Druckversion
Sonntag, 15.06.2025, 01:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/facebook-aendert-datenschutzbedingungen-neu-heisst-noch-nicht-demokratisch-legitimiert
Fenster schließen
Artikel drucken
6412

Facebook ändert Datenschutzbedingungen: Neu heißt noch nicht demokratisch legitimiert

von Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec.

18.06.2012

Das Bild zeigt die Facebook-Login-Seite, betont Vernetzung und die umstrittene Handhabung von Datenschutz.

Screenshot von facebook.com

Über ein simples Posting hat Facebook seine neuen Bedingungen zum Datenschutz veröffentlicht und damit für große Proteste gesorgt. Das soziale Netzwerk stellte die Regelungen daraufhin offiziell zur "Abstimmung". An ihrer Unwirksamkeit zumindest gegenüber den deutschen Nutzern ändert dieser Schritt dennoch nichts, erklären Dennis Tölle und Niklas Haberkamm.

Anzeige

Jeder kennt es: Man bekommt von seiner Bank oder der Versicherung Post, die auf einigen Seiten, meist in kleingedrucktem Text, darüber informiert, welche Änderungen der Geschäfts- oder Versicherungsbedingungen den Empfänger in naher Zukunft erwarten. Auch wenn wohl ein Großteil der Kunden diese Informationen nicht eingehend liest, besteht auf diesem Weg zumindest die Möglichkeit, davon Kenntnis zu nehmen und bei Interesse sogar darauf zu reagieren oder Stellung zu nehmen.

Hintergrund dieses Prozedere sind nicht immer die besondere Kundenfreundlichkeit und Fürsorge der Banken, Versicherungen und Unternehmen, sondern vielmehr die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Die Bedingungen eines Vertrages dürfen nämlich nicht ohne weiteres einseitig geändert werden.

Das Prinzip Facebook

Etwas anders läuft eine Umgestaltung der Vertragsbedingungen bei Facebook ab. Stehen Änderungen bevor, so wird dies auf der "Facebook Site Governance"-Seite angekündigt. Diese Seite hat derzeit ungefähr 2,2 Millionen Fans, die auf neue Postings automatisch hingewiesen werden. Das bedeutet umgekehrt, Facebook macht mindestens 898 Millionen Mitglieder nicht auf eine Änderung der Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen aufmerksam. Nach deutschem Recht ist es allerdings erforderlich, dass ein Unternehmen die Änderungen seiner Nutzungsbedingungen mitteilt. Dabei muss es den Nutzern eine angemessene Frist zur Reaktion einräumen. Geschieht dies nicht, sind die Änderungen schlicht unwirksam. Zwar unterwirft sich Facebook in seinen Bedingungen dem amerikanischen Recht. Der Verbraucherschutz spricht jedoch dafür, dass die Änderungen gegenüber den deutschen Nutzern unwirksam sind.

An dieser Tatsache ändert auch nichts, dass Facebook nach erheblichen kritischen Reaktionen auf die Ankündigung neuer Bedingungen diese seinen Nutzern zur Abstimmung gestellt hat. Denn das Unternehmen betrachtet ein Ergebnis der Abstimmung nur dann als bindend, wenn sich mindestens 30 Prozent der Nutzer – also aktuell mindestens 270 Millionen – daran beteiligen. So viele Mitglieder bekommen allerdings gar nichts von der Abstimmung mit, denn auch diese wird nur auf der "Facebook Site Governance"-Seite angekündigt und durchgeführt.

Der Schluss, dass diese Abstimmung von Anfang an zum Scheitern verurteilt war, ist insofern zumindest nicht fernliegend. Dabei wäre es aus technischer und organisatorischer Sicht ein Leichtes, jedem Facebook-Mitglied eine persönliche Nachricht über den Ort und die Zeit der Abstimmung zukommen zu lassen. Tatsächlich haben bis zum Ende der Abstimmung nur knapp unter 0,04 Prozent, also etwas unter 350.000 Nutzer, teilgenommen. Facebook "musste" diese Abstimmung nach den eigenen Vorgaben daher als unbeachtlich und nicht-bindend betrachten. Dies kam dem Unternehmen sicherlich entgegen, wenn man bedenkt, dass knapp unter 300.000 Nutzer gegen die neuen Richtlinien und lediglich unter 50.000 Nutzer dafür stimmten.

Schon die alten Regelungen wertete das LG Berlin als unzulässig

Trotz aller Kritik und trotz einem grundsätzlich signifikanten Abstimmungsergebnis hat Facebook die neuen Datenschutzbedingungen nun in Kraft treten lassen. Zusammengefasst lässt sich bereits vorwegnehmen, dass die neuen Datenschutzbedingungen von Facebook keine Verbesserung für die Mitglieder bieten. Die Regelungen sind weiterhin schwammig formuliert und lassen sich im Einzelfall nur schwer anwenden.

So heißt es beispielsweise: "Wenn wir deinen GPS-Standort erhalten, führen wir ihn mit anderen Ortsangaben zusammen, die wir über dich haben (wie deinen derzeitigen Wohnort). Allerdings speichern wir diese Angaben nur so lange, wie sie uns nützen, um dir Dienstleistungen anzubieten; so behalten wir deine letzten GPS-Koordinaten, um dir entsprechende Benachrichtigungen zu senden." Hier drängt sich die Frage auf, wie lange diese Angaben Facebook nützen können. Vermutlich so lange, wie das Netzwerk besteht.

Gleichermaßen unbestimmt sind die Bedingungen für den Fall, dass einzelne Daten oder ein ganzes Konto gelöscht werden soll: "Normalerweise dauert es ungefähr einen Monat bis eine Kontolöschung vollzogen ist. Manche Daten sind jedoch noch bis zu 90 Tage in Sicherungskopien und Protokolldateien vorhanden." Welche Daten damit genau gemeint sind, lässt Facebook offen. Zudem behandelt Facebook nach den neuen Datenschutzbestimmungen manche Nutzerdaten so, als seien sie in den Einstellungen zur Privatsphäre durch den Nutzer als "öffentlich sichtbar" eingestellt. Dazu gehören unter anderem der Name, das Profilbild, das Titelbild, das Geschlecht und die Netzwerke, in denen man Mitglied ist.

All diese Regelungen (und noch einige mehr) erwecken nicht den Eindruck, als habe Facebook sich die Begründung des Urteils des Landgerichts (LG) Berlin zu Herzen genommen. Demnach waren bereits die vorherigen Nutzungsbedingungen unzulässig (Urt. v. 06.03.2012, Az. 16 O 551/10). Man muss davon ausgehen, dass zumindest einige Klauseln der neuen Bestimmungen ebenfalls gegen das Transparenzgebot verstoßen. Darüber hinaus wäre das soziale Netzwerk datenschutzrechtlich dazu verpflichtet gewesen, seine Mitglieder darüber aufzuklären, wozu es die Daten erhebt und verwendet.

Gegen die Entscheidung des LG zu den alten Nutzungsbedingungen hat Facebook Rechtsmittel eingelegt; der Streit wird in absehbarer Zeit vor dem Berliner Kammergericht in die nächste Runde gehen. Wann die ersten Klagen auch gegen die neuen Regelungen erhoben werden, ist dabei wohl nur eine Frage der Zeit.

Der Autor Niklas Haberkamm, LL.M. oec. ist Partner, der Autor Dennis Tölle ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft in Köln. Sie sind spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht. Dennis Tölle ist zudem Begründer des Portals www.rechtambild.de.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Niklas Haberkamm, Facebook ändert Datenschutzbedingungen: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6412 (abgerufen am: 15.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • IT-Recht
    • Datenschutz
    • Facebook
    • Internet
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt 05.06.2025
Datenschutz

Uni googelt Bewerber vor Kennenlerngespräch:

Mün­chner Anwalt bekommt 1.000 Euro DSGVO-Ent­schä­d­i­gung

Ein Anwalt, der sich bei der Uni Düsseldorf beworben hatte, bekommt von dieser 1.000 Euro DSGVO-Entschädigung, aber nicht mehr, so das BAG. Die Hochschule hatte den Mann gegoogelt, ihn über die gewonnenen Erkenntnisse aber nicht informiert.

Artikel lesen
Ein Smartphone wird in der Hand gehalten, auf dem Display ist Metas KI-Anwendung "Meta AI" zu sehen 23.05.2025
Datenschutz

Kein DSGVO-Verstoß auf Facebook und Instagram:

Meta darf Nut­zer­daten für das KI-Trai­ning ver­wenden

Verbraucherschützer wollten per Eilantrag verhindern, dass Meta die Nutzerdaten ohne Einwilligung zu KI-Trainingszwecken verwendet. Das OLG Köln aber sieht keinen DSGVO-Verstoß. An der Datennutzung bestehe ein berechtigtes Interesse.

Artikel lesen
Low angle view of young businesswoman sitting at her workplace and working 20.05.2025
Anwaltsblatt

Wichtige Gesetzesänderung:

Neue Bar­rie­re­f­rei­heitspf­lichten für Kanzlei-Web­sites

Ende Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Davon betroffen sind alle Kanzleien, die bestimmte digitale Angebote auf ihrer Website bereitstellen – und das sind viele. Für sie besteht Handlungsbedarf.

Artikel lesen
Die U2 der Berliner Verkehrsbetriebe 15.05.2025
Datenschutz

Cyberangriff auf Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe:

Bekommen 180.000 Ber­liner U-Bahn-Kunden Scha­dens­er­satz?

Bei einem Hackerangriff haben Unbekannte persönliche Daten von rund 180.000 Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe BVG erbeutet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist alarmiert. Betroffene könnten Anspruch auf Schadensersatz haben.

Artikel lesen
OpenJur-Anwälte Dr. Mina Kianfar und Dr. Lukas Mezger von der Kanzlei Unverzagt 12.05.2025
Datenschutz

LG Hamburg zur Rechsprechungsdatenbank:

OpenJur haftet nicht für Fehler der Ber­liner Justiz

Wegen der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Beschlusses verklagte ein Anwalt OpenJur. Das LG Hamburg wies die Klage ab. Für den Gerichtsfehler hafte OpenJur weder nach DSGVO noch BGB. Der Betrieb dieser Datenbank sei Journalismus.

Artikel lesen
Personalverwaltungssoftware "Workday" 08.05.2025
Datenschutz

BAG zu DSGVO-Verletzung nach Betriebsvereinbarung:

Scha­dens­er­satz nach Kon­troll­ver­lust von Daten über "Workday"

Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Braun­schweig

Logo von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Voll­ju­rist als Re­fe­rent (w/m/d)

DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. , Ber­lin

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter) mit In­ter­es­se an Künst­li­cher...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) IT-Recht, E-Com­mer­ce und di­gi­ta­le...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Nürn­berg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
ADR als Kostenfaktor – oder Wettbewerbsvorteil? Der ökonomische Blick auf Konfliktlösung

23.06.2025

Digital Dialog: Arbeitsrechtliche Restrukturierungsmaßnahmen

24.06.2025

Logo von Georg-August-Universität Göttingen
Kolloquium "Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Digitalisierung der Gerichtsbarkeiten"

23.06.2025

NomosWebinar: Cyber Resilience Act

25.06.2025

Alles nach Plan – Unternehmenssanierung durch Insolvenz- und Restrukturierungsplan (§ 15 FAO)

24.06.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH