Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 21:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/eu-kommission-und-gazprom-einigen-sich-in-marktmissbrauchsverfahren
Fenster schließen
Artikel drucken
28855

EU-Kommission und Gazprom: Eini­gung nach jah­re­langem Streit

29.05.2018

Gasleitung

© pixel-kraft - stock.adobe.com

Eines der komplexesten Marktmachtmissbrauchsverfahren der letzten Jahre endet gütlich. Gazprom und die EU-Kommission haben ihren Streit um möglicherweise unfaire Geschäftspraktiken des russischen Energiekonzerns in Osteuropa beigelegt.

Anzeige

Das EU-Verfahren, das wegen der Verflechtungen von Kartell- und Energierecht sowie der völkerrechtlichen Implikationen als besonders komplex galt, wurde 2012 offiziell eröffnet. Konkret ging es um die marktbeherrschende Stellung des russischen Staatskonzerns Gazprom als Gaslieferant für die drei Baltenstaaten Estland, Lettland und Litauen sowie für Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien. Die EU-Kommission hatte Gazprom vorgeworfen, mit seiner Gesamtstrategie zur Abschottung dieser Gasmärkte gegen EU-Kartellvorschriften zu verstoßen. Viele EU-Länder sind bei der Energieversorgung von Russland abhängig.

Das Verfahren wird nun eingestellt, denn die EU-Kommission und Gazprom haben sich gütlich geeinigt. Der Gaskonzern werde eine Reihe von Zusagen erfüllen, mit denen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt würden, teilte die Brüsseler Behörde mit. Gazprom dürfte damit um eine saftige Milliardenstrafe herumkommen.

Im Einzelnen muss der Konzern vertragliche Hindernisse für den freien Gashandel zwischen den betroffenen Staaten ausräumen. Die Kommission hatte Gazprom vorgeworfen, Großhändlern und Kunden verboten zu haben, erworbenes Erdgas in andere Länder weiterzuverkaufen. Damit habe es die Preise in die Höhe treiben können - auch für Endkunden. Derartige Klauseln sollen nun abgeschafft werden.

Außerdem soll Gazprom-Kunden ein Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem sie kontrollieren können, dass die verlangten Gaspreise dem Preisniveau auf westeuropäischen Gasmärkten entsprechen.

Die gütliche Einigung kommt nicht überraschend. Wie die Kanzlei Dentons mitteilt, die Gazprom im Zusammenhang mit dem Verfahren beraten hat, haben die Parteien schon frühzeitig über eine einvernehmliche Verfahrensbeilegung durch Verpflichtungszusagen verhandelt – parallel dazu wurde das formelle Verfahren weitergetrieben, das nun eingestellt wird.

Ein Verfahren mit politischer Dimension

Der Fall hatte abgesehen von der juristischen Komplexität auch eine politische Bedeutung. Moskau warf der EU vor, mit politischen Mitteln die Energiemacht von Gazprom brechen zu wollen. Und EU-Kommissarin Margrethe Vestager musste sich in der Vergangenheit die Frage gefallen lassen, ob sie in Zeiten politischer Spannungen Russland möglicherweise zu weit entgegen kommen wolle. "In diesem Fall geht es nicht um Russland, es geht um europäische Verbraucher und Unternehmen", sagte Vestager. Selbst wenn man politische Effekte hätte in Betracht ziehen wollen, müssten die wettbewerbsrechtlichen Fälle immer auch vor den europäischen Gerichten Bestand haben.

Der Beschluss beseitige nun "die von Gazprom errichteten Hindernisse, die der freien Lieferung von Erdgas in Mittel- und Osteuropa im Wege stehen", sagte Vestager weiter. Bürger und Unternehmen können damit auf niedrigere Preise hoffen. "Die Sache ist damit aber noch nicht erledigt." Mit der Einigung beginne lediglich die Durchsetzung der Gazprom auferlegten Verpflichtungen. Falls der Konzern einer der Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die EU-Kommission immer noch Milliardenstrafen verhängen.

Der Konzern selbst begrüßte den Beschluss der Brüsseler Behörde. "Wir glauben, dass die heutige Entscheidung das vernünftigste Ergebnis für ein gutes Funktionieren des gesamten europäischen Gasmarkts ist", sagte Gazprom-Vize Alexander Medwedew in Sankt Petersburg.

Litauen zeigte sich hingegen enttäuscht. "Es ist bedauerlich, dass eine solche Entscheidung getroffen wurde", sagte Regierungschef Saulius Skvernelis in Vilnius. Dennoch sei sie ein Schritt nach vorne, da Gazprom nun transparent und nach den allgemein anerkannten Marktregeln operieren müsse. Das EU-Verfahren ging vorwiegend auf eine Beschwerde der Regierung in Vilnius zurück, die mit Gazprom selbst auch um die Öffnung des lange von dem Konzern dominierten Energiemarktes in Litauen stritt. Der Baltenstaat hatte Gazprom dabei vergeblich vor einem Schiedsgericht in Stockholm auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Anzeige
Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Dentons für Gazprom:

Dr. Jörg Karenfort, Partner, Kartellrecht, Berlin

Dr. Josef Hainz, Counsel, Berlin

Dr. Jan Scharfenberg, Senior Associate, Berlin

Laura Appell, Senior Associate, Berlin

Anna Ritte, Associate, Berlin

Edward Borovikov, Partner, Brüssel

James Venit, Partner, Brüssel

Bogdan Evtimov, Partner, Brüssel

Prof. David O'Keeffe, Senior Counsel, Brüssel

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EU-Kommission und Gazprom: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28855 (abgerufen am: 14.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Das Beste aus Kanzleien & Unternehmen
    • Energiepreise
    • EU-Kommission
    • Kanzleien in Berlin
    • Kanzleien in Brüssel
    • Wettbewerbsrecht
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Schild am Eingang des EuGH 09.07.2026
Verbände

EuGH verweist auf das Gemeinwohl:

Strenge DFB-Regeln für Spie­ler­ver­mittler wohl zulässig

Das umstrittene DFB-Regelwerk für Spielervermittler könnte kartellrechtlich unbedenklich sein. Das entschied der EuGH auf eine Vorlage des BGH hin. Die Vorgaben an Vereine und Spieler könnten unter eine Ausnahme vom Kartellverbot fallen. 

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
Bundespolizisten am Bahnsteig 29.06.2026
Schengen-Abkommen

Weiteres Verfahren vor dem VG München:

Noch ein Jura­pro­fessor klagt gegen Deut­sch­lands Grenz­kon­trollen

Ausweiskontrolle im Zug: Europarechtler Werner Schroeder hält Deutschlands Grenzkontrollen für rechtswidrig. Bisher sahen die Gerichte das auch so. Vor dem VG München geht es jetzt erneut um die novellierte Schengen-Verordnung.

Artikel lesen
von der Leyen im EU-Parlament 25.06.2026
Anwaltsberuf

EU blockiert völkerrechtlichen Schutz für Anwälte:

Anwalts­ver­bände sch­reiben Brand­brief an Ursula von der Leyen

Seit Monaten bremst die EU-Kommission den Ratifizierungsprozess einer Europaratskonvention zum Schutz von Anwälten aus. Jetzt wendet sich ein deutsch-französisches Bündnis von Anwaltsorganisationen direkt an die Kommissionspräsidentin.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Oktoberfest mit großen Zelten, Menschenmengen und festlicher Atmosphäre in München. 18.06.2026
Oktoberfest

Klagender Wiesn-Wirt unterliegt vorm BayObLG:

Fest­zelte zuerst, Rechts­fragen später

Ein Wiesn-Wirt wollte die Vergabe zweier großer Festzelte stoppen und eine europaweite Ausschreibung erzwingen. Im Eilverfahren scheiterte er nun vor dem BayObLG – allerdings nicht an seinen Argumenten, sondern am Kalender.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy & In­fra­struc­tu­re

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Linklaters
Ju­nior/Se­nior Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d)

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) In­sol­venz­recht / Re­struk­tu­rie­rung

Dentons, Frank­furt am Main

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH