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Reform an den NRW-Gerichten: Fach­liche statt ört­liche Zustän­dig­keit

31.01.2022

Das LG Düsseldorf

Einige Gerichte in NRW erhalten für Wirtschaftsverfahren künftig alleinige fachliche Zuständigkeiten, so beispielsweise auch das Düsseldorfer Landgericht. Foto: sunakri/stock.adobe.com

Wirtschaftsverfahren in NRW sollen künftig nicht mehr vor dem örtlich zuständigen Gericht geführt werden. Stattdessen erhalten bestimmte Gerichte spezielle fachliche Zuständigkeiten.

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An den Gerichten in Nordrhein-Westfalen (NRW) kommt es im Bereich der Wirtschaftsverfahren zu einer umfangreichen Reform. Künftig soll die fachliche, nicht die örtliche Zuständigkeit in vielen Verfahren ausschlaggebend sein. Das hat der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) angekündigt.

Es handele sich um ein bundesweit einzigartiges Projekt. Große Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Wirtschaft und Zukunftstechnologien würden bei bestimmten Gerichten konzentriert. Durch diese Spezialisierung soll die Qualität der Rechtsprechung in diesen Bereichen gesichert, gestärkt und beschleunigt werden.

So sollen künftig Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen und -transaktionen mit einem Streitwert von über 500.000 Euro ausschließlich am Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden. Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie und Medientechnik mit einem Streitwert von über 100.000 Euro fallen demnach in die alleinige Zuständigkeit des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln.

Verfahren aus dem Bereich Erneuerbare Energien mit einem Streitwert von mindestens über 100.000 Euro würden künftig nur noch bei den Landgerichten Essen und Bielefeld sowie dem Oberlandesgericht Hamm bearbeitet. Einzelheiten sollen am kommenden Dienstag bekannt gegeben werden.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Reform an den NRW-Gerichten: Fachliche statt örtliche Zuständigkeit . In: Legal Tribune Online, 31.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47372/ (abgerufen am: 04.02.2023 )

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