Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 02:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bverfg-bestaetigt-demo-verbot-in-dortmund-der-rechtsstaat-nimmt-die-rechten-in-die-zange
Fenster schließen
Artikel drucken
6976

BVerfG bestätigt Demo-Verbot in Dortmund: Der Rechtsstaat nimmt die Rechten in die Zange

von Dr. jur. Alfred Scheidler

31.08.2012

Kundgebung gegen das Verbot des Vereins "Nationaler Widerstand Dortmund" am 23.08.2012 in Dortmund

Foto: Sascha Schuermann/dapd

Es ist noch nicht lange her, schon zeigt das Verbot der rechten Gruppierung "Nationaler Widerstand Dortmund" Wirkung: Die für Freitag und Samstag geplanten Demos der Rechten im Herzen des Ruhrgebiets dürfen nicht stattfinden. Das bestätigte nicht nur das OVG Münster, sondern am Freitag auch das BVerfG. Alfred Scheidler über neue Perspektiven im Umgang mit rechten Versammlungen.

Anzeige

Seit 2005 treffen sich Neonazis alljährlich Anfang September – in zeitlicher Nähe zum Jahrestag von Hitlers Überfall auf Polen – in Dortmund zu einem "Nationalen Antikriegstag". Was nach Protest für den Frieden klingt, ist in Wirklichkeit eine Verherrlichung des Zweiten Weltkriegs, nationalsozialistisches Gedankengut wird verbreitet.

Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren in schöner Regelmäßigkeit die von der Dortmunder Polizei jeweils verbotenen rechtsextremen Demos immer wieder erlaubt (siehe etwa BVerfG, einstweilige Anordnung v. 04.09.2010, Az. 1 BvR 2298/10).

In ständiger Rechtsprechung vertreten die höchsten deutschen Richter nämlich die Auffassung, dass nicht schon die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen als solche die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung bilde, sondern erst eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung (siehe etwa BVerfG, Beschl. v. 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08). Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen, dass es auf einer Demo der Rechten zu Gewalttätigkeiten komme, lässt Karlsruhe nicht für ein Versammlungsverbot genügen. Im Jahr 2012 aber ist nun alles anders, am Freitag bestätigte das BVerfG nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa die Eilentscheidung des OVG Münster (OVG, Beschl. v. 30.08.2012, Az. 5 B 1025/12), die Versammlung zu verbieten (BVerfG, Beschl. v. 31.08.2012, Az. 1 BvR 1840/12 – noch nicht veröffentlicht).

Das Vereinsverbot als Grundlage für Versammlungsverbot

Bei der auch für dieses Jahr geplanten Demo der Rechten ist die Ausgangssituation nämlich eine andere: Mit Verfügung vom 10. August 2012 hat das nordrhein-westfälische Innenministerium, gestützt auf § 3 des Vereinsgesetzes (VereinsG), die rechte Gruppierung "Nationaler Widerstand Dortmund" verboten und die sofortige Vollziehung dieses Verbots angeordnet.

Für die nun angekündigten Demos der Rechten an diesem Wochenende war das Polizeipräsidium Dortmund als zuständige Versammlungsbehörde daher nicht mehr nur auf bloße Mutmaßungen angewiesen, dass es zu Straftaten komme. Die Beamten konnten vielmehr konkret bevorstehende Straftaten benennen, nämlich Zuwiderhandlungen gegen das Vereinsverbot, strafbar gemäß § 20 VereinsG. Bevorstehende Straftaten gefährden die öffentliche Sicherheit und können daher ein Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) rechtfertigen.

Alle Instanzen haben das Verbot, das schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seiner Eilentscheidung vom vergangenen Mittwoch für rechtens erklärt hatte (Beschl. v. 29.08.2012, Az. 14 L 1048/12), bestätigt, auch ein Trick half den Rechten nicht weiter.

Veranstalter der Versammlung war nämlich nicht der – verbotene - "Nationale Widerstand Dortmund", sondern ein Führungsmitglied dieser Vereinigung, das angeblich  nicht für den Verein, sondern als Privatperson auftrat. Das OVG Münster ließ diesen Einwand nicht gelten. Die nordrhein-westfälischen Richter stellten darauf ab, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werde, es handle sich unmittelbar um eine Veranstaltung der verbotenen Vereinigung oder jedenfalls zu deren Gunsten. Dies auch deshalb, weil die Versammlungen seit Jahren jeweils von Führungsmitgliedern der verbotenen Vereinigung organisiert und auf Internetportalen, Flyern und Plakaten beworben worden seien.

Nachdem auch das BVerfG diese Entscheidung jedenfalls im Ergebnis bestätigt hat, könnte die nordrhein-westfälische Lösung Modellcharakter bekommen. Geplante Versammlungen Rechtsextremer könnten mithilfe eines Vereinsverbot verhindert werden.

Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht, u. a. zum Versammlungsrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Alfred Scheidler, BVerfG bestätigt Demo-Verbot in Dortmund: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6976 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Demonstrationen
    • Rechtsextremismus
Demonstrierende fordern im Juni 2019 vor dem georgischen Parlamentsgebäude den Rücktritt von Innenminister Giorgi Gakharia und Parlamentspräsident Irakly Kobakhidze. 11.12.2025
Polizei

Gewaltsame Auflösung der georgischen Proteste:

EGMR hält Poli­zei­ein­satz für unmen­sch­liche Behand­lung

2019 löste die georgische Polizei eine 12.000-Mann-Demo gewaltsam auf. Nun traf der EGMR eine Grundsatzentscheidung. Gummigeschosse auf Demonstranten abzufeuern, sei nicht ohne Vorwarnung zulässig. Auch Journalisten müssen geschützt werden.

Artikel lesen
Prozessauftakt gegen Susann Eminger beim OLG Dresden 03.12.2025
NSU

Zeugenaussage im Prozess gegen Susann Eminger:

Zschäpe: "Ich schäme mich"

Beate Zschäpe sagt im Prozess gegen ihre Freundin Susann Eminger vor dem OLG Dresden als Zeugin aus – stundenlang. Dabei kommen auch neue Details zum NSU ans Tageslicht.

Artikel lesen
Der Musikclub "Eiskeller" unterhalb des Schlosses Aschau im Chiemgau 29.11.2025
Podcast - Die Rechtslage

Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall / Extremisten im Referendariat:

Die ver­häng­nis­volle Feh­l­ein­schät­zung von angeb­li­chem "Tät­er­wissen"

Nach Verurteilung nun Freispruch im "Eiskeller"-Mordfall - hat die Justiz versagt? Muss der Staat auch Extremisten zu Juristen ausbilden? Außerdem wie immer Newsrückblick und Urteils-Geräusche-Raten. Alles in Folge 47 des LTO-Podcast.

Artikel lesen
Mehrere hundert Menschen demonstrieren in der Innenstadt von Gießen gegen die bevorstehende AfD-Veranstaltung am Wochenende, 28.11.2025 28.11.2025
Demonstrationen

Gründungstreffen der AfD-Jugendorganisation:

Gießen darf Gegen­de­mon­s­tranten auf die andere Fluss­seite schi­cken

Anlässlich der Neugründung der AfD-Jugendorganisation werden in Gießen am Wochenende 50.000 Gegendemonstranten erwartet. Die Stadt Gießen hat die Proteste in einen anderen Stadtteil verlegt. Zu Recht, wie nun der Hessische VGH befand.

Artikel lesen
Hände eines Mannes in Handschellen 27.11.2025
Extremismus

BGH-Verhandlung über rechtsextreme Schlägergruppe:

Knoc­kout 51 in Karls­ruhe

Die Bundesanwaltschaft hofft immer noch auf eine Einstufung der Nazi-Kampfsportgruppe Knockout 51 als terroristische Vereinigung, wird aber wohl enttäuscht werden. Christian Rath war bei der Revisionsverhandlung dabei.

Artikel lesen
Nach der Auflösung des Palästina-Kongresses am 12.04.2024 spricht ein Polizeibeamter in dem Veranstaltungsraum einen Teilnehmer an. 26.11.2025
Versammlungen

VG Berlin sieht Ermessensfehler:

Auflö­sung des "Paläs­tina-Kon­gresses" war rechts­widrig

So problematisch die einzelnen Redner auf dem "Palästina-Kongress 2024" auch waren: Die Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Nicht nur die Berliner Polizei handelte rechtswidrig.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Re­fe­ren­tin­nen / Re­fe­ren­ten (Voll­ju­ris­tin­nen / Voll­ju­ris­ten) (m/w/d)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) , Ham­burg

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Ber­lin

Logo von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Re­fe­ren­tin­nen / Re­fe­ren­ten (Voll­ju­ris­tin­nen / Voll­ju­ris­ten) (m/w/d)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) , Ro­s­tock

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Urlaub, Befristung, kollektiv ArbR

19.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

19.12.2025

Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH