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Gesetzentwurf beschlossen: Mehr Geld für Anwälte und höhere Gerichts­ge­bühren

17.09.2020

Ein Handschlag zweier Personen

naka - stock.adobe.com

Die Bundesregierung möchte die wirtschaftliche Lage von Rechtsanwälten verbessern, die Qualität von Sachverständigen sowie Sprachmittlern sichern und ehrenamtliche Richter höher entschädigen. Der entsprechende Entwurf des BMJV ist nun durch.

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Die Bundesregierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) beschlossen, der eine Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sowie der Justizkosten um zehn Prozent zum Gegenstand hat. Der Entwurf geht auf ein Eckpunktepapier zurück, das die Länder zusammen mit Anwaltsorganisationen beim BMJV eingereicht haben. 

Das sogenannte Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) bezweckt laut Justizministerin Christine Lambrecht, die wirtschaftliche Grundlage von Rechtsanwaltskanzleien insbesondere in strukturschwachen Regionen zu sichern. Es soll sichergestellt werden, dass auch dort flächendeckender Zugang zu kompetenter und zuverlässiger Rechtsberatung besteht.

Die Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sei auch deshalb notwendig, weil seit der bisher letzten Erhöhung im Jahr 2013 die Kosten für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen seien. Außerdem wolle man im Bereich der Justizkosten die Vergütungssätze für Sachverständige und Sprachmittelnde anheben, um die entsprechende Fachqualität zu sichern. Konkret soll die Vergütung an die üblichen Preise des freien Marktes angepasst werden. Der Entwurf erfasst auch eine Anhebung der Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen.

Ebenso sollen die Gerichtsgebühren angehoben werden, da die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und Entschädigungen schließlich höhere Ausgaben für den Staat mit sich brächten. Ebenso seien die Sach- und Personalkosten in der Justiz gestiegen.

pdi/LTO-Redaktion

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Gesetzentwurf beschlossen: Mehr Geld für Anwälte und höhere Gerichtsgebühren . In: Legal Tribune Online, 17.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42829/ (abgerufen am: 02.02.2023 )

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