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Klaka: OLG Köln bestätigt Schutz der Handtasche Le Pliage

26.03.2014

Der Vertrieb von Handtaschen, die wichtige Elemente des Longchamp-Handtaschen-Klassikers "Le Pliage" aufweisen und sich nicht deutlich von ihm absetzen, ist rechtswidrig. Dies hat das OLG Köln in einem Klageverfahren des Herstellers Longchamp gegen ein großes deutsches Warenhausunternehmen entschieden, das eine Nachahmung der Tasche vertrieben hatte. Klaka vertrat Longchamp in dem Verfahren.

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Stefan Abel

Die faltbare "Le Pliage" ist wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmungen geschützt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat diese Rechtsprechung bestätigt und dem Longchamp-Klassiker einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und damit eine entsprechend hohe wettbewerbliche Eigenart zuerkannt.

Angesichts dessen genügten die Abweichungen der Nachahmung nicht, um der Gefahr der Herkunftstäuschung entgegenzuwirken. Auch die Einprägung einer Herstellerbezeichnung auf der angegriffenen Nachahmung, ihre fehlende Faltbarkeit und eine abweichende Innenausstattung stellten keinen ausreichenden Abstand her, so das OLG.

Das Warenhausunternehmen und der Hersteller machten maßgeblich geltend, dass Longchamp in Frankreich und Belgien zuvor mit Klagen gegen dieselbe Nachahmung gescheitert sei. Die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Europäischen Union und die europäische Harmonisierung des Lauterkeitsrechts stünden einem Vertriebsverbot in Deutschland entgegen.

Das OLG Köln sah das von Longchamp begehrte Vertriebsverbot in Deutschland jedoch nicht als durch die französischen und belgischen Urteile präjudiziert an. Dieser Teil des Wettbewerbsrechts, der sogenannte ergänzende Leistungsschutz, gehört zu den in der Union noch nicht harmonisierten Bereichen, sodass es immer wieder zu unterschiedlichen Gerichtsurteilen kommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Longchamp war Dr. Stefan Abel, Partner der auf Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei Klaka tätig. Um welches Warenhaus es sich handelt und wer dessen anwaltliche Vertreter sind, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.

Beteiligte Personen

Klaka für Longchamp SAS

Dr. Stefan Abel, Partner, München

 

Beteiligte Kanzleien

Kla­ka

Quelle: Klaka

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Klaka: OLG Köln bestätigt Schutz der Handtasche Le Pliage . In: Legal Tribune Online, 26.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11450/ (abgerufen am: 10.08.2022 )

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