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Rechtsausschuss hat noch letzte Änderungen: Whist­le­b­lo­wing-Gesetz kurz vor Abstim­mung

von Dr. Markus Sehl

14.12.2022

Ein Mann guckt aus einem Fenster

Der Entwurf hat einige vorab kritisch gesehene Punkte aus Stellungnahmen nun aufgegriffen. Foto: emaria - stock.adobe.com

Diese Woche soll das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern beschlossen werden – mit wesentlichen Änderungen: Nun müssen auch anonyme Tipps, sowie Hinweise zu Verfassungsfeinden und Tierschutzskandalen geprüft und Geld für Rufschäden gezahlt werden.

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Noch in dieser Woche vor seiner Weihnachtspause soll der Bundestag das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschließen. Am Mittwoch soll der Rechtsausschuss letzte Änderungen absegnen. Sie stehen offenbar auch unter dem Eindruck der Reichsbürger-Razzia vor wenigen Tagen. So werden nach dem aktuellen Gesetzentwurf, der LTO vorliegt, auch Hinweise auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten erfasst, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Besserer Schutz für Hinweisgeber

Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP setzen sich für einige Nachbesserungen am Gesetz ein. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Der Gesetzentwurf will Whistleblowing in geregelte Bahnen lenken, vor allem sollen Hinweise zunächst einmal intern bearbeitet und nicht etwa an Medien gespielt werden. Dafür steht ein Meldesystem im Zentrum des Gesetzentwurfs. Alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen ein solches einrichten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben dafür Zeit bis zum 17. Dezember 2023, die anderen müssen sofort handeln. 

"Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden", hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erläutert, aus dessen Haus der Referentenentwurf stammt.

Relevant ist die vom EU-Recht angestoßene Gesetzesänderung für Unternehmen, die ein Meldesystem einrichten müssen, Anwaltskanzleien, die die Unternehmen dabei unterstützen dürfen, Behörden, die ebenfalls von dem Gesetz erfasst werden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Missstände melden wollen und nicht zuletzt NGOs, die sich für den Schutz für Whistleblower einsetzen. Dementsprechend vielstimmig waren die durchaus kritischen Stellungnahmen zum Entwurf -  und der aktuelle Entwurf hat einige der Punkte aufgegriffen.

Anonyme Hinweise brauchen Briefkasten und müssen geprüft werden

Wesentliche Änderungen gab es für anonyme Hinweise: Neu im Entwurf vorgesehen sind nun Meldekanäle für anonyme Hinweise, die intern und extern eingerichtet werden müssen: "Dafür sind Meldekanäle vorzuhalten, welche die anonyme Kontaktaufnahme und die für die hinweisgebende Person anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und interner Meldestelle ermöglichen", heißt es in dem Entwurf. Er sieht nun auch eine Pflicht zur Bearbeitung der anonymen Hinweise vor. Die bisherige Entwurfsversion hatte anonyme Hinweise nur nachrangig behandelt und keine Pflicht zu entsprechenden anonymen Briefkästen enthalten.

Geschützt werden sollen nun auch Tierärztinnen und Tierärzte, die auf Tierschutzverstöße in Landwirtschaftsbetrieben aufmerksam werden. "Tierärzte können hier einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen ge-gen Vorschriften zur Tiergesundheit und zum Tierschutz leisten", heißt es in den Entwurf. Weiter ausgenommen vom Schutz des Gesetzes bleiben Hinweise aus dem Bereich der Geheimdienste.

Mit einer weiteren Änderung im System der Entschädigungen sollen auch Rufschäden als immaterielle Schäden ersetzt werden können. Die Regelung greift, wenn Arbeitgeber den Ruf ihrer Hinweisgeber schädigen.

"Wir konnten beim Gesetz einige wesentliche Verbesserungen erreichen. Dadurch wird die wichtige Funktion von Hinweisgeber:innen bei Aufdeckung von Missständen noch einmal gestärkt. So ist gerade im Kontext der Reichbürger-Razzia wichtig, dass nun auch Meldungen von rechtsextremen Chats umfasst sind", sagt Till Steffen, Mitglied des Rechtsausschusses für die Grünen und ehemaliger Justizsenator Hamburgs.

Freiheitsrechte-NGO sieht immer noch Kritikpunkte

Was sich die Ampel-Fraktionen noch darüber hinaus an Änderungen vorstellen können, ergibt sich aus einem gemeinsamen Entschließungsantrag, der LTO vorliegt: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf diskriminierende Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Hinweise aus dem Geheimdienstbereich, eine Nachjustierung bei den Bußgeldhöhen für besonders leistungsstarke Unternehmen sowie finanzielle Unterstützung für Whistleblower. All das steht allerdings nicht im Gesetzentwurf, sondern auf dem Wunschzettel der Fraktionen.

"Die Ampel hält den eigenen Koalitionsvertrag nicht ein, wenn sie nur die Meldung bestimmter Rechtsverstöße schützt, nicht aber Hinweise auf sonstiges Fehlverhalten wie z.B. Machtmissbrauch", kritisiert David Werdermann, Anwalt und Projektkoordinator der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). "Es ist inakzeptabel, dass z.B. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach dem Gesetz nicht gemeldet werden können. In der Praxis gibt es gerade im Bereich Diskriminierung und Belästigung viele unternehmensinterne Meldungen." Die Ampel-Koalition habe offenbar auch kein Interesse daran, dass Überwachungsskandale bei Geheimdiensten aufgedeckt werden, so Werdermann. Er sieht aber auch Nachbesserungen auf Drängen der NGO, wie etwa bei den Hinweisen zu verfassungsfeindlichen Beamten. Die GFF kündigt gegenüber LTO an, in den nächsten Monaten strategische Verfahren zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz vorzubereiten und sich insbesondere dem Hinweisgeberschutz bei der Polizei zu widmen.

Was auf Unternehmen zukommt

Um die Meldestellen einzurichten, rechnet das BMJ laut Ausgansentwurf mit einmaligen Kosten für die Wirtschaft in Höhe von 190 Millionen Euro, sowie einem jährlichen laufenden Aufwand von rund 200 Millionen Euro. Für größere Unternehmen ist Hinweisgeberschutz schon länger ein Thema, spätestens die EU-Richtlinie mit ihrem Umsetzungsdruck hat es zu einem dringenden gemacht. In der Begründung zum Gesetzentwurf schätzen die BMJ-Beamtinnen und -Beamten, dass rund 44.000 Unternehmen von den rund 90.000 Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, bereits ein Hinweisgebersystem eingeführt haben. Für diese Unternehmen wird zu prüfen sein, ob sich die bereits eingerichteten Systeme mit den nun wohl ziemlich finalen Anforderungen decken. In der Verwaltung werden einmalig Kosten von rund 70 Millionen Euro erwartet und laufend knapp 220 Millionen Euro pro Jahr.

Und der Bundesrat?

Auch wenn diese Woche das Gesetz im Bundestag beschlossen wird – die Abstimmung steht noch nicht auf der offiziellen Tagesordnung - , ist Deutschland spät dran. Die europäische Umsetzungsfrist ist im Dezember 2021 ausgelaufen. Und auch mit einem Bundestagbeschluss ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz, der Bundesrat kommt also auch noch zum Zug. Wenn dort Widerstand gegen das geänderte Gesetz aufkommt, könnte es noch eine ganze Weile dauern, bis wirklich ein Whistleblowerschutzgesetz in Deutschland in Kraft tritt.

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Rechtsausschuss hat noch letzte Änderungen: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50469 (abgerufen am: 16.01.2026 )

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