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EuGH zur versagten Übernahme von TNT durch UPS: Kom­mis­sion hat Rechte von UPS ver­letzt

16.01.2019

Bild zeigt einen TNT-Lkw, symbolisiert die Logistikbranche, relevant im Kontext der UPS-Übernahme und der EU-Kommission.

© Graham Richardson, CC BY 2.0, Wikimedia Commons, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der US-Logistiker UPS hätte den niederländischen Wettbewerber TNT Express doch übernehmen dürfen. Die Europäische Kommission hat die Übernahme zu Unrecht versagt und dabei Verfahrensrechte von UPS verletzt, entschied der EuGH am Mittwoch.

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2012 hatte United Parcel Service (UPS) angekündigt, seinen niederländischen Konkurrenten TNT übernehmen zu wollen und dadurch zum europäischen Marktführer DHL aufzuschließen. Die Europäische Kommission hatte das Vorhaben im Januar 2013 allerdings trotz umfassender Zugeständnisse von UPS untersagt.

Sie begründet die Untersagung damit, dass die Zahl der großen Anbieter durch die Übernahme in 15 Mitgliedsstaaten jeweils auf drei oder sogar nur zwei reduziert würde - was den Wettbewerb für Express-Paketdienste erheblich beeinträchtigen würde. Die Entscheidung beruhte maßgeblich auf einer ökonometrischen Analyse, aus der die Kommission auf eine Gefahr von Preissteigerungen auf dem Großteil der betroffenen Märkte geschlossen hatte.

UPS klagte gegen diesen Untersagungsbeschluss beim Gericht der Europäischen Union (EuG) und bekam recht: Das EuG erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig, weil Verfahrensrechte von UPS verletzt wurden (Urt. v. 07.03.2017, Az. T-194/13): Die Kommission habe während des Verwaltungsverfahrens das von ihr zugrunde gelegte ökonometrische Modell wesentlich geändert, ohne UPS darüber zu informieren und dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Kommission hätte über Änderung des Modells informieren müssen

Gegen das Urteil legte die Kommission Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Sie argumentierte, dass sie nicht verpflichtet gewesen sei, UPS das endgültige Modell der ökonometrischen Analyse vor dem Erlass des streitigen Beschlusses zu übermitteln. Der EuGH hat das Rechtsmittel nun jedoch zurückgewiesen und die Entscheidung des EuG damit bestätigt (Urt. v. 16.01.2019, Az. C-265/17).

In ihrem Urteil vom Mittwoch betonen die Richter, dass bei einer Fusionskontrolle die Anmelder in die Lage versetzt werden müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Relevanz sämtlicher Umstände, auf die die Kommission ihren Beschluss stützen will, sachdienlich vorzutragen. Ansonsten seien ihre Verteidigungsrechte vor dem Erlass der Entscheidung nicht gewahrt.

Für die Übernahme von TNT durch UPS kommt das Urteil des EuGH aber ohnehin zu spät: TNT wurde im Jahr 2016 von FedEx übernommen. 

UPS hat sich in dem Rechtsstreit von einem internationalen Kartellrechtsteam von Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten lassen. FedEx war im ersten Rechtszug Streithelferin, rechtlich beraten von Baker McKenzie.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Freshfields Bruckhaus Deringer für UPS:

Alan Ryan, Federführung, Kartellrecht, Partner, Brüssel

Winfred Knibbeler, Federführung, Kartellrecht, Partner, Amsterdam

Alvaro Pliego Selie

Paul van den Berg

Felix Roscam Abbing

 

Baker McKenzie für FedEx:

Fiona Carlin, Kartellrecht, Partnerin, Brüssel

Gavin Bushell, Kartellrecht, Partner, Brüssel

Nina Niejahr, Kartellrecht, Counsel, Brüssel

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EuGH zur versagten Übernahme von TNT durch UPS: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33251 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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