Druckversion
Sonntag, 17.05.2026, 16:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/tui-fluege-mitarbeiter-krankmeldungen-aussergewoehnliche-umstaende-fluggastrechte
Fenster schließen
Artikel drucken
22243

Krankwelle bei TUI: Ein außer­ge­wöhn­li­cher Umstand?

von Marcus Scholz

02.03.2017

Pilotenuniform und Medikamente

© ambrozinio - Fotolia.com

Im vergangenen Herbst blieben bei TUI die Flugzeuge weitgehend auf dem Boden, weil sich massenhaft Crewmitglieder krankmeldeten. Nach den Klagen frustrierter Reisender ergingen nun die ersten Urteile. Marcus Scholz zur Sach- und Rechtslage.

Anzeige

Ein Anspruch auf Entschädigung nach der EG 261 / 2004 Fluggastrechte-Verordnung (Fluggastrechte-VO) besteht für Fluggäste gegen die ausführende Fluggesellschaft, wenn ihr gebuchter Flug annulliert wurde oder sich erheblich verspätet hat.

Durch die Verordnung sollte sowohl ein hohes Schutzniveau der Fluggäste geschaffen als auch dem Erfordernis des Verbraucherschutzes Rechnung getragen werden. Doch gilt der Verbraucherschutz nicht uneingeschränkt: So hat der europäische Verordnungsgeber den Fluggesellschaften eine Exkulpationsmöglichkeit gegeben, mit der sie sich der Haftung entziehen können.

Dieser Ausnahmetatbestand, für den die Fluggesellschaft vollumfänglich darlegungs- und beweisbelastet ist, hat in Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechte-VO unter dem Begriff "außergewöhnliche Umstände" Einzug gehalten.

Außergewöhnliche Umstände: ein auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff

Demnach hat ein Fluggast, wenn sein gebuchter Flug annulliert wurde, einen Entschädigungsanspruch gem. Art. 7 Abs.1 Fluggastrechte-VO (beziehungsweise in analoger Anwendung, wenn es eine mehr als dreistündige Verspätung betrifft) gegen die ausführende Fluggesellschaft in Höhe von 125 bis 600 Euro (je nach Strecke). Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Annullierung auf einem solchen außergewöhnlichen Umstand beruhte.

Die Verordnung selbst schweigt zu der Frage, welche Ereignisse als außergewöhnliche Umstände zu kategorisieren sind. Lediglich in den Erwägungsgründen finden sich Hinweise darauf, in welchen Lichte der Begriff auszulegen ist. Nach dem Erwägungsgrund 14 zur Fluggastrechte-VO soll etwa ein außergewöhnlicher Umstand angenommen werden, wenn der geplante Flug aufgrund von politischen Unruhen, Flugsicherheitsmängeln oder Streiks gestört wurde.

Diesen Ereignissen ist eines gemeinsam: Sie alle liegen weder im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft noch sind sie von ihr beherrschbar. So nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Verordnung nur an, wenn die Umstände außerhalb des Gewöhnlichen liegen, der normalen Ausübung der Tätigkeit eines betroffenen Flugunternehmens nicht innewohnen und aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht von ihr beherrschbar sind.

Daher sollen nur Ereignisse gelten, die von außen auf die planmäßige Durchführung des Fluges einwirken und diesen stören oder unmöglich machen. Das sieht auch der Bundesgerichtshof (BGH) so.

Passagiere erhalten bisher keine Entschädigung

TUI ist in den zahlreichen Verfahren der Ansicht, keine Kontrolle über den Ausfall ihrer Mitarbeiter gehabt zu haben. Die Airline meint, die massenhaften Krankmeldungen stellten einen außergewöhnlichen Umstand dar, weil dieser Umstand weder von ihr beherrschbar gewesen sei und sie auch keine zumutbaren Gegenmaßnahmen hätte ergreifen können.

Eine entsprechende standardisierte Antwort nebst Mitleidsbekundungen für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhielten und erhalten immer noch tausende von Fluggästen beziehungsweise deren Anwälte oder Fluggastportale.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechte-VO

  • Seite 2:

    Verbraucher oder Airline: Wer trägt das Risiko?

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Krankwelle bei TUI: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22243 (abgerufen am: 17.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Europa
    • Fluggastrechte
    • Flugverkehr
    • Schadensersatz
    • Streik
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Volkswagen-Werk, Symbol für die aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Dieselverfahren und Investorenaussagen. 12.05.2026
Abgasaffäre

Kapitalmarktrecht und Dieselverfahren:

Ver­ur­teilter Ex-Manager sagt im VW-Inves­to­ren­pro­zess aus

Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre kommt es auf die Kenntnis der Konzernspitze von illegalen Abschalteinrichtungen an. Nun sagt Wolfgang Hatz aus – ein früherer Audi-Manager, der selbst wegen Betrugs verurteilt wurde.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Der verschwommene Desktop eines Tablets. 07.05.2026
Künstliche Intelligenz

Einigung auf Änderungen am KI-Gesetz:

EU sagt sexua­li­sierter Deep­fake-KI den Kampf an

KI-Anwendungen, die gezielt zum missbräuchlichen Erstellen sexualisierter Deepfakes genutzt werden, sollen in der EU künftig verboten sein. Andere Vorgaben für KI-Anbieter wie ChatGPT, Grok und Co. werden hingegen verschoben.

Artikel lesen
Drei Pferde auf einer Weide. Eines tritt aus. 30.04.2026
Tierhalterhaftung

LG Köln zum Pferdetritt:

8.000 Euro Behand­lungs­kosten nach Streit zwi­schen "Diva" und "Bella"

Wenn Pferde ihre Rangordnung klären, fliegen häufig die Hufe. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, wenn die Kennenlernphase auf der Weide mit der schweren Verletzung eines Tieres endet, entschied nun das LG Köln.

Artikel lesen
Mann sitzt auf einem Porsche, daneben drei Hunde, die ihn anbellen (Symbolbild / KI) 29.04.2026
Tierhalterhaftung

AG München zur Tierhalterhaftung:

Paket­bote erschrickt vor Hunden und springt auf teuren Por­sche

Ein Mann, dessen Hunde einen Lieferanten erschrecken, kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn der Bote sich per Sprung auf den teuren Porsche Cayenne rettet. Das AG sieht die Verantwortung für den Blechschaden ganz beim Tierhalter.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH