Unzulässige Handyauswertung von Asylsuchenden, unwirksame Parkgebühren für Anwohner und ein Grundsatzurteil zum Status "alleinerziehend": Das BVerwG traf 2023 eine Reihe von bedeutsamen Entscheidungen.
Flüchtlingsschutz für syrische Kriegsdienstverweigerer
Bekommen Wehrdienstflüchtige aus Syrien automatisch den Flüchtlingsstatus zuerkannt? Über diese Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Januar 2022 zu entscheiden. Ergebnis: So einfach, wie es sich einige Gerichte mit der Prüfung hier gemacht hatten, geht es nicht (Urt. v. 19.01.23, Az. 1 C 1.22, u.a.).
Es genüge nicht, wenn die Überprüfung auf einer diffusen Tatsachengrundlage und unter Unterschreitung des Regelbeweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit beruhe. Das BVerwG hob vor diesem Hintergrund mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf, in denen die Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung syrischer Militärdienstverweigerer als Geflüchtete verpflichtet wurde.
Das BVerwG verwies in seinem Urteil auf den Europäischen Gerichtshof: Nach dessen Rechtsprechung spreche bei Syrern, die wegen der Verweigerung zum Militärdienst strafrechtlich verfolgt werden, grundsätzlich eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung mit der Verfolgung in Zusammenhang stehe. Es sei daher Sache der zuständigen nationalen Behörden und Gerichte, in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände die Plausibilität dieser Verknüpfung zu prüfen. LTO hatte sich im Vorfeld der BVerwG-Entscheidung in einem umfassenden Vorbericht mit der Thematik befasst.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53500 (abgerufen am: 19.09.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag