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Interview mit einem Piratenanwalt: "Nach zwei Jahren Prozess bin ich absolut ernüchtert"

Interview mit Oliver Wallasch

25.10.2012

Piratenflagge

© Sergiogen - Fotolia.com

Hamburg war nicht sein erster Piratenprozess. 2009 vertrat er bereits einen Somalier vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland. Im LTO-Interview erzählt Rechtsanwalt Oliver Wallasch, wie er an die Mandate gekommen ist und warum er nach dem Hamburger Prozess anders über die Verfahren denkt als noch vor drei Jahren.

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LTO: Das Hamburger Verfahren war nicht Ihr erster Piratenprozess. Sie haben bereits einen Somalier vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln vertreten. Wie sind Sie an die Mandate gekommen?

Wallasch: Eigentlich kann ich diese Frage wegen der anwaltlichen Schweigepflicht nicht beantworten. Ich kann allerdings so viel sagen, dass ich als langjähriger Berater der Nichtregierungsorganisation Fair Trials International mit Sitz in London häufig mit grenzüberschreitenden Sachverhalten im strafrechtlichen Bereich zu tun habe. Insbesondere dann, wenn zu befürchten ist, dass Beschuldigtenrechte im Verfahren selbst nicht gewahrt werden könnten.

LTO: Selbst wenn es für Ihren Mandanten im aktuellen Piratenprozess bei der Haftstrafe von sieben Jahren bleiben sollte, die das Landgericht Hamburg am vergangenen Freitag verhängt hat, wird er auch im Anschluss nicht in sein Heimatland zurückkehren müssen. Deutschland schiebt derzeit niemanden nach Somalia ab. Wird die ganze Sache damit nicht auf jeden Fall ein positives Ende für Ihren Mandanten nehmen?

Oliver WallaschWallasch: Mein Mandant hat neun Kinder und zwei Ehefrauen, die er seit seiner Inhaftierung nicht mehr gesehen hat; spärliche Kontakte finden ausschließlich über Telefon statt. Von daher bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob mein Mandant überhaupt in Deutschland bleiben will. Wir haben in diesem Verfahren sehr deutlich gemerkt, dass die Familie in der somalischen Gesellschaft eine überaus wichtige Rolle einnimmt. Das Schicksal kann in Somalia die Kinder und Frauen meines Mandanten von einem Tag auf den anderen unerbittlich treffen, so dass er sich größte Sorgen macht und von daher auch entscheiden könnte, nach seiner Entlassung nach Somalia zurückzugehen.

"Haftstrafen werden keine abschreckende Wirkung haben"

LTO: Für das aktuelle Verfahren haben Sie angekündigt, in Revision zu gehen. Worauf wollen Sie die stützen?

Wallasch: Wir müssen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Im Verfahren selbst hat die Verteidigung unzählige Anträge eingebracht, wobei hervorzuheben ist, dass die Kammer nahezu jeden Antrag abgewiesen hat – das Revisionsverfahren könnte also spannend werden.

LTO: Denken Sie, dass das Verfahren in Deutschland abschreckend auf potenzielle Piraten wirken kann?

Wallasch: Nein. Die Verteidigung hat nicht nur in ihren Schlussanträge deutlich gemacht, dass deutsche Freiheitsstrafen, keine generalpräventive Wirkung in Somalia oder am Golf von Aden entfalten werden. Menschen einer von Hunger und Not geprägten Gesellschaft lassen sich nicht von Haftstrafen abschrecken aus Ländern, von denen sie nicht einmal wissen, wo sie liegen.

LTO: In Ihrem Plädoyer haben Sie gesagt, solche Verfahren gehörten nicht nach Deutschland. Es sei sinnvoller, näher am Tatort zu verhandeln. Was schlagen Sie vor?

Wallasch: Noch im Jahre 2009, bei der Übergabe eines meiner Mandanten zur Strafverfolgung an die Republik Kenia war ich der Meinung, dass solche Verfahren in Deutschland geführt werden sollten. Nach nunmehr zwei Jahren Prozess bin ich absolut ernüchtert und muss eingestehen, dass diese Annahme falsch gewesen ist. Man wird sich mit dem Gedanken befassen müssen, so genannte Hybridgerichte – sachlich und fachlich gut ausgestattet – in den Anrainerstaaten des Golfs von Aden einzurichten. Es muss sichergestellt sein, dass die Beschuldigtenrechte mutmaßlicher Piraten gewahrt bleiben; dies kann beispielsweise mithilfe von Verfahrensordnungen gesichert werden, die die internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda bereits erprobt haben.

"In nächster Zeit wird es keine ähnlichen Prozesse geben"

LTO: Wissen Sie, ob die Staatsanwaltschaft weitere ähnliche Prozesse vorbereitet?

Wallasch: Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt weiterhin Fälle, die sich im Golf von Aden abgespielt haben. Derzeit befinden sich meiner Kenntnis nach allerdings keine Beschuldigten in Haft, so dass zumindest nicht zu erwarten ist, dass es in nächster Zeit zu ähnlichen Prozessen kommen wird. Allerdings können Einheiten der EU-Mission Atalanta jeden Tag im Golf von Aden erneut mutmaßliche Piraten festnehmen und zur Strafverfolgung an Deutschland übergeben.

LTO: In dem Kölner Verfahren hatten die Verwaltungsrichter entschieden, dass eine an der EU-Mission Atalanta beteiligte Bundeswehr-Fregatte Ihren Mandanten, einen mutmaßlichen somalischen Piraten, nicht an die kenianischen Behörden hätte übergeben dürfen. Denn die Haftbedingungen in dem kenianischen Gefängnis hätten zum Zeitpunkt der Übergabe nicht den völkerrechtlichen Mindeststandards entsprochen. Ursprünglich hatten Sie auch beantragt, dass die Bundesrepublik Deutschland Ihrem Mandanten Schadensersatz zahlen muss, diesen Antrag dann jedoch zurückgenommen. Wieso?

Wallasch: Der Schadensersatzprozess wird vor einem Zivilgericht geführt werden müssen – das Verwaltungsgericht war schlicht und ergreifend für die Entscheidung dieser Frage nicht zuständig.

LTO: Herr Wallasch, vielen Dank für das Gespräch.

Oliver Wallasch ist Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main.

Die Fragen stellte Dr. Claudia Kornmeier.

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Interview mit einem Piratenanwalt: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7385 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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