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Dateien statt Regale: Sach­sens Arbeits­ge­richte stellen kom­p­lett auf E-Akte um

28.06.2022

Arbeitsgericht Leipzig

Am Arbeitsgericht Leipzig ist die E-Akte schon länger Standard. Seit Montag arbeiten nun alle sächischen Arbeitsgerichte bei neuen Verfahren nur noch digital.   Foto: Appaloosa, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Bis 2026 sollen elektronische Akten Standard sein, in Sachsen arbeiten seit Montag zumindest alle Arbeitsgerichte eelektronisch. Auch an anderen Gerichten sei man schon weit.

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Bis 2026 sollen elektronische Akten überall in Sachsens Justiz Standard sein. An den Arbeitsgerichten ist das seit Montag flächendeckend der Fall. Nach den Häusern in Leipzig, Bautzen, Dresden und Chemnitz sowie dem Landesarbeitsgericht wurde nun auch am Standort Zwickau - dem letzten noch verbliebenen Arbeitsgericht - die E-Akte gestartet. Von einem der größten Transformationsprozesse in der Justiz sprach Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Montag in Zwickau.

Die bisherige Digitalisierung habe bereits die Kommunikation etwa mit Rechtsanwälten beschleunigt, resümierte der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Eberhard Kirst. Künftig erhofft er sich weitere positive Effekte - auch dadurch, dass Richter so ortsungebundener arbeiten können. Die Nutzung von E-Akten und die digitale Ausstattung der Gerichtssäle verändere zudem den Ablauf von Verhandlungen. So werde die Bild-Ton-Übertragung forciert, so dass etwa Anwälte für kurze Verhandlungen nicht extra von weit her anreisen müssten. Auch Geräte zur Spracherkennung böten neue Möglichkeiten, so dass Richter ihre Urteile direkt diktieren könnten.

Über 60.000 E-Akten

Nach Angaben des Justizministeriums gibt es seit Beginn der Umstellung auf papierloses Arbeiten inzwischen mehr als 60.000 elektronische Akten in der Justiz. 400 Arbeitsplätze von Richtern und Rechtspflegern sowie 600 Arbeitsplätze von Geschäftsstellen wurden demnach bereits mit der notwendigen Hardware wie Monitoren, Notebooks und Signaturkartenlesegeräten ausgestattet. Hinzu kommen 120 Gerichtssäle, die für Verhandlungen mit der elektronischen Verfahrensakte (E-Akte) ausgestattet wurden. 

Die Einführung ist auf mehrere Jahre angelegt und erfolgt schrittweise. Das Projekt befinde sich im Zeitplan, trotz coronabedingter Einschränkungen etwa bei Schulungen, hieß es. Die Pandemie habe zudem das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Digitalisierung in der Justiz erheblich gestärkt. Laut gesetzlichem Auftrag müssen die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat ab 1. Januar 2026 mit der E-Akte arbeiten. 

Während neu eingehende Verfahren ab dem Umstellungstag elektronisch geführt werden, wird Anhängiges in der Regel noch als Papierakte abgeschlossen, um das rechtssichere Nachscannen zu vermeiden. Derzeit arbeiten schon rund 1.000 Bedienstete elektronisch: so in den Zivilabteilungen des Oberlandesgerichts (OLG), aller Land- und zahlreicher Amtsgerichte, Familien- und Betreuungsabteilungen einiger Amtsgerichte, das Sozialgericht Chemnitz und das Landessozialgericht. Laut Ministerium sind 20 Amts- und Landgerichte sowie sieben Fachgerichte ausgestattet.

Sachsen zählt sich zu den Vorreitern

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte in der vergangenen Woche kritisiert, bei der Digitalisierung der Justiz hinke Deutschland im internationalen Vergleich hinterher.

Mit dem flächendeckenden Umstieg von Papier zu elektronischen Akten an den Arbeitsgerichten zählt sich Sachsen bundesweit zu den Vorreitern. Der Freistaat sei das vierte Bundesland, in dem die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit digital arbeite, betonte Meier. Auch der Zivilbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist laut OLG "weit fortgeschritten" - und weitere Abteilungen werden pilotiert.

Nach Worten von Landesarbeitsgerichtspräsident Kirst können sich Bürger weiter auch auf herkömmlichen Weg an die Justiz wenden – etwa mit Blick auf Verfahren, für die kein Rechtsanwalt nötig ist. Auch nach der flächendeckenden Einführung elektronischer Akten bis 2026 ende der Prozess der Digitalisierung dann nicht, betonte zudem Meier.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Dateien statt Regale: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48863 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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