Druckversion
Dienstag, 16.06.2026, 01:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-tiergarten-253ds143-18-geldstrafen-frauenaerztinnen-werbung-schwangerschaftsabbruch-219a-stgb
Fenster schließen
Artikel drucken
35939

AG Tiergarten nach Neufassung des § 219a StGB: Frau­e­n­ärz­tinnen zu Geld­strafen ver­ur­teilt

14.06.2019

Arzt hält Schild mit der Aufschrift "219a"

(c) HNFOTO - stock.adobe.com

Der Gesetzgeber sehe es so vor: Das AG Tiergarten hat zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach dem neugefassten § 219a StGB verurteilt. Vor dem Gerichtsgebäude gab es Proteste.

Anzeige

Das Amtsgericht (AG) Tiergarten hat zwei Berliner Frauenärztinnen wegen unzulässiger Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft zu Geldstrafen von jeweils 20 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Durch das Angebot eines "medikamentösen, narkosefreien" Schwangerschaftsabbruchs "in geschützter Atmosphäre" auf der Internetseite der Gemeinschaftspraxis hätten die beiden Ärztinnen den Tatbestand des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, so die zuständige Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung am Freitag (Urt. v. 14.06.2019, Az. 253 Ds 143/18).

Gegen die 56- und 52-jährigen Ärztinnen, die eine Gemeinschaftspraxis im Stadtteil Steglitz betreiben, war vor rund einem Jahr Anzeige erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft warf den Gynäkologinnen vor, sie hätten zwischen Februar und Juli 2018 in unzulässiger Weise geworben. 

Das Gericht schloss sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an. Zwar sei nach dem maßgeblichen Tatzeitraum Februar bis Juli 2018 die Vorschrift des § 219a StGB reformiert worden, die Art und Weise der Werbung sei aber auch nach der Neufassung weiterhin strafbar, entschied das AG. Die Ärztinnen hätten nicht nur über das Ob, sondern auch über das Wie des Schwangerschaftsabbruchs informiert.
Das sei aber nach dem Willen des Gesetzgebers weiterhin strafbar, teilte das Gericht mit. Dieser habe die Aufgabe der Information über die Arten und Umstände eines Schwangerschaftsabbruchs an die zuständigen Behörden, die Ärztekammern und Beratungsstellen delegiert. Ärzte dürften nur grundsätzlich darauf hinweisen, dass sie Abbrüche durchführen, so das AG. 

Frauenrechtlerinnen fordern ersatzlose Streichung

In einer Mitteilung betonte das Gericht, dass es im Rahmen der Gewaltenteilung nicht dazu da sei, politische Fragen zu beantworten, und die Entscheidung des Gesetzgebers respektieren müsse. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Vorschrift sah das AG nicht.

Nach heftigem Ringen zwischen CDU, CSU und SPD hatte der Bundestag im Februar 2019 dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zugestimmt. Ärztinnen und Ärztin dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen, etwa über die Methoden, sind den Anbietern nicht erlaubt. 

Die Reform ist nach wie vor umstritten. Mehrere Organisationen wie der Bundesverband pro familia, der AWO-Bundesverband, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und der Arbeitskreis Frauengesundheit hatten zu der Protestkundgebung am Rande des Strafprozesses aufgerufen. Dem folgten Frauenrechtlerinnen und forderten vor dem Gerichtsgebäude die ersatzlose Streichung des § 219a StGB. 

Dem schloss sich auch die Berliner Senatsverwaltung an. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärte kurz nach dem Urteil, dass er die Berliner Bundesratsinitiative zur Streichung des Paragraphen erneut auf die Tagesordnung setzen lassen will. 

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG Tiergarten nach Neufassung des § 219a StGB: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35939 (abgerufen am: 16.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Ärzte
    • Schwangerschaftsabbruch
    • Straftaten
    • Werbung
  • Gerichte
    • Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Marius Borg Høiby 15.06.2026
Prominente

Verurteilt wegen Vergewaltigung:

Vier Jahre Haft für Marius Borg Høiby

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn wegen der Begehung von 34 Straftaten schuldig, darunter in zwei Fällen wegen Vergewaltigung.

Artikel lesen
Philip von der Meden als Siluette von einem Fenster im Gerichtssaal 13.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 55:

"Die Gerichts­sprache ist Deutsch, das denke ich mir nicht aus"

Am 55. Tag beginnen die mit Spannung erwarteten Erklärungen der Verteidiger zur Befragung Keren T.s, die unter dem Decknamen "Olga" eine Schlüsselrolle gespielt haben soll. Für Nebenklagevertreter von der Meden wird es kein angenehmer Tag.

Artikel lesen
Block-Prozess-Vorsitzende Isabel Hildebrandt 12.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 54:

"Brau­chen Sie eine Pause, um ein Ableh­nungs­ge­such zu for­mu­lieren?"

Die Befragung von Christina Blocks Psychologen R. zieht sich so in die Länge, dass es ordentlich zwischen Block-Verteidiger Bott und der Vorsitzenden Richterin Hildebrandt kracht. Die Erklärungen zu "Olgas" Befragung werden daher verschoben.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich bei der Gerichtsverhandlung über die Auslieferung 09.06.2026
Auslieferung

Angst vor Unterbringung in deutschem Männergefängnis:

Lie­bich legt Beschwerde gegen Aus­lie­fe­rung ein

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg, nun geht es zum OLG in Prag. Sie sagt, in deutschen Männergefängnissen bestehe für sie Todesgefahr.

Artikel lesen
Ein Trauerort im Wald mit Kerzen und Figuren, symbolisiert den Verlust und erweckt Diskussionen über Verantwortung von Kindern. 04.06.2026
Straftaten

Nach Mordfall Luise diskutieren Justizminister:

Ab wann sind Kinder für Straf­taten ver­ant­wort­lich?

Erschütternde Mordfälle wie im Fall Luise sind bei unter 14-Jährigen äußerst selten, die mediale Aufmerksamkeit groß. Was tun gegen steigende Zahlen von Gewalttaten? Sachsen will die Regierung an ein neues Gerichtsverfahren erinnern.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen in Handschellen vorgeführt, 01.06.2026 01.06.2026
Auslieferung

Nach Prozess in Pilsen:

Gericht ordnet die Aus­lie­fe­rung von Marla Svenja Lie­bich an

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Deutscher Anwaltverein
Re­dak­teur:in (w/m/d) für das An­walts­blatt

Deutscher Anwaltverein, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Neue oder alte Grundsicherung? SGB II Einkommens- und Vermögensschutz 2026

16.06.2026

Logo von Schweitzer Fachinformationen
8. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech

16.06.2026

Controlling im Notariat – Der Weg zur wirtschaftlichen Unternehmensführung

16.06.2026

Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

16.06.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Digitale Souveränität: Hype oder Paradigmenwechsel?

17.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH