Das größte Thema der Woche war das Urteil des BVerfG zum Mindesteinkommen von Richtern und Staatsanwälten. Dank Bahn- und Kita-Streik wird allerdings nicht jeder Zeit gehabt haben, sich damit zu befassen. Beim Nachlesen helfen unsere Top 10 – unter anderem mit Texten zur Tarifeinheit, den unzulässigen Gebühren der Fernuni Hagen und dem angeblichen Verwechslungsrisiko zwischen Sky & Skype.
10. Trotz Beginn des Gesetzgebungsverfahren zu Syndizi: DRV sieht keine Anhaltspunkte für Änderung des Befreiungsrechts
Gut einen Monat nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs des "Gesetzes zur Neureglung des Rechts der Syndikusanwälte" hat das Gesetzgebungsverfahren begonnen; zugleich schreiten auch die Verfahren vor dem BVerfG voran. Die DRV sieht sich dadurch allerdings nicht veranlasst, laufende Beschwerden ruhen zu lassen. Im Gegenteil versucht sie nun, vollendete Tatsachen zu schaffen.
9. Streik in den Kindertagesstätten: Heute komm ich nicht zur Arbeit
Die Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten streiken. Wie lange, ist derzeit unklar. Für berufstätige Eltern ist das auf den ersten Blick eine Katastrophe. Worauf also müssen sie achten, wenn das Kind nicht anderweitig unterzubringen ist? Wer erstattet eventuelle zusätzliche Kosten für eine alternative Betreuung? Die arbeitsrechtliche Situation erklären Babette Kusche und Carsten Lienau.
8. Gründung des Hamburger Vergabeinstituts: Wiederbelebung eines Rechtsgebiets
Die Vergaberecht-Teams in den Wirtschaftskanzleien haben es zunehmend schwer. Baurechtler, Ingenieure und sogar die eigenen Mandanten machen ihnen Konkurrenz, Nachwuchsjuristen begeistern sich nicht unbedingt für die Materie. Um ihr Rechtsgebiet zu retten, geht eine Gruppe Hamburger Vergaberechtler einen ungewöhnlichen Weg: Kanzleiübergreifend gründen sie ein eigenes Institut.
7. Gesetz zur Tarifeinheit: Nicht die Lösung, die wir brauchen
Das wohl brisanteste und kontroverseste Thema im Arbeitsrecht ist die Einführung eines Gesetzes zur Tarifeinheit. Ob sich die Sorgen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften bestätigen werden, ist zwar noch ungewiss, meint Gregor Thüsing. Ganz sicher würden hingegen die Hoffnungen der Bürger enttäuscht, die ein rasches Ende lästiger Streiks erwarten. Dringenderen Handlungsbedarf gebe es anderswo.
6. VG Arnsberg sieht keine Grundlage: Gebühr der Fernuni Hagen ist rechtswidrig
Studiengebühren wurden ja überall wieder abgeschafft. Wirklich überall? Die Fernuniversität Hagen erhebt noch eine "Grundgebühr" von 50 Euro pro Semester. Dies geschehe allerdings ohne Ermächtigungsgrundlage, sagt das VG Arnsberg und hob einen entsprechenden Bescheid für das Sommersemester 2014 in dieser Höhe wieder auf.
5. Fahrgastrechte beim Bahnstreik: Wartezeit ist Geld
Noch bis Sonntag wird der Bahnstreik andauern. Doch egal, ob Verständnis für die Forderungen der GDL besteht oder nicht: Die Bahnfahrer haben Rechte. Die bringen sie zwar nicht mehr zeitnah in den Urlaub oder zum versäumten Geschäftstermin; sie mögen aber zumindest ein wenig (finanzielle) Genugtuung verschaffen. Welche Schäden man ersetzt verlangen kann, erläutert Ernst Führich.
4. VG Aachen zur Entlassung eines Polizeianwärter: Rassistische Bilder in WhatsApp seien "unterirdisch"
Die Entlassung eines Polizeianwärters, der rassistische Bilder in einer Chat-Gruppe verbreitet hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Denn Zweifel an der charakterlichen Eignung des Mannes zum Polizeikommissar rechtfertigten eine Kündigung, entschied das VG Aachen am Donnerstag.
3. EuG sieht Verwechslungsgefahr: Blöd für Skype: Wolken sind im Himmel
Zwischen Skype und Sky besteht Verwechslungsgefahr – jedenfalls nach Ansicht des EuG. Die Entscheidung, die Nicht-Markenrechtler eher verblüffen dürfte, scheint den Richtern einigen Spaß bereitet zu haben. Ihre sprachwissenschaftlichen Ausführungen sind allemal lesenswert.
2. Grundsatzurteil zu Beamten- und Richterbesoldung: Das BVerfG als Ersatzbesoldungsgesetzgeber
Die Richterbesoldung war in den vergangenen Jahren in NRW und Rheinland-Pfalz angemessen, in Sachsen-Anhalt teils zu niedrig. Soweit zum unspektakulären Teil des BVerfG-Urteils vom Dienstag. Weitaus interessanter sind die Maßstäbe, die das Gericht festlegt, um seine Bewertung zu fällen. Für Josef Lindner lesen sie sich wie der Runderlass einer Finanzbehörde – und von dort hätten sie auch kommen sollen.
1. BVerfG zu Besoldung von Richtern und Staatsanwälten: Nur in Sachsen-Anhalt zu niedrig
Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt wurden bisher zum Teil zu gering und damit verfassungswidrig bezahlt. Das entschied das BVerfG am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, denn der Zweite Senat stellte damit Maßstäbe für die angemessene Bezahlung der 20.000 Richter und 5.000 Staatsanwälte in Deutschland auf.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Richter richten über Richtersold, Rentenversicherung verrennt sich für Rendite, Streit und Stress durch Streiks . In: Legal Tribune Online, 09.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15492/ (abgerufen am: 10.05.2024 )
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