Druckversion
Montag, 13.07.2026, 23:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/internet-provider-muessen-filesharer-ip-adressen-herausgeben
Fenster schließen
Artikel drucken
6819

BGH stärkt Urheberrechte: Internet-Provider müssen Filesharer-IP-Adressen herausgeben

von Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

11.08.2012

Abmahnung im Internet

© fovito - Fotolia.com

Hat ein User offensichtlich unberechtigt einen Song in einer Online-Tauschbörse eingestellt, muss der Internet-Provider dem Rechteinhaber  dessen über die IP-Adresse ermittelten Namen und seine  Anschrift mitteilen. Das entschied der BGH mit der am Freitag veröffentlichten Entscheidung "Alles kann besser werden". Für die Rechteinhaber schon, kommentiert Ralf Kitzberger.

Anzeige

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist umso bemerkenswerter, als die beiden Vorinstanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln den Antrag des Musikvertriebsunternehmens noch abgelehnt hatten.

Die Inhaberin der ausschließlichen Rechte zur Auswertung über Online-Tauschbörsen für die Tonaufnahmen des Musikalbums von Xavier Naidoos "Alles kann besser werden" hatte ein Unternehmen beauftragt, das IP-Adressen von Personen ermittelte, die den Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" über eine Online-Tauschbörse offensichtlich unberechtigt Dritten zum Herunterladen angeboten hatten. Die dynamischen IP-Adressen waren den Nutzern von der Deutschen Telekom AG als Internet-Provider zugewiesen worden.

Der Musikvertrieb beantragte also wie in solchen Fällen üblich (§ 101 Abs. 9 i.V.m. § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Urheberrechtsgesetz), der Telekom zu gestatten, unter Verwendung der IP-Adressen Auskunft über den Namen und die Anschriften der Nutzer zum jeweiligen Zeitpunkt zu erteilen. Die Kölner Richter lehnten in zwei Instanzen ab mit der Begründung, ein solcher Auskunftsanspruch setze eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus.

BGH: In der Regel Auskunftsanspruch – auch ohne gewerbliches Ausmaß

Nach Ansicht des BGH hingegen muss die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht nicht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben, wenn die Musikstücke offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt wurden (BGH, Beschl. v. 19.04.2012, Az. I ZB 80/11).

Der Erhalt der Anschriften und Namen der Nutzer ist Voraussetzung, damit die Rechteinhaber diese identifizieren und die Urheberrechtsverstöße durch Abmahnung und gegebenenfalls eine Unterlassungsklage ahnden können.

Der Rechtsinhaber wäre faktisch schutzlos gestellt, soweit er diese Auskünfte nicht erhielte bei Filesharing, das kein gewerbliches Ausmaß aufweist, so die Richter des unter anderem für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats. Nach Ansicht des BGH widerspräche eine andere Auslegung dem Ziel des Gesetzes, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen.

Die Karlsruher Richter gehen dabei davon aus, dass unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechteinhabers, des Auskunftspflichtigen und des Nutzers sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ein Auskunftsanspruch bestehe.

Filesharing wird noch gefährlicher

Der BGH stärkt damit die Stellung der Urheber und Rechteinhaber im Kampf gegen unzulässige Musiktauschbörsen. Durch den Auskunftsanspruch gewährleistet der I. Senat die Rechtsdurchsetzung für den Urheber gewährleistet und gibt deutlich zu verstehen, dass Verletzungen von Urheberrechten nicht zu akzeptieren sind.

Das Urteil ist gleichzeitig Warnung für diejenigen, die sich nach wie vor sorglos in offensichtlich rechtswidrigen Online-Tauschbörsen "tummeln". Es bleibt abzuwarten, ob es vermehrt so genannte Abmahnwellen auslösen wird.

Für die Nutzer gilt nach wie vor, dass Vorsicht angebracht ist, insbesondere, da die abverlangten strafbewehrten Unterlassungserklärungen häufig sowohl hinsichtlich der Vertragsstrafe als auch bezüglich des Inhalts der Unterlassung viel zu weit gefasst sind.

Der Autor Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M. ist Partner der Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert in Ludwigsburg und Honorarprofessor an der Merz Akademie Hochschule für Gestaltung, Kunst und Medien in Stuttgart.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH stärkt Urheberrechte: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6819 (abgerufen am: 13.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Filesharing
    • Internet
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Thomas Brussig, 2015 08.07.2026
Urheber

OLG Hamburg reduziert Nachvergütung deutlich:

Doch keine fünf Mil­lionen Euro für Thomas Brussig

Das Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" bescherte dem Veranstalter über 100 Millionen Euro Umsatz. Mitautor Thomas Brussig bekommt daher eine Nachvergütung, aber längst nicht so viel, wie die Vorinstanz ihm zugesprochen hatte, so das OLG.

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
Kim Dotcom 2013 in einem Interview 01.07.2026
Prominente

Kampf gegen Auslieferung in die USA:

Kim Dotcom ver­liert auch in zweiter Instanz

Der einstige Internetstar Kim Dotcom will eine Auslieferung aus seiner Wahlheimat Neuseeland an die USA verhindern. Vor dem Berufungsgericht kassierte er nun aber eine weitere Niederlage. Der Deutsche hat jetzt nur noch eine Möglichkeit.

Artikel lesen
Die per Video zugeschalteten Tom (Leinwand, r) und Bill Kaulitz (Leinwand, l) freuen sich bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises 2025 mit dem Team über die Auszeichnung in der Kategorie "Beste Unterhaltung Reality" für "Kaulitz & Kaulitz Staffel 22.06.2026
Fernsehen

OLG Köln bestätigt:

Co-Regis­­seur von "Kau­­litz & Kau­­litz" muss genannt werden

Ein Co-Regisseur hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner Miturheberschaft am Werk, entschied das OLG Köln in Bezug auf die Netflix-Serie "Kaulitz & Kaulitz". Die vom Deutschen Fernsehpreis vorgebrachten Einwände überzeugten nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A im En­er­gy &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH