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19707

Neun wichtige Rechtsfragen zur EM: Nicht nur für Ruhm und Ehre

von Tanja Podolski

17.06.2016

Jubelnder Fußballspieler

© lassedesignen - Fotolia.com

Dieser Tage dreht sich alles um den Ball und das Spiel, das nur noch selten 90 Minuten dauert. Ob Jogi Löw nun Toni Kroos und Co. die Bettgehzeit vorschreiben kann und alle anderen wichtigen Rechtsfragen zur EM, erklärt Stefan Seitz.

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LTO: Was sind die kniffeligen Rechtsfragen rund um die EM? Oder bewerten Spieler wie auch Vereine und Verbände die Ehre, fürs jeweilige Vaterland antreten zu dürfen, so hoch, dass es tatsächlich eher wenige juristische Streitigkeiten gibt?

Dr. Stefan Seitz

Dr. Stefan Seitz: Es gibt sicherlich viele kniffelige Rechtsfragen, die sich rund um den Einsatz von Profisportlern in Nationalmannschaften ranken. In der Tat gibt es hierzu dennoch kaum juristische Auseinandersetzungen. Ob hierfür allseitiger Patriotismus das entscheidende Motiv ist, darf aber bezweifelt werden. Im Ergebnis profitieren auch die Vereine davon, dass ihre Spieler bei einer WM oder EM mitspielen. Denn ein erfolgreicher Auftritt bei einem großen Turnier steigert den Marktwert des Spielers und hat generell positive Effekte für den Sport und damit auch für die Liga. Außerdem verkauft sich das Trikot eines Welt- oder Europameisters sicherlich besonders gut.

LTO: Was für Verträge haben die Spieler für die EM? Schließen sie Arbeitsverträge mit dem DFB?

Seitz: Fußballspieler sind Arbeitnehmer ihres jeweiligen Vereins – auch während der EM. Einen Arbeitsvertrag mit dem DFB gibt es also nicht. Für die Spiele der Nationalmannschaft werden die Profis vielmehr von den Vereinen "abgestellt". Diese Abstellung ist im FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern sowie im sog. Grundlagenvertrag zwischen dem DFB und der Liga geregelt. Die Profiverträge nehmen regelmäßig auf diese Verbandsvorschriften Bezug. Das Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2014-16 verweist wiederum auf die FIFA-Regeln zur Abstellung.

Die Vereine bekommen Geld für die Abstellung

LTO: Wie genau wirkt denn diese Abstellungsverpflichtung?

Seitz: Über Geltungsgrund und Rechtsnatur dieser Verbandsregeln wurden schon viele Dissertationen geschrieben. In der Praxis werden sie aber gelebt und akzeptiert, auch wenn zum Beispiel im Handball die Abstellverpflichtung 2014 erfolgreich angegriffen wurde. Dort fehlte es aber anders als im Fußball vollständig an finanziellen Kompensationsleistungen für die Vereine.

Arbeitsrechtlich ähnelt die Abstellung einer Arbeitnehmerüberlassung. Es besteht aber nicht das übliche Dreiecks-Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer, sondern in Wirklichkeit mindestens ein Viereck aus DFB, DFL, Verein und Spieler. Der DFB zahlt eine Abstellungsentschädigung sowie Anteile an seinen Einnahmen aus der Vermarktung der A-Nationalmannschaft an die Liga, die dann ihrerseits anteilige Zahlungen an die Vereine leistet. FIFA und UEFA wirken durch ihre Regelungen und den sog. koordinierten internationalen Spielkalender auf diese Beziehungen ein, sie sind quasi jeweils der Auslöser der Abstellungsverpflichtung.

LTO: Es gibt also für die Vereine eine Verpflichtung, nominierte Spieler für die Teilnahme an Spielen der Nationalmannschaft freizustellen. Was ist aber, wenn sich ein Spieler weigert?

Seitz: Das ist gerichtlich für Deutschland noch nicht entschieden. Auch für diese Fragen gilt: In der Praxis wird das nicht mit juristischen Auseinandersetzungen gelöst. Sportlich ist es sicherlich nicht sinnvoll, einen unwilligen Spieler zu seinem WM/EM-Glück mit der Nationalmannschaft zu zwingen, auch wenn er der Mannschaft – wie etwa Philipp Lahm – fehlen mag. Das Phänomen ist übrigens nicht neu: Auch Bernd Schuster hat ja in den 80er Jahren nur in einem "großen" Turnier für Deutschland gespielt und ist anschließend wegen angeblich überzogener Honorarforderungen nicht mehr dabei gewesen.

Seite 1/3
  • Seite 1:

    Die Fußball-Nationalspieler werden von ihren Vereinen abgestellt…

  • Seite 2:

    …das bringt Jogi Löw im Ergebnis ein Weisungsrecht

  • Seite 3:

    Doch beim Sex hört das Weisungsrecht eigentlich auf

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Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Neun wichtige Rechtsfragen zur EM: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19707 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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