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Bundeskartellamt leitet Verfahren ein: Behin­dert Google mit Maps seine Mit­be­werber?

21.06.2022

Google-Logo

Google soll nach Ansicht des BKartA mit der Platform Maps die Möglichkeit beschränken, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Foto: Neon Tommy, flickr, CC BY-SA 2.0

Google bietet Nutzern auf seiner Plattform Maps Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Weil das Unternehmen anderen Wettbewerbern aber nicht erlaubt, ihre Dienste hiermit zu kombinieren, überprüft das BKartA einen Wettbewerbsverstoß.

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Das Bundeskartellamt nimmt bei Google jetzt auch den Kartendienst ins Visier. Man gehe "Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt", teilte die Behörde am Dienstag mit. Gemeint ist etwa die Möglichkeit, Standortdaten, die Suchfunktion oder die Straßenansichten von Google Street View in nicht vom Internet-Konzern stammende Karten einzubinden. Das Kartellamt werde nun prüfen, ob Google "seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten" durch die Praxis ausbauen könne.

Der Konzern bietet über die Google Maps Plattform unter anderem die Möglichkeit, seine Karten etwa in Websites und Apps einzubinden. Das Kartellamt will auch die Lizenzbedingungen für die Einbindung von Google-Karten in die Infotainment-Systeme von Autos überprüfen.

Google entgegnete, Entwickler und Unternehmen entschieden sich "aus einer Vielzahl an Optionen" für die Plattform. "Sie können neben der Google Maps Plattform auch andere Kartendienste nutzen - und viele tun dies auch." Google arbeite stets mit Regulierungsbehörden zusammen und beantworte gern alle Fragen.

Auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet

Die Untersuchung stützt sich auf erweiterte Befugnisse des Kartellamts bei Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" gem. § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Behörde zählt Google seit Ende vergangenen Jahres dazu. Sie prüft beim Internet-Konzern bereits die Konditionen zur Datenverarbeitung und das Nachrichtenangebot Google News Showcase.

Nach den seit Anfang 2021 geltenden neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Unternehmen mit marktübergreifender Wettbewerbsbedeutung leitete das Kartellamt auch Untersuchungen zum Facebook-Konzern Meta, Amazon und Apple. Meta fällt nach Einschätzung der Behörde auch unter die Definition, wie sie Anfang Mai mitteilte. Bei Apple und Amazon läuft diese Prüfung noch.

Vergangene Woche leitete das Kartellamt aber bereits ein Verfahren gegen Apple im Zusammenhang mit neuen Funktionen zum Schutz der Privatsphäre ein, bei der die Nutzer verhindern können, dass Entwickler ihre Aktivitäten quer über verschiedene Apps und Websites nachverfolgen können. Die Behörde will prüfen, ob Apple sich damit Vorteile verschaffen könnte.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Bundeskartellamt leitet Verfahren ein: Behindert Google mit Maps seine Mitbewerber? . In: Legal Tribune Online, 21.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48807/ (abgerufen am: 10.12.2023 )

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