Druckversion
Mittwoch, 14.10.2026, 19:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/durchsuchungen-tuerkische-journalisten-strafrecht-verfassungsrecht-gg-feindeslisten-126a-stgb-staatsanwaltschaft-darmstadt
Fenster schließen
Artikel drucken
51902

Durchsuchungen in Hessen: Neues Fein­des­listen-Straf­recht im Ein­satz gegen Jour­na­listen

Gastbeitrag von Simon Assion und Friedrich Schmitt

02.06.2023

Journalisten der türkischen Tageszeitung Sabah

§ 126a StGB soll eigentlich das Erstellen von "Feindeslisten" bestrafen - aber auch Journalisten können mit der Vorschrift verfolgt werden. Foto: picture alliance / dpa | Frank Rumpenhorst

Eine 2021 eingeführte Vorschrift soll die Erstellung von "Feindeslisten" bestrafen. Ein diplomatisch heikler Fall aus Darmstadt zeigt nun, dass deutsche Staatsanwaltschaften damit auch Journalisten verfolgen können.

Anzeige

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Mitte Mai die Wohnungen von zwei Journalisten durchsucht, die für türkische Medien tätig sind. Der Vorwurf: "Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten" gem. § 126a Strafgesetzbuch (StGB). Die Journalisten hatten in der Tageszeitung Sabah Fotos von Haus und Straße eines türkischen Regierungskritikers veröffentlicht, der seit 2019 in einem Dorf bei Frankfurt am Main lebt. Im Nachgang kam es zu schweren diplomatischen Verstimmungen zwischen Berlin und Ankara. Und ein genauer Blick zeigt: Der Vorgang ist auch aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts problematisch.

Die neue Strafvorschrift des § 126a StGB wurde erst im September 2021 eingeführt, mit der Begründung, die Erstellung von sog. "Feindeslisten" müsse bestraft werden. Schon damals warnten Kritiker, dass die Vorschrift auch zur Reglementierung von Journalisten verwendet werden könnte. Denn der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört zum Kerngeschäft journalistischer Arbeit. Und erst recht gilt dies für deren Veröffentlichung.

Strafbar ist nach dem neuen § 126a StGB, personenbezogene Daten einer anderen Person zu verbreiten – wenn dies "geeignet und nach den Umständen bestimmt ist", für diese eine "Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens" oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat etwa gegen die körperliche Unversehrtheit hervorzurufen. Eine Ausnahme hiervon definiert § 126a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 4 StGB: Die sog. Sozialadäquanzklausel erlaubt die Datenverbreitung u.a. für die "staatsbürgerliche Aufklärung", die "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" und ähnliche Zwecke.

Ziel ist eigentlich der Schutz vor Feindeslisten

Ziel des neuen Straftatbestands ist, den Schutz gegen sog. Feindeslisten zu. Immer wieder waren Sicherheitsbehörden solche Listen bekannt geworden, d.h. Sammlungen von Adressen, Fotos und sonstigen Informationen zu politischen Gegnern. Solche Feindeslisten kursierten sowohl im rechts- oder linksextremistischen Spektrum. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist für solche Feindeslisten charakteristisch, "dass personenbezogene Daten in einem Kontext verbreitet werden, der Unsicherheit oder Furcht auslöst und als bedrohlich empfunden wird, wohingegen ein Bezug zu einer konkreten rechtswidrigen Tat meist nicht gegeben ist". Zugleich hatte der Gesetzgeber für das Verbreiten von Feindeslisten eine Strafbarkeitslücke ausgemacht.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren stieß die Strafbarkeit des "gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten" auf die Kritik von Rechtswissenschaftlern, Verbänden sowie aus der Justiz. Die Norm führe zu einer Vorverlagerung der Strafbarkeit, sei zu unbestimmt und könne Einschüchterungseffekte für Medien und die Zivilgesellschaft auslösen. Der Gesetzgeber reagierte auf diese Kritik im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens mit Änderungen: Er ergänzte den Tatbestand um die Formulierung, dass die Datenverarbeitung auch den Umständen nach dazu "bestimmt" sein muss, den Betroffenen zu gefährden. Trotzdem zeigt der aktuelle Vorgang in Hessen: § 126a StGB bleibt auch in seiner finalen Fassung ein Straftatbestand, den deutsche Strafverfolger – wenn sie wollen – auf Medienberichterstattung anwenden können.

Verfassungsrechtliche Vorgaben

Ob § 126a StGB mit den Medienfreiheiten gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) vereinbar ist, ist vor diesem Hintergrund zweifelhaft. Denn wenn die Vorschrift grundrechtlich geschütztes Verhalten potenziell unter Strafe stellt (oder auch nur von ihm abschreckt), liegt das Verdikt ihrer Verfassungswidrigkeit nicht fern.

Schon in seinem Spiegel-Urteil (BVerfGE 20, 162) betonte das Bundesverfassungsgericht: Die Durchsuchung von Redaktionsräumen von Journalisten kann ein Eingriff in die Pressefreiheit sein. Und die Presse wird in ihrem Recht, kritisch über Personen des öffentlichen Lebens zu berichten, geschützt – auch vor Strafverfolgung und damit verbundenen Hausdurchsuchungen. Auch "normales" Strafrecht muss der Pressefreiheit Rechnung tragen.

Für § 126a StGB bedeutet dies: Wenn diese Norm auf Journalisten und Medienberichterstattung angewendet wird, muss sie unter besonderer Beachtung der Meinungs- und Pressefreiheit verfassungskonform ausgelegt werden. Insbesondere gilt das für die Formulierung "geeignet und nach den Umständen bestimmt" in Abs. 1 und für die Sozialadäquanzklausel in § 126a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 4 StGB. In der Sache hat eine Abwägung stattzufinden, wobei einerseits die Meinungs- und Pressefreiheit und andererseits die Interessen der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen mit einzubeziehen sind. Welche politische Tendenz die Medienberichterstattung hat, ist dabei egal: Die Pressefreiheit gilt unabhängig von Inhalt und politischer Ausrichtung. 

Anzeige

Was bei der Sabah anfängt, muss nicht dort aufhören

Wie problematisch die Anwendung von § 126a StGB auf mediale Berichterstattung sein kann, zeigt auch ein Blick in die jüngere Vergangenheit. Medienrechtsgeschichte schrieb die "Öffentlichkeitsfahndung" der Bild-Zeitung im Juli 2017. Nachdem es beim G20-Gipfel in Hamburg zu Ausschreitungen gekommen war, veröffentlichte die Bild auf ihrer Titelseite Fotografien von Personen, die augenscheinlich an den Ausschreitungen beteiligt waren, unter der Überschrift "GESUCHT! Wer kennt diese G20-Verbrecher".

Der Bundesgerichtshof entschied später: Diese Art der Berichterstattung war rechtmäßig. Denn ein Medienbeitrag, der gezielt die Betroffenen identifiziere, rege gerade dazu an, sich mit den konkreten Details des Geschehens zu befassen und dabei genau hinzusehen (Urt. v. 23.09.2020, Az. VI ZR 449/19). Die grundrechtlich geschützten Interessen der Abgebildeten müssten deshalb hinter den Informationsbelangen der Öffentlichkeit zurücktreten. Der BGH entschied dies in Reaktion auf einen zivilrechtlichen Unterlassungsantrag einer der Betroffenen; § 126a StGB war damals noch nicht eingeführt. 

Falls die Journalisten der Sabah gegen die Maßnahmen juristisch vorgehen, könnte die Rechtsfrage ein Fall für die Gerichte werden.

Der Autor Dr. Simon Assion ist Partner der Kanzlei Bird & Bird und berät als Rechtsanwalt Unternehmen in allen Bereichen des Informations-, Kommunikations- und Technologierechts. Er ist außerdem Mitglied des 'Fachausschuss Informationsrecht' des Deutschen Anwaltsvereins.

Der Autor Dr. Friedrich Schmitt ist Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt a.M. und derzeit in der Anwaltsstation bei Bird & Bird. Zuvor hat er zur Transparenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an der Universität Freiburg promoviert.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Durchsuchungen in Hessen: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51902 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Journalismus
    • Medien
    • Staatsanwaltschaft
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, im Gerichtssaal 14.10.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 82:

Durch­su­chungs­be­schluss mit Lücken

Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss rechtlich zu weit gegangen sein. Podcast-Journalistin Kunze spricht gegenüber LTO von einem "schwarzen Tag". LTO hat sich den Beschluss angeschaut.

Artikel lesen
Außenaufnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in Berlin 13.10.2026
AfD

VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt:

AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

Die Brandenburger AfD hatte zur Landtagswahl 2024 einen Werbespot verbreitet, der dunkelhäutige Menschen stereotypisierte. Das VG Berlin erklärte die Untersagung durch die zuständige Medienanstalt für rechtmäßig.

Artikel lesen
Fassade des Helmut-Schmdt-Hauses in Hamburg, dem Gebäude der Zeit-Redaktion 12.10.2026
Christina Block

LG lässt im Block-Prozess Podcast-Aufnahmen sicherstellen:

Gericht erlässt Durch­su­chungs­be­schluss gegen Zeit-Redak­tion

Mit Durchsuchungsbeschlüssen für Redaktion und Wohnung einer Journalistin erreicht das LG Hamburg schließlich Material eines Zeit-Podcast sicherzustellen. Geht das verfassungsrechtlich? Der Verlag sieht einen Angriff auf die Pressefreiheit. 

Artikel lesen
Polizeibeamte stehen vor dem Wohnhaus des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning. 10.10.2026
Podcast

Geheimdienstskandal / Landarztquote / Linke gegen Reiche:

"Ver­mute, dass schon längst gegen Han­ning als Lan­des­ver­räter ermit­telt wurde"

Der Ex‑BND‑Chef August Hanning sitzt in U-Haft, wie es dazu kam und was daraus folgen muss. Außerdem: Medizinstudis klagen gegen die Landarztquote und die Linke gegen Wirtschaftsministerin Reiche. Folge 70 des LTO-Podcasts.

Artikel lesen
Bildschirm mit der Webseite YouPorn, der Nutzer muss sein Alter bestätigen, um fortzufahren. 09.10.2026
Pornografie

Keine Sperren von YouPorn und Pornhub:

Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz bestä­tigt

Pornoseiten dürften eigentlich nicht ohne Altersverifikation abrufbar sein. Doch die Betreiber ignorieren das oft. Deutsche Landesmedienanstalten sind dagegen weitgehend machtlos, bestätigt nun das OVG NRW.

Artikel lesen
Wolfgang Janisch 09.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Wolf­gang Janisch

"Es ist eine Geschichte des Versagens der politischen Institutionen", sagt Wolfgang Janisch zum Umgang mit einem AfD-Verbotsantrag. Der Journalist hadert mit medialem Politik-Bashing und verrät, welchen Paragrafen er für verzichtbar hält.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von IHK zu Schwerin
Fach­be­ra­tung Ver­mitt­lungs­we­sen (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von Fachhochschule Dortmund
Fach­hoch­schu­le Dort­mund -- Pro­fes­sur für "Recht, Ver­wal­tung und So­zia­le...

Fachhochschule Dortmund, Dort­mund

Logo von Busse Disputes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
As­so­cia­te (m/w/d) – Schieds­ver­fah­ren (ins­be­son­de­re in­ter­na­tio­nal...

Busse Disputes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frank­furt am Main

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d) im Re­fe­rat Heil­be­hand­lung und Teil­ha­be

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Im­mo­bi­li­en­recht | Pro­zess­füh­rung

HEUKING, Düs­sel­dorf

Logo von Notare Oppelt und Erker GbR
Ju­rist (m/w/d) mit ab­ge­sch­los­se­nem zwei­ten ju­ris­ti­schen Staats­exa­men im...

Notare Oppelt und Erker GbR, Wies­loch

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Ber­lin

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
GNotKG – Ehe- und güterrechtliche Verfahrenswerte sowie Scheidungsfolgevereinbarungen ermitteln

22.10.2026

9. Symposium Kapitalmarktrecht

22.10.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Aktuelle Änderungen des Mietrechts und des Heizungsgesetzes

22.10.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/ online

23.10.2026

Registeranmeldungen im elektronischen Rechtsverkehr

23.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH