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53909

IGH-Anhörungen zur Besatzung palästinensischer Gebiete: "Israel ver­stößt bewusst gegen Völ­ker­recht"

von Dr. Franziska Kring

19.02.2024

Riad Malki (r), Außenminister der Palästinensischen Autonomiebehörde, während einer Anhörung vor dem IGH über die rechtlichen Konsequenzen der israelischen Besatzung palästinensischer Gebiete

Der palästinensische Außenminister Riad Malki (r.) forderte vor dem IGH Gerechtigkeit für sein Volk. Foto: picture alliance / ANP | Robin van Lonkhuijsen.

Seit über 50 Jahren besetzt Israel das Westjordanland und Ost-Jerusalem. Palästina wirft Israel Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht und das Apartheidsverbot vor. Seine Vertreter fanden bei den Anhörungen in Den Haag deutliche Worte.

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Die erste Verhandlung des Internationalen Gerichtshofes (IGH) unter dem Vorsitz des neuen Präsidenten Nawaf Salam hat begonnen. Dabei geht es direkt um eine Grundsatzfrage: die Rechtmäßigkeit der seit fast 60 Jahren andauernden israelischen Besatzung palästinensischer Gebiete.

Dass das Verfahren – gerade auch im Hinblick auf den aktuellen Gaza-Krieg – von enormer Bedeutung ist, zeigt auch das Interesse anderer Staaten: Eine Rekordzahl von 52 Staaten und drei internationalen Organisationen beteiligt sich an der auf sechs Tage angesetzten Anhörung.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hatte 2022 ein Rechtsgutachten des Gerichtshofes beantragt. Der IGH soll prüfen, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der mittlerweile seit 57 Jahren andauernden Besatzung ergeben. Die Generalversammlung sieht in dem Verhalten Israels eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der palästinischen Bevölkerung. Dazu wird der IGH seine Einschätzung abgeben. Ein solches Gutachten ist zwar nicht bindend, kann aber den internationalen Druck auf Israel weiter erhöhen.

Am ersten Anhörungstag hatte zunächst nur Palästina das Wort – und verurteilte Israels Vorgehen aufs Schärfste.

"Die Existenz eines palästinensischen Volkes wird bestritten"

Der palästinensische Außenminister Riad Malki forderte Gerechtigkeit für sein Volk – und fand deutliche Worte: "Ich stehe vor diesem Gerichtshof, da mehr als 3,5 Millionen Palästinenser im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, der Kolonisierung ihres Territoriums und der rassistischen Gewalt ausgesetzt sind, und 1,7 Millionen Palästinenser in Israel als Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Ich stehe hier, da die Existenz eines palästinensischen Volkes bestritten wird und seine grundlegenden Rechte verweigert werden." Seit Jahrzehnten verstoße Israel bewusst gegen internationales Recht, sagte Malki am Montag vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag.

Der palästinensische Außenminister verwies auf das Leiden von Millionen Palästinensern im Gazastreifen durch die andauernden Angriffe Israels, sie würden "belagert und bombardiert, getötet und verstümmelt, ausgehungert und vertrieben". Malki warf Israel auch systematische Unterdrückung sowie "Kolonialismus und Apartheid" vor.

"Israel verstößt seit Jahren gegen Völkerrecht"

Im Anschluss legten die Vertreter Palästinas, darunter die renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Philippe Sands und Alain Pellet, ausführlich dar, warum Israel seit Jahren in den besetzten Gebieten gegen Völkerrecht verstoße. Es habe breite Streifen Land annektiert, verletze das Selbstbestimmungsrecht Palästinas und verstoße gegen das Diskriminierungs- und Apartheidsverbot.

Israel habe unmissverständlich deutlich gemacht, dass es nur einen israelischen Staat wolle, sagte Zimmermann, und verweigere jegliche Verhandlungen mit Palästina über eine Zwei-Staaten-Lösung, obwohl der Sicherheitsrat schon mehrmals eine friedliche Lösung des Konflikts gefordert hatte. Israel hingegen habe sich stets geweigert, "sein System der Rassendiskriminierung auf dem Verhandlungsweg zu beenden", so der Potsdamer Professor.

1967 hatte Israel das Westjordanland und Ost-Jerusalem erobert. Dort genehmigt Israel den Bau von immer mehr Siedlungen ausschließlich für seine jüdische Bevölkerung und sorgte für die entsprechende Infrastruktur für Wasser, Strom, Mobilität, Gesundheit und Bildung. Es baute auch ein eigenes Straßennetz zwischen den jüdischen Siedlungen auf, das für die Palästinenser größtenteils gesperrt ist. 

Im Westjordanland und in Ost-Jerusalem leben inmitten von drei Millionen Palästinensern rund 700.000 israelische Siedler. Faktisch gibt es dort zwei Rechtssysteme: eines für die israelischen Siedler und eines für die palästinensischen Bewohner. Für die Palästinenser gilt nur das Militärrecht.

"Aller Komponenten des Selbstbestimmungsrechts beraubt"

So beanspruche Israel Souveränität über das Westjordanland und Ost-Jerusalem. Eine Besatzung sei nach internationalem Recht jedoch nur vorübergehend zulässig, stellten die Rechtsvertreter Palästinas klar. Die Besatzung Israels sei aber auf Dauer angelegt.

Sands begründete, wieso Israel das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser verletze. Dieses bestehe aus vier Komponenten: Das Recht auf territoriale Integrität; das Recht, keiner Veränderung der demografischen Zusammensetzung ausgesetzt zu sein; das Recht, frei über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung selbst zu bestimmen sowie die Souveränität über natürliche Ressourcen wie Flüsse, Seen und Wälder. "Die Palästinenser werden aller Komponenten des Selbstbestimmungsrechts beraubt", so das Fazit von Sands. Durch die israelischen Siedlungen auf palästinensischem Gebiet verändere Israel vor allem die demografische Zusammensetzung dort.

Mögliche Folgen für Israel

Die Juristen forderten den Gerichtshof auf, das völkerrechtswidrige Verhalten Israels sofort zu unterbinden.

Die Artikelentwürfe zur Staatenverantwortlichkeit der Völkerrechtskommission (Draft Articles on State Responsibility of the International Law Commission, ILC) regeln die Folgen von Verstößen gegen Völkerrecht. Sie sind zwar für sich genommen nicht verbindlich, aber gewohnheitsrechtlich anerkannt.

Demnach müssen Staaten, die für eine Völkerrechtsverletzung verantwortlich sind, das Verhalten sofort einstellen und – wenn die Umstände es erfordern – angemessene Garantien abgeben, dass sich das nicht wiederholt. Hierzu äußerte sich Pellet ziemlich eindeutig: "Wenn es jemals eine Situation gab, in der die Garantie der Nichtwiederholung gilt, dann ist es diese".

Außerdem müssen Staaten Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden leisten. Inwiefern das möglich ist, wird der IGH entscheiden.

Weitere Verfahren gegen Israel

Die Anhörung ist losgelöst vom Völkermord-Verfahren, das Südafrika gegen Israel wegen des Gaza-Krieges angestrengt hatte. In diesem Verfahren hatten die höchsten Richter Ende Januar in einem Zwischenentscheid Israel aufgetragen, alles zu tun, um Tod, Zerstörung und Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Israel wies die Vorhaltungen Südafrikas zurück. Einen weitergehenden Antrag Südafrikas hatte der IGH am vergangenen Freitag jedoch abgelehnt.

Die Anhörungen im Gutachtenverfahren werden am Dienstag fortgesetzt. Vom 20. bis 26. Februar erhalten die weiteren 51 teilnehmenden Staaten und drei internationalen Organisationen – die Arabische Liga, die Organisation der Islamischen Konferenz und die Afrikanische Union – das Wort. Israel selbst will nur schriftlich Stellung nehmen.

Nach Beendigung der Anhörungen wird der IGH sein Rechtsgutachten erstellen.

Mit Materialien der dpa

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IGH-Anhörungen zur Besatzung palästinensischer Gebiete: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53909 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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