Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 02:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/nach-dem-megaupload-aus-droht-eine-neue-abmahnwelle
Fenster schließen
Artikel drucken
5469

Nach dem Megaupload-Aus: Droht eine neue Abmahn­welle?

von Christian Oberwetter

02.02.2012

FBI-Warnung

Screenshot: megaupload.com

Kim Schmitz, der Betreiber des abgeschalteten Filehosters megaupload.com, ist öffentlichkeitswirksam in Neuseeland festgenommen worden. Der Zugang zur Seite ist gesperrt, das FBI warnt dort vor Internet-Piraterie. Die Medien befürchten nun Abmahnwellen bisher ungekannten Ausmaßes auch in Deutschland. Ganz so schlimm wird es nicht, meint Christian Oberwetter.

Anzeige

Bei Filehosting- Diensten lädt der Kunde Dateien auf den Server des Speicherplatzanbieters hoch und erhält einen Downloadlink. Mit diesem Link  kann er die Datei jederzeit abrufen, er kann ihn aber auch an Dritte weitergeben. Große Datenmengen kann man so auf dem Server speichern.

Alles kein Problem, solange der Nutzer auch die Rechte an dem hochgestellten Material besitzt. Das ist aber zum Leidwesen der Rechteinhaber nicht immer der Fall, sondern die Nutzer können auch Musik-, Film- oder sonstige Dateien, an denen sie keinerlei Rechte haben, auf den Servern ablegen und durch den Link anderen zugänglich machen. Diese unerlaubte digitale Vervielfältigung stellt für die Verwertungsgesellschaften ein großes Problem dar, denn potenzielle Einnahmen gehen verloren.

Im Grunde nichts anderes als bei den Filesharing Diensten, könnte man meinen. Gemeinsam ist beiden Diensten jedoch lediglich, dass sie Urheberrechtsverletzungen ermöglichen. Die Enttarnung der Rechtsverletzung ist jedoch beim einen leicht und beim anderen schwierig.

Filehoster-Kunden nicht über IP-Adresse identifizierbar

Bei Filesharing Diensten handelt es sich um so genannte Tauschbörsen, ein Download von Dateien ist normalerweise nur möglich, wenn auch Dateien zum Upload bereit gestellt werden. Die beteiligten Rechner identifizieren sich über ihre IP-Adresse, über welche wiederum die Anschlussinhaber identifiziert und im Ergebnis abgemahnt werden.

Die Kunden der Filehoster-Dateien dagegen nutzen diese über einen genau definierten Link, so dass die IP-Adresse in der Regel nicht ermittelt werden kann. Die Dienste berufen sich auf die Haftungsprivilegierung des § 10 Telemediengesetz (TMG), wonach sie erst in die Pflicht genommen werden können, wenn sie positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung haben.

Versuche der Rechteinhaber, vor allem der GEMA, den Filehostern umfassende Prüfungspflichten aufzuerlegen, hatten bislang keinen Erfolg. Das OLG Düsseldorf hat in mehreren Entscheidungen festgehalten, dass Filehoster keine besonderen Prüfpflichten treffen, sie also nicht zum Beispiel Wortfilter einsetzen, manuell Dateien auf ihre Rechtswidrigkeit prüfen oder auch bestimmte IP-Adressen sperren müssen (OLG Düsseldorf, Urt. V. 27.04.2010, Az. I-20 U 166/09).

Auch wenn die meisten Filehoster in ihren Nutzungsbedingungen festhalten, dass nur Material hochgestellt werden darf, für das der Nutzer die Rechte besitzt, konnten sich Rechteverletzer bislang relativ sicher fühlen.

Womöglich werden Daten gelöscht

Ist nun zu befürchten, dass über die auf den Servern gelagerten Datenbestände ermittelt wird, wer Rechtsverletzungen begangen hat? Damit ist kaum zu rechnen. Über die Dateien selbst werden die Rechteverletzer nicht ermittelt werden können.

Ungemach droht vielmehr jenen, die megaupload zu ganz legalen Zwecken genutzt haben, zum Beispiel zur Speicherung ihrer juristischen Examenshausarbeit. Die US-amerikanischen Behörden beschreiben die offizielle Megaupload-Funktion als Datenspeicher zur Tarnung, um im Hintergrund das Hoch- und Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials zu ermöglichen.

Auf dieser Grundlage wird es womöglich zur Löschung aller Daten auf den Servern kommen. Entspannt zurücklehnen können sich die Kunden von Megaupload also nicht – aber immerhin wird es auch keine teure Post vom Anwalt geben.

Der Autor Christian Oberwetter, Rechtsanwalt und Maître en droit, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht in Hamburg und Verfasser zahlreicher Publikationen auf diesen Gebieten.

 

Mehr auf LTO.de:

Filehoster: Ein Geschäftsmodell auf dem Prüfstand

Schadensersatz für Filesharing: Was geht, was geht, ich sag’s Dir ganz konkret-fiktiv

Razzia bei Streaming-Portal: Wer kino.to guckte, ist noch lange nicht kriminell

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Christian Oberwetter, Nach dem Megaupload-Aus: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5469 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • IT-Recht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Haftung
    • Internetsperren
    • Medien
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
Ein großes Meerestier, möglicherweise ein Wal, wird auf einem Schiff gehalten. Moratorium zur Tierquälerei wird diskutiert. 04.06.2026
Tiere

Umweltminister beruft sich auf Haftungsfreistellung:

Meck­len­burg-Vor­pom­mern für Tier­quä­lerei an "Timmy" ver­ant­wort­lich?

Die Geschichte um den inzwischen verstorbenen Wal "Timmy" könnte juristische Schritte nach sich ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister lässt sich von etwaigen Ermittlungen wegen des Wal-Transports nicht nervös machen.

Artikel lesen
Urteil (Symbolbild) 02.06.2026
Rechtsstaat

Veröffentlichung von Urteilen:

Im Namen des Volkes – für das Volk?

Die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist für Transparenz und Vertrauen in die Justiz unverzichtbar. Aber warum bleibt ein Großteil der Rechtsprechung unveröffentlicht? Automatisierte Verfahren könnten Abhilfe schaffen.

Artikel lesen
Ein Studio von QVC in der Zentrale in Düsseldorf 27.05.2026
Rundfunk

Grundsatzurteil vom OVG NRW zum Teleshopping-Sender QVC:

Ver­kaufs­sen­dungen sind kein "public value"

Der Teleshopping-Sender QVC hat keinen Anspruch auf Aufnahme des Programmes in die Public-Value-Liste. Das OVG in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorrangig zu berücksichtigen seien andere Sendungen.

Artikel lesen
Smartphone-Bildschirm mit dem Logo der rechtspopulistischen Nachrichtenplattform "NIUS" 22.05.2026
Diskriminierung

OLG bestätigt 6.000-Euro-Entschädigung gegen Nius:

Wenn Mis­gen­dern zur unwahren Tat­sa­chen­be­haup­tung wird

Trans Personen unter dem falschen Geschlecht anzusprechen, ist von der Meinungsfreiheit meist nicht gedeckt. Es kann sogar eine falsche Tatsachenbehauptung sein, entschied nun das OLG Frankfurt. Ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung?

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) En­er­gie­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Trainee Voll­ju­rist*in (m/w/d)

BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
„Das DUO: Best of 2026“ Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil III

18.06.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

18.06.2026

Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil II

18.06.2026

„Best of 2025/2026“: Rechtsprobleme & Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht – Teil I

18.06.2026

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation (1)

18.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH