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41491

DRB wehrt sich gegen Kritik an den Gerichten: "Der Rechts­staat funk­tio­niert"

04.05.2020

Das Kanzleramt (Elisabeth-Marie-Lüders-Haus) in Berlin an der Spree

(c) pixelklex/stock.adobe.com

Der Kanzleramtschef Helge Braun beklagte die Aufhebung einzelner Coronamaßnahmen durch Gerichte als "Herausforderung". Diese Kritik weist der Deutsche Richterbund zurück und lobt die Arbeit der Gerichte.

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In den vergangenen Tagen und Wochen wurden immer weitere Corona-Maßnahmen durch die Länder erlassen – und immer wieder wurden einzelne Maßnahmen von Gerichten aufgehoben. Einer der großen Zankäpfel der vergangenen Wochen war beispielsweise die äußerst umstrittene 800-Quadratmeter-Verkaufsflächen-Regelung, die von einigen diversen Gerichten bundesweit als Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz gewertet und entsprechend aufgehoben worden war.

Am Wochenende äußerte sich nun Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) zu der Arbeit der Gerichte in der Coronakrise. Er sagte der Welt am Sonntag in einem Interview, dass er zwar jedes einzelne Urteil "verstehe und akzeptiere". Aber er empfinde "es schon als Herausforderung, wenn sich die Gerichte auf den Gleichheitssatz berufen, um einzelne Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren." Insbesondere bei der schrittweisen Öffnung, so Braun, könne der Gleichheitssatz eben nicht immer eingehalten werden, da die Öffnungen eben schrittweise und nicht in allen Bereichen gleichzeitig erfolgten.

Diesen Äußerungen stellte sich der Deutsche Richterbund (DRB) noch am Sonntag entschieden entgegen. "Die Exekutive sollte sich darüber bewusst sein, dass eine Korrektur unverhältnismäßiger Maßnahmen durch die Gerichte gerade in der aktuellen Ausnahmesituation erkennen lässt, dass der Rechtsstaat funktioniert", erklärten die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff.

Das Duo lobte die Justiz, die sich in der Coronakrise als "wirksames Korrektiv" durch die weitgehenden Beschränkungen der Exekutive bewähre. Auch zeige sich in der wachsenden Zahl der Bürger und Unternehmen, die sich an die Gerichte wenden, das "Vertrauen der Menschen in die Gerichte". Der DRB gehe davon aus, dass die Kritik des Kanzleramtschefs von der Bundeskanzlerin nicht geteilt werde, so Stockinger und Lüblinghoff weiter.

ast/LTO-Redaktion

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DRB wehrt sich gegen Kritik an den Gerichten: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41491 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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