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Gleiss Lutz / Jorzig / Hohmann Hess: BSG beendet Streit um Vergütung von Vertragsärzten

18.08.2014

Niedergelassene Ärzte in Sachsen-Anhalt erhalten keine deutlich höhere Vergütung - dies hat das BSG vergangene Woche entschieden und damit einer Klage der Krankenkassen statt gegeben. Gleiss Lutz hat die Kassen, die erhebliche Mehrkosten befürchteten, in diesem Grundsatzstreit vertreten.

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Reimar Buchner

Die Ärzte in Sachsen-Anhalt hatten einen größeren Anteil am bundesweiten Budget gefordert, weil die Menschen in ihrem Bundesland älter sind und auch häufiger erkranken. Das Landesschiedsamt hatte den Ärzten zwar ein Einkommensplus von 15 Prozent zugesprochen, was Mehrkosten von 120 Millionen Euro bedeutet hätte. Das Plus sei allerdings unzulässigerweise unabhängig vom Wert des Vorjahres erhöht worden, entschied das Bundessozialgericht (BSG, Urt. v. 13.08.2014, Az. B 6 KA 6/14 R). Das beklagte Landesschiedsamt muss nun die Steigerung für 2013 neu berechnen.

Bereits in erster Instanz hatte das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt die Entscheidung des Landesschiedsamtes aufgehoben. Das BSG hat dies mit seinem Urteil nun bestätigt und nähere Maßgaben für die Bestimmung der jahresbezogenen Veränderung des Behandlungsbedarfs festgelegt.

Das Verfahren hat Mustercharakter für entsprechende Verfahren in anderen Bundesländern. Denn nach der Entscheidung des Landesschiedsamtes Sachsen-Anhalt hatten bereits zahlreiche weitere Kassenärztliche Vereinigungen eine Neubestimmung des Behandlungsbedarfs in ihrem Zuständigkeitsbereich gefordert. Dies hätte bundesweit zu jährlichen Mehrkosten von rund drei Milliarden Euro geführt.

Gleiss Lutz hat die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt sowohl im Verfahren vor dem LSG als auch vor dem BSG vertreten und begleitet zudem Schieds- und Gerichtsverfahren in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Das Landesschiedsamt wurde soweit bekannt von Ulrike Wollersheim von der Medizinrecht-Kanzlei Jorzig vertreten. Wollersheim ist zugleich unparteiisches Mitglied des Landesschiedsamts. Die ebenfalls auf Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisierte Kölner Kanzlei Hohmann Hess war im Revisionverfahren für die beigeladene Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt tätig.

Beteiligte Kanzleien

Jor­zig Rechts­an­wäl­te
Hoh­mann Hess Rechts­an­wäl­te

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt

Dr. Reimar Buchner, Federführung, Healthcare, Partner, Berlin

Dr. Jan-Peter Spiegel, Counsel, Healthcare, Berlin

 

Jorzig Rechtsanwälte für das Landesschiedsamt Sachsen-Anhalt

Ulrike Wollersheim, Vertragsarztrecht, Berlin (laut Marktinformationen)

 

Hohmann Hess Rechtsanwälte für KV Sachsen-Anhalt (als Beigeladene, im Revisionsverfahren)

Dr. Rainer Hess, Sozial- und Gesundheitsrecht, Köln (laut Marktinformationen)

 

Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, Öffentliches Recht/Sozialrecht/Gesundheitsrecht, für KV Sachsen-Anhalt (laut Marktinformationen)

Quelle: LTO-Redaktion mit Material von Gleiss Lutz

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Gleiss Lutz / Jorzig / Hohmann Hess: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12917 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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