Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 01:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-entkriminalisierung-neue-richtervereinigung-nrv-un-kontrollrat
Fenster schließen
Artikel drucken
51287

Richtervereinigung NRV drängt auf Cannabis-Legalisierung: "Kri­mi­na­li­sie­rung zum Eigen­konsum nicht mehr zu recht­fer­tigen"

von Hasso Suliak

12.03.2023

Das Bild zeigt Hände, die Cannabis in ein Papier einrollen, was die Diskussion um Legalisierung und Eigenkonsum symbolisiert.

Zeitnahe Entkriminalisierung und Anpassung des Fahrerlaubnisrechts lauten die Forderungen adobe stock | cendeced

Die Neue Richtervereinigung hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten auf den Weg zu bringen. Derweil äußerte der UN-Drogenkontrollrat Bedenken gegen die in Deutschland geplante Legalisierung.

Anzeige

Die Neue Richtervereinigung (NRV) hat sich am Freitag auf ihrer Bundesvorstandssitzung für eine zügige Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument:innen ausgesprochen. "Eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum ist nicht mehr zu rechtfertigen“, erklärte der Sprecher der Fachgruppe Strafrecht bei der NRV, Simon Pschorr nach der Sitzung. Das Verkehrsstraf- und das Fahrerlaubnisrecht behandele Alkohol- und Cannabiskonsumierende ohne hinreichenden Differenzierungsgrund wesentlich ungleich. Auch die Ungleichbehandlung der Cannabiskonsumierenden in den verschiedenen Bundesländern, die die Frage unterschiedlich handhaben, bis wann eine "geringe Menge" vorliegt, bei der eine Verfahrenseinstellung nach § 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfolgen soll, sei anlässlich der zu erwartenden regulierten Freigabe nicht mehr zu rechtfertigen, heißt es in einer Erklärung der NRV.

Begrüßt wurde seitens der Vereinigung grundsätzlich auch der umfassende Legaliserungs-Ansatz der Ampel: Laut Bundesvorstandsmitglied Dr. Daniel Eckstein stellt eine kontrollierte, staatlich überwachte Abgabe von Cannabis an Erwachsene im Verhältnis zur Strafdrohung zur Erreichung des Ziels des Gesundheitsschutzes ein milderes, effektiveres Mittel dar. Allerdings, so die NRV, würde die Etablierung eines staatlichen Abgabesystems Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen.

Offenbar auch aus Sorge, dass das komplexe Ampel-Vorhaben an internationalem Recht scheitern könnte, stellte die NRV nun klar, dass der Koalition gleichwohl Handlungsspielräume in Richtung einer Legalisierung blieben: "Das europäische Recht stehe einer Straffreiheit des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht entgegen." Daher sei der Gesetzgeber jetzt aufgerufen, § 29 BtMG anzupassen und den Besitz von Cannabis von bis zu 30 Gramm straffrei zu stellen. "Dies würde Polizei und Justiz massiv entlasten – schließlich verfolgt sie 180.000 konsumbezogene Delikte pro Jahr – und die länderspezifische Ungleichbehandlung der Konsumierenden beenden."

NRV: "Fahrerlaubnisrecht anpassen"

Für dringend regelungsbedürftig hält die NRV auch eine Anpassung des Fahrerlaubnisrechtes sowie der §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch. Aktuell verlören cannabiskonsumierende Menschen auch Tage nach dem letzten Konsum ihre Fahrerlaubnis wegen nicht aktiver Restmengen des Wirkstoffs THC.

"Bis heute fehlt eine gesetzliche Normierung der Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit für Cannabis. Eine Mindestintoxikationsschwelle wie z.B. 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration erkennt die Rechtsprechung nicht an. Um Ungleichbehandlungen von Alkohol- und Cannabiskonsumierenden abzubauen, den festzustellenden tatsächlichen Gefahren effektiv zu begegnen und die Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) des Verkehrsstrafrechts zu optimieren, ist eine gesetzliche Normierung maßgeblicher Grenzwerte geboten."

Eine Empfehlung, den zulässigen Grenzwert für die THC-Konzentration im Straßenverkehr "angemessen" heraufzusetzen, hatte bereits 2022 der Deutsche Verkehrsgerichtstag abgegeben.

Drogenkotrollrat: "Freigabe unvereinbar mit UN-Abkommen"

Unterdessen übte der UN-Drogenkontrollrat (INCB) am Donnerstag deutliche Kritik an den deutschen Legalisierungsplänen: Eine Legalisierung von Cannabis berge das Risiko von erhöhtem Konsum unter Jugendlichen und eines wachsenden Schwarzmarkts für diese Droge. Das Gremium, das die Einhaltung der internationalen Drogen-Konventionen überwacht, wies in seinem Jahresbericht außerdem darauf hin, dass die Freigabe von Cannabis als Genussmittel "unvereinbar" mit den einschlägigen UN-Abkommen sei. Nur der medizinische und wissenschaftliche Gebrauch sei danach erlaubt.

An Staaten, die eine Legalisierung planten, appellierte das UN-Gremium, die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf den Einzelnen und die Gesellschaft weiter zu untersuchen. Und zwar, wie es wörtlich in dem Bericht heißt, "bevor die Regierungen langfristige, verbindliche Entscheidungen treffen". Allerdings stellte das INCB auch klar, "dass die Drogenkontrollkonventionen eine erhebliche Flexibilität bieten".

Dass ein flexibler Umgang mit den UN-Abkommen auch rechtlich möglich ist, glauben jedenfalls Gutachter der niederländischen Universität Nimwegen: Unter Bezugnahme auf die Menschenrechte bzw. die Pflichten, die sich aus den internationalen Menschenrechtsabkommen ergeben, halten sie eine Legalisierung auch für mit Internationalem Recht für vereinbar. Schließlich schaffe eine regulierte Erlaubnis für den Cannabisanbau und -handel nach Ansicht der Autor:innen "eine bessere Möglichkeit, die grundlegenden Menschenrechte zu garantieren und somit seine positiven menschenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, wonach dieser Staat verpflichtet ist, Vorkehrungen zum Schutz dieser Rechte zu treffen". Zu einem anderen Ergebnis kommt indes der Jura-Professors Bernhard Wegener von der Uni Erlangen-Nürnberg, der im Auftrag der bayerischen Landesregierung die Vereinbarkeit der geplanten Legalisierung mit internationalem Recht geprüft hatte. "Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben", lautet sein Ergebnis.

In Deutschland wird in Kürze auch das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Kriminalisierung des Cannabis-Konsums entscheiden: Dem Zweiten Senat liegen zehn Richtervorlagen von drei Amtsgerichten vor. Über diese will das Gericht noch bis zum Frühsommer entscheiden, wie LTO berichtet hatte.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Richtervereinigung NRV drängt auf Cannabis-Legalisierung: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51287 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Cannabis-Legalisierung
    • Drogen
    • Fahrerlaubnis
    • Führerschein
    • Richter
    • Vereinte Nationen
Der Landtag in NRW 15.07.2026
Reform

Anhörung im NRW-Landtag:

Sach­ver­stän­dige sehen Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Arbeits­ge­richts­re­form

Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.

Artikel lesen
Junge Frau sitzt konzentriert am Laptop 14.07.2026
Psychologie

Selbstdisziplin im juristischen Alltag:

Eine Frage der Moti­va­tion, nicht des Cha­rak­ters

Wer im Beruf konsequent das Richtige tut, gilt schnell als überdurchschnittlich diszipliniert. Dabei zeigt die Forschung: Selbstdisziplin ist kein Charaktermerkmal, sondern lässt sich trainieren. Dörthe Dehe erklärt, wie das gelingen kann.

Artikel lesen
Villa Sack in Leipzig - Sitz des BGH 06.07.2026
Personalien

Personalien für den Strafsenat in Leipzig:

Zwei neue Richter und eine neue Rich­terin am BGH

Der Bundespräsident hat zwei Richter und eine Richterin zu Richtern am BGH ernannt. Alle drei sind dem neu gebildeten 7. Strafsenat mit Sitz in Leipzig zugewiesen.

Artikel lesen
Gebäude des BSG in Kassel 03.07.2026
Personalien

Personalwechsel am Bundessozialgericht:

Roos geht, Nusser kommt

Die Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Elke Roos, ist im Ruhestand. Sie war seit 20 Jahren an dem Gericht in Kassel tätig. Anna Nusser wird den für das Versicherungs- und Beitragsrecht zuständigen 12. Senat verstärken.

Artikel lesen
Karin Angerer, designierte Präsidentin des BGH, steht im Treppenhaus des OLG Bamberg. 02.07.2026
Justiz

Bundeskabinett bestätigt Vorschlag:

Karin Angerer wird Prä­si­dentin des BGH

Von Bamberg nach Karlsruhe: Karin Angerer übernimmt das wichtigste Amt am Bundesgerichtshof. Damit wird sie zu einer der entscheidenden Personen der bundesdeutschen Justiz.

Artikel lesen
LG Fulda 30.06.2026
Richter

Strafverfahren gegen Richter am LG Fulda:

Aus acht werden 19 Ver­hand­lungs­tage

Sexuelle Nötigung und Belästigung einer Proberichterin? In dem Strafverfahren gegen einen Richter aus dem Gerichtsbezirk Kassel hat das LG Fulda elf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Gegen die vorläufige Suspendierung geht er vor. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH