Druckversion
Donnerstag, 10.09.2026, 05:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/letzte-generation-kriminelle-vereinigung-durchsuchungsbeschluss-muenchen-bayern-justiz-razzia
Fenster schließen
Artikel drucken
51861

LTO liegt Durchsuchungsbeschluss zur Letzten Generation vor: Wie das Gericht die "kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung" begründet

von Dr. Markus Sehl

25.05.2023

Polizisten kommen bei einer Hausdurchsuchung in Berlin-Kreuzberg aus einem Gebäude.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge eines Ermittlungsverfahrens zu Mitgliedern der Letzten Generation 15 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht, auch in Berlin. Bild: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Eine professionelle, aber lose Struktur, ein eigenes Finanzierungssystem und eine lange Liste von Straftaten. Ein Gerichtsbeschluss zeigt die Begründung, mit der die Letzte Generation als "kriminelle Vereinigung" einzustufen sein soll.

Anzeige

Mit einer seitenlangen Begründung, warum von der Aktivisten-Gruppierung Letzten Generation, eine "erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" ausgehe, hat das Amtsgericht München am Mittwoch für bundesweit fünfzehn Durchsuchungen gesorgt, eine Website der Gruppe beschlagnahmen lassen und auch mit Warnmeldungen für Chaos gesorgt. Das Gerichtsdokument liegt LTO vor.* Darin wird aufwendig begründet, warum die Gruppierung eine kriminelle Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt. Die Passagen zu ihrer Struktur und ihren Aktionen klingen nach gefestigter Überzeugung.

Die gerichtliche Formulierung zur erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit findet sich so eins zu eins auch in der Gesetzesbegründung, mit der im Jahr 2017 der § 129 StGB geändert wurde. Der Beschluss aus München unterfüttert vor allem den Aspekt der "Erheblichkeit", der nach umstrittener Auffassung ungeschriebenes Kriterium des Straftatbestands ist. Seit Wochen gibt es eine breite Diskussion unter Strafrechtlern: Bis wann handelt es sich nur um Straftaten einer Gruppierung, wann um eine Gruppierung, deren Bildung an sich bereits eine Straftat darstellt?

Der Strafvorwurf aus § 129 StGB hat nach Auffassung von Strafrechtlern auch deshalb besondere Bedeutung, weil er den Weg ebnet für Polizeimaßnahmen von Durchsuchung bis Telekommunikationsüberwachung, mit denen eine Gruppierung in alle Richtungen ausgeleuchtet werden kann. Manche sprechen von einem "Dosenöffner". 

Dass eine Staatsanwaltschaft das verfolgt und ein Gericht die Maßnahmen absegnet, bedeutet rechtlich einen weitreichenden Schritt, der sehr wahrscheinlich weitere Folgenmaßnahmen auslösen dürfte. Politisch bedeutet er eine weitere Zuspitzung in der Auseinandersetzung zwischen den Aktivisten der Letzten Generation und der Strafjustiz. Nicht zuletzt ist er auch ein Signal aus Bayern, wo Wahlkampf geführt wird, an die Justiz in anderen Bundesländern, die ihren Umgang mit den Aktivisten noch auslotet. Was in dem Münchner Beschluss steht, könnten über den Fall hinaus bedeutsam für weitere Verfahren werden.

Konspirative Struktur, gefährliche Eigendynamik?

Die Generalstaatsanwaltschaft München, die die Maßnahmen beim zuständigen Amtsgericht München beantragt hat, und der Ermittlungsrichter gehen davon aus, dass die Aktivisten regelmäßig und "zielgerichtet" Straftaten begehen, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen. Die "Letzte Generation" soll über eine strenge Organisationsstruktur verfügen, die von vornherein auf "konspirative Absicherung" der Gruppenspitze angelegt gewesen sei. Der Ansatz: dezentrale, regionale Aktionen, auf eigene Faust, bei denen die Aktivisten nichts von einem Führungsteam wissen und auch nicht zu wissen brauchen, das allgemein bekannte sogenannte "Need to know"-Prinzip, bei dem jeder nur das unbedingt Nötige mitgeteilt bekommt. Die einzelnen Aktionen leiteten lokale Führungspersonen an.

Die Ausführungen sind maßgeblich für die Einstufung der Organisation. Der lose Zusammenschluss einer größeren Personengruppe stellt gerade einen Gesichtspunkt dar, mit dem Strafrechtler die Gefährlichkeit einer "kriminellen Vereinigung" verbinden, denn so könne sich eine nicht mehr beherrschbare Eigendynamik in der Struktur entwickeln.

Für Ermittler und Richter ist der angenommene konspirative Charakter sowie die professionell organisierte, aber lose Struktur Hinweis auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Eine Juristin der Letzten Generation hält diese Erwägungen gegenüber LTO für abwegig und betont, man habe auf der Website Ansprechpartner und Aufbau der Letzten Generation transparent gemacht, von konspirativer Struktur könne keine Rede sein. "Letzte Generation"-Sprecherin Aimée van Baalen sagte am Mittwoch: "Wir haben keine Angst vor einem Prozess. Wir glauben an den Rechtsstaat."

Eigenes Finanzierungssystem aufgesetzt

Der Beschluss schlüsselt auch die Finanzstruktur auf, offenbar für die Ermittler und das Gericht ein weiteres Mosaikstück für die Annahme einer "kriminellen Vereinigung". Über 1.400.000 Euro Spendengelder sollt die Gruppe seit Anfang 2022 eingesammelt haben, organisiert über Vereine. Geld, dass die Aktivisten laut Beschluss für Fahrten und Übernachtungen einsetzten, mit dem Ziel Straftaten zu begehen, aber auch um Anwalts- und Gerichtskosten begleichen zu können.

Lange Liste von bundesweiten Straftaten

Am Ende kommt es für den Tatvorwurf "kriminelle Vereinigung" auch auf die Straftaten an, die man der Gruppe zurechnet. Sie nehmen in dem Beschluss zwei Seiten ein. Es geht um öffentlich bekannte Fälle, bundesweite Klebeaktionen auf der Autobahn von Stuttgart bis Berlin, in Museen an Gemälden wie der "Sixtinischen Madonna" in Dresden, Blockaden vor Flughäfen, Manipulation an Ölanlagen. Es geht um festgestellte und mutmaßliche Straftaten von Sachbeschädigung, über Nötigung bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB). Die Generalstaatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter gehen davon aus, dass durch die Aktionen ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Anzeige

Gewahrsam, Geldstrafen – Durchsuchungen?

Der Beschluss geht auch auf bisherige Reaktionen von Polizei und Justiz auf die Aktionen ein, Gewahrsam und Geldstrafen hätten die Aktivisten nicht von immer neuen Straftaten abhalten können, es sei vielmehr eine "Art Märtyrerhaltung" entstanden. Die Passage klingt so als zünde die Strafverfolgung nun die nächste Stufe. 

Zugleich schwingt auch die Sorge mit, dass die Durchsuchungen und Beschlagnahmen eine weitere Radikalisierung herausfordern könnten. Eine solche Gefahr sieht der Extremismusforscher Matthias Quent, das Vorgehen der Ermittler könnte zu einer Radikalisierung einzelner Mitglieder führen, wie er am Donnerstag der dpa sagte.

Die Entscheidung aus Bayern hat die Diskussion angefeuert, es gab erwartbar Lob und Kritik, hier die Polizeigewerkschaft, da die Klimaaktivisten. Am Mittwochabend äußerte sich die neue Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg in einem ARD-Tagesthemeninterview, das für einige Aufregung sorgte. Auf die Frage, ob die "Letzte Generation" die Kriterien einer kriminellen Vereinigung erfülle, sagte Badenberg, dass man das "so pauschal" nicht behaupten könne. "Da kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an, welche Gruppe man da in Betracht zieht." In ihrer Gesamtheit sei die "Letzte Generation" nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen, sagte sie. Und setzte dann noch schnell nach: Das sei eine Frage, die allein die Gerichte zu entscheiden hätten. Badenberg hat ihrer Behörde aber aufgegeben, zeitnah eine entsprechende Prüfung abzuschließen. 

Der Beschluss aus Bayern steht nun als eine weitere gerichtliche Einschätzung in der Welt, andere Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizbehörden prüfen noch, andere wollten die Letzte Generation bislang nicht als kriminelle Vereinigung einstufen. 

Angesichts der bundesweiten Maßnahmen von Mittwoch darf nicht vergessen werden, dass es sich um die Einschätzung eines einzelnen Richters handelt. Ob diese Entscheidung in den Wochen des Wahlkampfes auch in einen politisierten Kontext eingebettet ist, darüber kann nur spekuliert werden. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft antwortete auf Nachfragen dazu von LTO knapp: "Es gab in dem Gesamtkomplex keinerlei Weisungen".

 

* Anm. d. Red.: Angesichts der Strafnorm des § 353d Strafgesetzbuch sieht sich LTO daran gehindert, wesentliche Teile des Beschlusses im Wortlaut wiederzugeben. Daher unterblieben teilweise Zitierungen. In diesem Fall werden die Aussagen von LTO vollständig sinnerhaltend wiedergegeben. 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LTO liegt Durchsuchungsbeschluss zur Letzten Generation vor: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51861 (abgerufen am: 10.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Behörden
    • Durchsuchung
    • Straftaten
großer runder Blumenkübel auf Gehweg mit roten Mohnblumen 04.09.2026
Straßenverkehr

OVG NRW: keine übliche Gehwegnutzung:

Blu­menk­übel müssen weg

Eine Anwohnerin wollte mit Blumenkübeln das Stadtbild verschönern. Zwanzig Jahre lang wurde das geduldet. Doch weil die Töpfe den Gehweg erheblich verengten, müssen sie nun entfernt werden. Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung.

Artikel lesen
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Marko Voß, Ingo Bott und David Rieks auf dem Weg in den Gerichtssaal 30.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 74:

Die Bande der Ver­tei­diger bre­chen

Die Verteidiger unterstützen sich bisher gegenseitig, um das jeweils Beste für ihre Mandanten herauszuholen. Vor der Prozesspause bekriegen sie sich aber untereinander und blasen zum Großangriff auf Blocks Verteidigungslinie – doch die hält.

Artikel lesen
Ein Soldat mit Deutschlandflagge auf seinem Tarnanzug schaut in die Ferne 28.08.2026
Bundeswehr

BVerwG erkennt Ex-Soldaten das Ruhegehalt ab:

Befehle ver­wei­gert, Vor­ge­setzten geschlagen, Cry­stal Meth gekauft

Auf einer Kompaniefeier eskalierte es vollends, auch nach seiner Suspendierung schlug ein Ex-Soldat krass über die Stränge. In der Gesamtschau reiche eine Degradierung nicht mehr aus, entschied das BVerwG und strich dem Mann das Ruhegehalt.

Artikel lesen
Christina Block verlässt mit gesenktem Kopf den Gerichtssaal. 27.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 73:

"Ich wünschte, ich könnte es unge­schehen machen"

Block liest weinend aus ihrem Tagebuch vor, ringt um Erklärungen, vier Stunden lang. Ihre wohl letzte öffentliche Einlassung wird zum Drahtseilakt. Und die Richterin macht eine plötzliche Ankündigung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Com­mer­cial | Ham­burg, Mün­chen, Ber­lin

Fieldfisher, Mün­chen und 2 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Brüs­sel

ADVANT Beiten, Brüs­sel

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Steu­er­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons, Mün­chen

Logo von Dentons
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich IP, Da­ta &...

Dentons, Düs­sel­dorf

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d) in Teil­zeit (23,4 h/​Wo­che)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
24. Jahresarbeitstagung des Notariats

17.09.2026, Berlin

Die modernisierte rechtsfähige GbR

17.09.2026

1x1 des GNotKG für alle, die Gebührenrecht verstehen wollen

17.09.2026

Erbe trotz Scheidung – Gestaltungsmaßnahmen zum Schutz der Erbschaft vor dem geschiedenen Ehegatten

17.09.2026

Logo von IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Zertifikatslehrgang zur Schiedsrichter/-in für Wirtschaftsstreitigkeiten

18.09.2026, Feldkirchen-Westerham

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH