Druckversion
Mittwoch, 15.07.2026, 11:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/transparenzberichte-von-pflegekassen-online-warnung-vor-schlechter-pflege-ist-verboten
Fenster schließen
Artikel drucken
3341

Transparenzberichte von Pflegekassen: Online-Warnung vor schlechter Pflege ist verboten

von Dominique Hopfenzitz

23.05.2011

Pflegeheim

© Ilan Amith - fotolia.de

Die AOK darf bei ihren Berichten über Pflegeheime im Internet bis auf weiteres keine Suche nach Risikokriterien anbieten. Eine Hintertür lässt der Beschluss des LSG Essen dabei offen: Als separates Angebot soll diese Funktion durchaus erlaubt sein. Mit den klaren Regelungen in der für die Kassen geltenden Vereinbarung ist das jedoch unvereinbar, meint Dominique Hopfenzitz.

Anzeige

Bisher konnten Nutzer auf einer Internetseite der AOK nicht nur die Ergebnisse der Qualitätsprüfungsergebnisse und die damit verbundenen Noten in den Altenheimen einsehen, sondern zusätzlich die Darstellung auf- und absteigend nach "guten" und "weniger guten" Pflegeheime filtern lassen. Die entsprechende Funktion sollte dem Verbraucher, insbesondere den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, als Warnhinweis dienen.

Dabei tauchte im Rahmen der Suche ein Popup mit folgendem Text auf: "Genau hinschauen. Zwischen den Pflegekassen und den Pflegeheimen ist vereinbart, dass alle Aspekte der Qualität in Pflegeheimen gleich gewichtet werden. Das hat zur Folge, dass solche pflegerischen Faktoren nicht auf Anhieb erkennbar sind, die für die Gesundheit des Heimbewohners von besonderer Bedeutung sind ('Risikofaktoren'). Für die Beurteilung der Risikofaktoren eines Pflegeheims betrachten Sie die Benotung der Risikofaktoren im Bereich 'Pflege und medizinische Versorgung'."

Unterstützt wird die Funktion noch durch rote Warntafeln, wie man sie aus dem Straßenverkehr kennt. Die AOK warnt vor Kriterien, die sie für besonders wichtig hält. Hierzu zählen etwa mögliche Druckstellen bei Gepflegten aufgrund Wundliegens, die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, Inkontinenz, Vorbeugung von Stürzen und die Bewegungseinschränkung der Gelenke.

Möglicherweise Berufsfreiheit der Heimbetreiber verletzt    

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hält diese Art und Weise der Veröffentlichung des Transparenzberichts über das klagende Heim für offensichtlich rechtswidrig (Beschl. v. 05.05.2011, Az. L 10 P 7/11 B ER). Die Richter machen deutlich, dass eine Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der zwischen den Parteien geschlossenen Pflegetransparenzvereinbarung stationär (PTVS) erfolgen darf.

Soweit diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist der Altenheimbetreiber möglicherweise in seiner Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz verletzt. Dabei präzisierte das Gericht die Möglichkeit des Eingriffs dahingehend, dass dieser nicht nur dann vorliegt, "wenn eine berufliche Tätigkeit unterbunden wird, sondern auch, wenn der Markterfolg behindert wird." Weiterhin führen die Richter aus: "Da die Veröffentlichung der Transparenzberichte grundsätzlich geeignet sein kann, Wettbewerbs- und Grundrechte der Pflegeheimträger zu verletzen, ist sie nur in der Gestalt erlaubt, wie sie von der PTVS vorgegeben wird."

Die von der AOK eingerichtete Such- und Sortierfunktion verstößt nach Ansicht des Gerichts hier offensichtlich gegen die PTVS. Die Vereinbarung wurde Ende 2008 unter anderem zwischen den Pflegekassen und den Heimträgern geschlossen.

Die Richter führen dazu aus, dass "abgesehen davon, dass eine Sortierung der Transparenzberichte nach irgendwelchen Risikokriterien in der PTVS überhaupt nicht vorgegeben ist, [...] die von den Antragsgegnerinnen vorgenommene Auswahl der neun Risikokriterien nirgendwo in der PTVS eine Stütze [findet]."

Mit der Auswahl der Risikokriterien gebe die AOK ihrer Überzeugung Ausdruck, dass diese Kriterien für die Wahl des Pflegeheims für die Nutzer von überragender Bedeutung seien. "Dies wird durch den Inhalt des so genannten Warnhinweises noch unterstrichen. Die PTVS selbst gewichtet jedoch an keiner Stelle ihre Transparenzkriterien oder gibt bestimmten Kriterien vor anderen den Vorrang."

Anzeige

Andere Pflegeeinrichtungen müssten selbst klagen

So schlüssig diese Argumentation ist, so kritisch muss man die vom LSG außerdem geäußerte Meinung sehen, dass gegen eine separate, von der PTVS unabhängige Such- und Sortierfunktion grundsätzlich unproblematisch sei: "Der Senat weist darauf hin, dass er gegen die von den Antragsgegnerinnen angebotene Sortierfunktion dann keine Bedenken hätte, wenn sie mit der Suchmaske für die Transparenzberichte, wie sie nach der PTVS vorgegeben ist, nicht verknüpft wäre, also als eine gesonderte und insbesondere nicht verlinkte Leistung zur Verfügung stünde. Dies ist jedoch - bislang - nicht der Fall".

Da die Qualitätskriterien auf Grundlage der PTVS erhoben werden und dort auch vorgegeben ist, wie die Ergebnisse verwendet und veröffentlicht werden dürfen, ist eine Nutzung der aus den Qualitätsprüfungen gewonnenen Ergebnissen druch die AOK und andere Pflegekassen nur zu dem vereinbarten Zweck erlaubt. Dieser besteht in der Erhebung und Darstellung der Pflegenoten anhand eines Transparenzberichts nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 4 zur PTVS.

Im Einzelnen regeln diese die Kriterien der Veröffentlichung, die Bewertungssystematik, Ausfüllanleitungen für die Prüfer und schließlich die Darstellung der Prüfergebnisse. Für eine anderweitige Verwendung der Ergebnisse verbleibt aus datenschutzrechtlichen Gründen und auf Grundlage der bisherigen PTVS kein Raum.

Die Entscheidung ist bisher nur zugunsten der klagenden Pflegeeinrichtung ergangen. Hiervon bleibt die Verpflichtung zur Unterlassung hinsichtlich anderer geprüften Altenheime unberührt, da eine allgemeine kumulative Entscheidung gegen dieses Vorgehen nicht möglich ist. Andere stationäre Pflegeeinrichtungen müssten demnach selbst ein Verfahren betreiben, wenn sie das eigenmächtige Vorgehen der AOK missbilligen. Soweit auf der Internetseite ersichtlich ist, führen die Betreiber ihre bisherige Praxis bei anderen Pflegeeinrichtungen nämlich fort.

Der Autor Dominique Hopfenzitz ist selbständiger Rechtsanwalt und angestellter Volljurist beim Caritasverband für die Diözese Münster e.V. Er berät schwerpunktmäßig stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen.

 

Mehr auf LTO.de:

LSG Nordrhein-Westfalen: Keine uneingeschränkte Online-Bewertung von Pflegeheimen

LSG Hessen: Bewertung von Pflegeheim darf veröffentlicht werden

Heimverträge: Viel Information um nichts

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Transparenzberichte von Pflegekassen: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3341 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Online-Bewertung
    • Pflege
    • Verbraucherschutz
1067. Sitzung des Bundesrates: Blick ins Plenum, am Rednerpult steht Markus Söder 10.07.2026
Bundesrat

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht:

Bun­desrat bringt vor der Som­mer­pause eigene Ini­tia­tiven auf den Weg

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Artikel lesen
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James 28.05.2026
Verbraucherschutz

Ermittlungen zur Fußball-WM in den USA:

New York und New Jersey knöpfen sich die FIFA vor

Horrende Preise und irreführende Vergabe der Tickets für die Fußball-WM werfen nun auch die Generalstaatsanwältinnen von New York und New Jersey der FIFA vor. Ihr Amtskollege in Kalifornien ermittelt bereits ebenfalls.

Artikel lesen
Bewertungsportal 27.05.2026
Online-Bewertung

Bewertungsportale für Anwälte:

Was Man­danten lesen, bevor sie anrufen

Wer heute einen Anwalt sucht, entscheidet oft nach einer Google-Suche anhand der Anzahl von Sternen auf einem Bewertungsportal. Für Kanzleien stellt sich damit nicht die Frage, ob sie bewertet werden, sondern wie sie damit umgehen.

Artikel lesen
Verschiedene Werbeprospekte für Discounter im Einzelhandel liegend 15.05.2026
Verbraucherschutz

OLG Köln zu Rabattwerbung von Penny:

Rabatt auf UVP ist keine Prei­s­er­mä­ß­i­gung

Penny siegt in zweiter Instanz gegen den Verbraucherschutz wegen Rabattbezügen auf UVP. Das OLG Köln bemängelt aber fehlende Orientierungshilfen des BGH und hofft in der Revision auf Klarheit.

Artikel lesen
Ein enttäuschter Zuschauer mit Gesichtsbemalung, der die schlechte Ticketqualität bei der WM reflektiert. 15.05.2026
Fussball

Kalifornische Justiz prüft Ärger um FIFA-Tickets:

Teure Tickets für sch­lechte Plätze bei Fuß­ball-WM?

Fans zahlten für teure Sitzplatzkategorien – und bekamen schlechtere Plätze. Kaliforniens Generalstaatsanwalt nimmt die FIFA ins Visier und fordert Auskünfte wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Com­mer­cial & Tech

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on/Di­gi­ta­li­sie­rung

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH