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Cum-Ex-Hauptfigur wurde ausgeliefert: Haft­be­fehl gegen Hanno Berger in Vollzug gesetzt

25.02.2022

Leerer Gerichtssaal des LG Wiesbaden

Gerichtssaal des LG Wiesbaden im Vorfeld eines Cum-Ex-Prozesses im Jahr 2021. Hanno Berger, einer von sechs Angeklagten, blieb der Verhandlung fern. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Hanno Berger ist zurück in Deutschland. Wenige Tage nach der Bewilligung des Antrags erfolgte die Auslieferung des Anwalts, der im Cum-Ex-Skandal eine Schlüsselrolle spielt. Der Prozess am LG Wiesbaden könnte im April beginnen.

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Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wurde der 71 Jahre alte Steuerrechtsanwalt Hanno Berger am Donnerstagmorgen Kriminalbeamten des BKA in Konstanz übergeben. Berger soll nun zeitnah der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht (LG) Wiesbaden vorgeführt werden. Die Auslieferung, die von der Schweizer Justiz bestätigt wurde, begleitete auch die Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft.

Im Fall Berger hatten sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Damit rückt ein Prozess in Deutschland näher. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am LG Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten eines Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Am vergangenen Dienstag war bekannt geworden, dass die beantragte Auslieferung durch das Schweizer Bundesamt für Justiz bewilligt wurde. 

Anklageschrift umfasst 948 Seiten

*Im Wiesbadener Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (Az. 6 KLs – 1111 Js 18753/21) wird Berger laut Staatsanwaltschaft in der 948 Seiten langen Anklageschrift vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis 2008 in 61 konkreten Leerverkaufsgeschäften falsche Bescheinigungen über 113,3 Millionen Euro nie gezahlter Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätsbeitrags erlangt zu haben. Dafür habe er gemeinsam mit weiteren Angeklagten mit deutschen DAX-Aktien ein Gesamthandelsvolumen von rund 15,8 Milliarden Euro bewegt.

Das LG Wiesbaden ließ inzwischen verlauten, dass der Haftbefehl gegen Berger vom 26.10.2021 in Vollzug gesetzt wurde. Berger befinde sich im Verantwortungsbereich der hessischen Justiz. Verhandlungstermine seien "wahrscheinlich ab April" zu erwarten, so das Gericht. 

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

*Der Artikel wurde am 24.02.2022 und 25.02.2022 um Informationen zur Anklageschrift sowie zum Haftbefehl ergänzt.

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Cum-Ex-Hauptfigur wurde ausgeliefert: Haftbefehl gegen Hanno Berger in Vollzug gesetzt . In: Legal Tribune Online, 25.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47639/ (abgerufen am: 31.05.2023 )

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