Druckversion
Dienstag, 18.11.2025, 23:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/10b211694-bayvgh-augsburg-klimaschutz-klimacamp-versammlungsrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
48200

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: "Augs­burger Kli­ma­camp" zählt als Ver­samm­lung

21.04.2022

Eine Klimaschutz-Demo (Symbolbild)

Anders als die Stadt Augsburg meint, war das "Augsburger Klimacamp" im strittigen Zeitraum eine von Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das hat der BayVGH entschieden und damit die Vorinstanz bestätigt. Foto: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Anders als die Stadt Augsburg meint, war das dortige Klimacamp im Juli 2020 eine Versammlung. Das hat der BayVGH entschieden. Ein Bescheid zwecks Auflösung durch die Polizei sei rechtswidrig gewesen.

Anzeige

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass ein Protest von Klimaschützer:innen in Augsburg jedenfalls im Sommer 2020 eine Versammlung gewesen ist. Das hatte die Stadt Augsburg damals anders gesehen und einen Bescheid erlassen, um das Camp von der Polizei auflösen zu lassen. Das "Augsburger Klimacamp" war dagegen vorgegangen und nun auch in zweiter Instanz erfolgreich, nachdem bereits das Verwaltungsgericht Augsburg den Aktivist:innen Recht gegeben und die Rechtswidrigkeit des Bescheides festgestellt hatte (Urt. v. 08.03.2022, Az. 10 B 21. 1694).

Seit Sommer 2020 und bis heute gibt es das "Augsburger Klimacamp". Der für das Verfahren maßgebliche Zeitraum derjenige vom 1. bis zum 10. Juli 2020, auf diese Tage bezog sich der Bescheid der Stadt. Die "Fridays for Future"-Gruppe hatte mit Zelten und Pavilions vor dem dortigen Rathaus gegen die Klimapolitik der Stadt Augsburg protestiert. Die Stadt war in Zuge dessen der Auffassung, dass es sich dabei gar nicht um eine Versammlung im Sinne von Art. 8 Grundgesetz (GG) handelt.

Der 10. Senat des BayVGH hat die Berufung der Stadt gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil nun zurückgewiesen. Maßgeblich ist dabei unter anderem die Erwägung, dass Art. 8 GG im Hinblick auf den Zweck der öffentlichen Meinungsbildung vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens schütze. Dabei kämen auch nonverbale Ausdrucksformen in Betracht, so der BayVGH. Die Stadt hatte argumentiert, es stehe der Event-, Entertainment- und Spaßcharakter im Vordergrund.

Auch von der Stadt lediglich als Vorbereitungshandlungen eingestufte Aktivitäten, wie etwa Plakatemalen und Workshops, haben einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung durch das Klimacamp dargestellt, so der Senat jetzt. Selbiges gelte für Diskussionen mit Politiker:innen im Rahmen des Camps.

Die Stadt Augsburg kann noch Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48200 (abgerufen am: 18.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Öffentliches Recht
    • Bayern
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Demonstranten bei Sitzblockade 15.11.2025
Podcast

OpenAI verliert gegen Gema / Sitzblockaden / Voyeuristische Fotos:

"Mich wun­dert, dass Du die Ver­ur­tei­lung von Demon­s­tranten recht­fer­tigst"

Wie weit reicht die Versammlungsfreiheit, wenn andere Versammlungen gestört werden? Können Urheber bald an OpenAI mitverdienen? Und warum sind voyeuristische Fotos nicht strafbar? Dies und mehr in Folge 64 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.

Artikel lesen
Versammlung der Piusbruderschaft. 13.11.2025
Versammlungen

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit:

Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß.

Artikel lesen
Ein durchgestrichenes Hakenkreuz auf einer Wand, aufgenommen am 18.05.2015 in Osterode am Harz. 27.10.2025
Interview

Zwischen Tabu und Meinungsfreiheit:

"Das Straf­recht ist keine mora­li­sche Super­in­stanz"

Der Fall Norbert Bolz verdeutlicht einmal mehr: Wenn es um NS-Codes geht, gilt ein striktes Tabu. Bei der Volksverhetzung soll Gefährlichkeit der Strafgrund sein. Manchmal schießt das Strafrecht dabei übers Ziel hinaus, sagt Tatjana Hörnle.

Artikel lesen
Propalästinensische Demo in Frankfurt (07.10.2024) 07.10.2025
Demonstrationen

Am Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs:

Frank­furt akzep­tiert Pro-Paläs­tina-Demo mit Ein­schrän­kungen

Eine propalästinensische Demonstration am Jahrestag des Terrorangriffs auf Israel kann stattfinden. Die Stadt Frankfurt will nicht weiter juristisch dagegen vorgehen. Der Verfassungsschutz warnt derweil vor einer "erheblichen Gefährdungslage".

Artikel lesen
Festival 'Jamel rockt den Förster' (2024) 13.08.2025
Versammlungen

OVG Mecklenburg-Vorpommern:

Alkohol beim Jamel-Fes­tival erlaubt

Das Demokratie-Festival "Jamel rockt den Förster" beschäftigt die Gerichte. Jetzt hat das OVG Greifswald entschieden: Der Alkoholkonsum bleibt erlaubt. In anderen Punkten konnte sich aber die Versammlungsbehörde durchsetzen. 

Artikel lesen
Jahr 2021: Manuela Schwesig (l, SPD), die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, steht mit den Organisatoren des Festivals, Horst Lohmeyer und Birgit Lohmeyer, beim Konzert "Jamel rockt den Förster" in dem kleinen Dorf Jamel bei Wismar. 08.08.2025
Versammlungen

OVG muss entscheiden:

Wird es Bier bei "Jamel rockt den Förster" geben?

Kann das Demokratiefestival "Jamel rockt den Förster" wie in den Vorjahren stattfinden? Vor dem VG Schwerin erzielten die Veranstalter jetzt einen Etappensieg. In welcher Form das Festival stattfinden darf, muss nun das OVG entscheiden.  

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BOARD CONNECT GmbH
Lei­tung des Ka­tho­li­schen Da­ten­schutz­zen­trums /...

BOARD CONNECT GmbH , Dort­mund

Logo von Deutscher Landkreistag
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Deutscher Landkreistag , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Herbert Smith Freehills Kramer LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A mit dem Schwer­punkt ESG...

Herbert Smith Freehills Kramer LLP , Frank­furt am Main

Logo von Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (w/m/d) im Fach­be­reich 1.1 „Per­so­nal und...

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW , Reck­ling­hau­sen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (m/w/d)

REDEKER SELLNER DAHS , Leip­zig

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Haftungsbescheid gegen den Mandanten – Was ist zu tun? Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

18.11.2025

Vermögensschutz in schuldrechtlicher, testamentarischer und gesellschaftsrechtlicher Sicht

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH