Die EU-Kommission geht seit langem gegen das Geschäftsgebaren des US-Internetriesen Google in Europa vor. Diesmal geht es um den Dienst "AdSense for Search", erneut liegt die Strafe im Milliardenbereich.
Die EU-Wettbewerbshüter haben zum dritten Mal eine Milliardenstrafe gegen den US-Internetriesen Google verhängt. Bei dem Dienst "AdSense for Search" seien andere Anbieter unzulässigerweise behindert worden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Das Unternehmen müsse daher rund 1,49 Milliarden Euro Strafe zahlen, was etwa 1,29 Prozent seines Umsatzes im Jahr 2018 entspreche.
Über AdSense können Betreiber von Internetseiten Google-Suchmasken einbinden. Führt ein Nutzer darüber eine Suchanfrage durch, erscheinen sowohl Suchergebnisse als auch Werbeanzeigen. Aus Sicht der Kommission übernimmt Google mit AdSense die Rolle eines Anzeigenmaklers, da das Unternehmen so als Vermittler zwischen Werbetreibenden und Eigentümern der Websites auftritt, die die Suchmaske eingebunden haben. AdSense sei damit eine Online-Vermittlungsplattform für Suchmaschinenwerbung.
Marktmissbrauch über zehn Jahre hinweg
Internetportalen, die AdSense einbanden, seien vertragliche Beschränkungen auferlegt worden. Google führte demnach im Jahr 2006 zunächst eine Ausschließlichkeitsklausel ein, die verhinderte, dass Konkurrenten auf den wirtschaftlich gesehen wichtigsten Websites Anzeigen platzieren konnten. Der heutige Beschluss betrifft nach Angaben der Kommission Betreiber von Internetportalen, die mit Google für all ihre Websites solche Klauseln vereinbart hatten.
Ab März 2009 lockerte das Unternehmen diese Ausschließlichkeitsvorgaben jedoch und verfolgte eine Strategie, nach der die besten Plätze auf Websites den eigenen Anzeigen vorbehalten blieben und die Erfolgschancen der Anzeigen von Konkurrenten kontrolliert wurden. 2016 hob Google nach ersten Einwänden der Kommission die Einschränkungen ganz auf.
Von Googles Geschäftsgebaren war laut Kommission über fast den gesamten Zeitraum von rund zehn Jahren und bezogen auf den Umsatz mehr als die Hälfte des Marktes betroffen. Der Internetkonzern habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und anderen Unternehmen die Chancen auf fairen Wettbewerb und Innovationen verbaut, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch.
Der dritte Wettbewerbsfall für Google
Die Brüsseler Behörde hat Googles Geschäftsverhalten bereits seit geraumer Zeit im Visier. Wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Produktanzeigen in Suchergebnissen verhängte die Kommission 2017 eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro.
Wegen Wettbewerbseinschränkungen beim Smartphone-System Android wurde 2018 sogar die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Der Konzern verdaute die finanziellen Strafen innerhalb eines Quartals - allerdings setzte die Kommission auch Änderungen am Geschäftsmodell von Google durch. Der Internetriese verlangt inzwischen von Geräteherstellern Geld, wenn sie in Europa Smartphones mit bislang kostenlosen Apps des Konzerns wie Karten oder GMail verkaufen.
Mit dem dritten Wettbewerbsfall geht Vestager nun auch zumindest gegen einen Teil des Kerngeschäfts von Google vor - nämlich dem mit der Online-Werbung. Finanziell ist AdSense für Google aber eher ein Nischenprodukt. Genaue Zahlen zu dem Teildienst gibt es nicht. Doch Googles Werbegeschäft spielt insgesamt den Löwenanteil der Erlöse des Mutter-Konzerns Alphabet ein. Im Schlussquartal 2018 verdiente das Unternehmen dank sprudelnder Werbeeinnahmen rund neun Milliarden Dollar (etwa 7,9 Mrd Euro). Der Umsatz legte kräftig zu und lag bei 39,3 Milliarden Dollar. Doch den satten Zuwächsen standen auch kräftig gestiegene Ausgaben - vor allem für Infrastruktur - gegenüber.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Wegen Marktmissbrauchs durch AdSense: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34479 (abgerufen am: 09.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag