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Gleiss Lutz: Gema darf Joint-­Venture gründen

22.06.2015

Ingo Brinker

Ingo Brinker

Die Verwertungsgesellschaften GEMA aus Deutschland, PRSfM aus Großbritannien und STIM aus Schweden dürfen ein Joint-Venture gründen. Die EU-Kommission hat dem Gemeinschaftsunternehmen grünes Licht gegeben. Gleiss Lutz war beratend tätig.

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Das Gemeinschaftsunternehmen will urheberrechtlich geschützte Musikwerke für digitale Serviceprovider (DSPs) lizenzieren, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig sind. Künftig sollen DPSs, die in mehr als einem EWR-Staat tätig sind, mit einer einzigen Lizenz Zugang zu den kombinierten Repertoires von PRSfM, STIM und GEMA zu erhalten. Diese Lizenz wird alle EWR-Länder abdecken, in denen der DSP tätig ist oder tätig werden möchte.

Im Januar 2015 hatte die Kommission eine eingehende Untersuchung zu dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen eingeleitet. In ihrer vorläufigen Prüfung war sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zusammenlegung der derzeit von PRSfM, STIM und GEMA kontrollierten Musikrepertoires die Marktmacht des Gemeinschaftsunternehmens verstärken und zu höheren Preisen und schlechteren Konditionen für DSPs im EWR führen könnte.

Die Kommission hatte außerdem Bedenken, dass das Vorhaben den Wettbewerb im EWR im Hinblick auf Dienstleistungen zur Verwaltung von Urheberrechten für die führenden Musikverlage schwächen könnte. Sie war der Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben die Anzahl der Anbieter solcher Verwaltungsdienstleistungen von vier auf zwei reduziert.

Am 16. Juni hat die Kommission das Vorhaben auf Grundlage der von den Parteien abgegebenen Verpflichtungszusagen freigegeben.

Nach Angaben von Gleiss Lutz handelt es sich um das erste Fusionskontrollverfahren, in dem die Kommission einen Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften zu beurteilen hatte. Die Kanzlei hat zu den kartellrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens beraten und die drei Parteien vor der Kommission vertreten.

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für GEMA, PRSfM und STIM:

Dr. Ingo Brinker, Kartellrecht, Partner, München

Dr. Christian von Köckritz, Kartellrecht, Counsel, Brüssel

Dr. Harald Weiß, Kartellrecht, Brüssel

Daniela Mariotti, Kartellrecht, München

Beteiligte Kanzleien

Quelle: Gleiss Lutz

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Gleiss Lutz: Gema darf Joint-Venture gründen . In: Legal Tribune Online, 22.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15887/ (abgerufen am: 18.08.2022 )

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