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Kartellamt erlaubt Royal Friesland Campina einen Teilverkauf: Tuffi und Land­liebe werden wei­ter­ge­reicht

22.02.2023

Milchreis-Becher der Marke Müller

Der deutsche Markt für Molkereiprodukte kommt in Bewegung: Campina ist auf dem Rückzug, Müller nutzt die sich bietende Gelegenheit zur Expansion. Bild: Pixelot - stock.adobe.com

Die Molkereigruppe Theo Müller erhält eine Freigabe für die Übernahme einzelner Marken des Wettbewerbers Royal Friesland Campina. Der Entscheidung gehen Zusagen gegenüber dem BKartA voraus.

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Royal Friesland Campina veräußert einen Teil ihres Geschäfts mit Milchprodukten, darunter auch bekannte Marken wie "Tuffi" und "Landliebe", an das Unternehmen Theo Müller. Das Bundeskartellamt (BKartA) knüpfte die Zustimmung an mehrere Bedingungen. Müller wird den Geschäftsbereich Tuffi vollständig an eine dritte, nicht an der Transaktion beteiligte, Molkerei veräußern.

Für die Marke Landliebe hat Müller darüber hinaus zugesagt, exklusive und unwiderrufliche Lizenzen zu vergeben. Zu beiden Vorhaben liegen nach Angaben der Kartellbehörde bereits Absichtserklärungen von Interessenten vor. 

Müller und Royal Friesland Campina zählen mit einem 2021er-Jahresumsatz von rund sieben Milliarden Euro (Müller) und elf Milliarden Euro (Campina) zu den zehn größten Molkereien am deutschen Markt. Im Rahmen der Prüfung des Vorhabens ermittelte das BKartA in den drei problematischen Bereichen – frische Milchmischgetränke, Milchreis und Basismilchgetränke - für die Müller-Gruppe einen Marktanteil von mehr als 60 Prozent. Müller hat unter anderem die Marken Müller Milch, Sachsenmilch und Weihenstephan im Sortiment. 

Zusagen gewährleisten den Erhalt des Wettbewerbs

Die Übernahme von Tuffi und Landliebe hätte die marktbeherrschende Stellung, die bereits ab einem Marktanteil von 40 Prozent vermutet wird, nach Ansicht der Kartellbehörde weiter verstärkt. Mit den getätigten Zusagen gehe Müller über die zur Beseitigung der wettbewerblichen Bedenken erforderlichen Maßnahmen hinaus und der Wettbewerb auf den relevanten Märkten könne erhalten werden, so das BKartA. 

Alexander RinneAnstelle der sonst üblichen aufschiebenden Bedingungen sind die Zusagen in diesem Fall als auflösend vereinbart. Die angestrebte Übernahme darf somit direkt vollzogen werden. Hält die Müller-Gruppe, die zu den kartellrechtlichen Aspekten des Erwerbs von einem Team der Kanzlei Milbank beraten wurde, ihre Zusagen nicht ein, entfällt die Freigabewirkung mit der Folge, dass die Übernahme als untersagt gilt.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Mil­bank LLP

Beteiligte Personen

Milbank für die Unternehmensgruppe Theo Müller*:

Alexander Rinne (Partner, Federführung, Kartellrecht)

Nils Bremer (Associate, Kartellrecht)

Jan Maas (Associate, Kartellrecht)

 

*Angaben zum Mandat ergänzt (22/02/23 | 16.22 Uhr)

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Kartellamt erlaubt Royal Friesland Campina einen Teilverkauf: Tuffi und Landliebe werden weitergereicht . In: Legal Tribune Online, 22.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51127/ (abgerufen am: 01.12.2023 )

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