Viele Gerichte in Niedersachsen sind überlastet, häufig dauert es Monate oder sogar Jahre, bis ein Hauptverfahren eröffnet wird. Die Landesregierung will gegensteuern und u.a. für Richter und Staatsanwälte neue Stellen schaffen.
Das Gericht oder die Parteien sollen künftig eine Verhandlung per Video durchsetzen können - das sieht ein Referentenentwurf aus dem BMJ vor. Sogar vollvirtuelle Verhandlungen mit leerem Gerichtssaal sollen möglich werden.
Bis 2026 sollen elektronische Akten Standard sein, in Sachsen arbeiten seit Montag zumindest alle Arbeitsgerichte eelektronisch. Auch an anderen Gerichten sei man schon weit.
Die bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden in Kürze deutlich angehoben. Ab dem 1. April 2022 können in einer Nachricht dann bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden.
Die Digitalisierung der Justiz ist aktuell ein viel diskutiertes Thema. Auch die BRAK meldet sich zu Wort – mit einem "Ja" zur Digitalisierung, sofern es dabei nicht zu Abstrichen bei rechtsstaatlichen Grundsätzen kommt.
Die Gerichtsverhandlung per Videokonferenz ist seit zwei Jahrzehnten erlaubt, genutzt wurde die Möglichkeit kaum. Die Richter Ralph Guise-Rübe und Simon Kuhnke-Fröhlich plädieren nun für eine neue, virtuelle Realität in den Gerichten.
Das BMJV will erreichen, dass die Digitalisierung in der Justiz fortschreitet. Dazu legt es einen Referentenentwurf vor, der die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Prozessbeteiligten ausbauen soll.
Die Justizminister der Länder haben die Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium scharf kritisiert. Sie fordern mehr Zeit für Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen – und eine Beteiligung an den Kosten für aufwendige Staatsschutzverfahren.