Druckversion
Mittwoch, 12.08.2026, 16:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bnd-kommunikationsueberwachung-klage-bverwg
Fenster schließen
Artikel drucken
12099

Klage vor dem BVerwG: Anwalt will BND-Überwachung zu Fall bringen

von Claudia Kornmeier

27.05.2014

Neubau der BND-Zentrale in Berlin

Neubau der BND-Zentrale in Berlin, Foto: euroluftbild.de/Grahn (CC-by-sa 3.0)

Der Anwalt und LTO-Autor Niko Härting hat noch keine Mails zu Drogengeschäften oder Attentaten versandt. Dass ein Teil seiner Nachrichten der millionenfachen Durchsuchung durch den BND unterfällt, hält er trotzdem für wahrscheinlich – und klagt dagegen vor dem BVerwG. Er hält die Überwachung für unzweckmäßig und rechtswidrig.

Anzeige

Härting wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen die sogenannte strategische Telekommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Eine Verhandlung ist für Mittwoch angesetzt (Az. 6 A 1.13).

Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) darf der Nachrichtendienst den internationalen Telekommunikationsverkehr überwachen, um die Informationen zu sammeln, die er für seine Arbeit braucht. Dabei geht es etwa um die Abwehr eines bewaffneten Angriffs oder die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Der Datenverkehr darf aber auch überwacht werden, um die Verbreitung von Kriegswaffen, den organisierten Drogenhandel, Schleuser-Kriminalität oder Geldwäsche zu verhindern. Der Katalog ist über die Jahre gewachsen. Bei Erlass der Vorschrift im Jahr 1968, als Europa noch in Ost- und Westblock-Staaten geteilt war, ging es ausschließlich um die Abwehr bewaffneter Angriffe.

Und auch die Medien, die der BND überwacht, haben sich mit der Zeit gewandelt: Heute scannt er vor allem E-Mails nach bestimmten Suchbegriffen – welche das im Einzelnen sind, gibt der Geheimdienst nicht bekannt. 2010 hat der BND den Telekommunikationsverkehr im ersten Halbjahr auf etwa 15.000 Suchbegriffe durchsucht und über 37 Millionen Treffer verzeichnet. Davon waren insgesamt 213 "nachrichtendienstlich relevant", darunter 12 E-Mails. In den Vorjahren 2006 bis 2009 war die Zahl der Treffer wesentlich geringer – das gleiche gilt für die folgenden Jahre. Der BND begründet die hohe Trefferzahl im Jahr 2010 mit einem hohen Aufkommen an Spam-Mails. Zwischenzeitlich habe die Behörde ihren Spam-Filter optimiert.

Geheime Überwachung: Kläger kann Betroffenheit nicht nachweisen

In einem ersten Schritt wird Niko Härting vor dem BVerwG nachweisen müssen, dass er überhaupt klagebefugt, also persönlich durch die Überwachung betroffen ist. Nun hat er zwar noch keinen Bombenanschlag oder Drogenverkauf per E-Mail organisiert, als Anwalt und Mitglied verschiedener deutscher und internationaler Anwaltsorganisationen kommuniziert er aber mit ausländischen Mandanten und Kollegen seit vielen Jahren regelmäßig und überwiegend per E-Mail. Die Chancen stehen somit nicht schlecht, dass auch ein Teil seiner Nachrichten vom BND erfasst worden sein könnte. Zumal die vorstehend genannten 37 Millionen nur die Zahl der im Jahr 2010 ermittelten Treffer sind – nicht die Anzahl der durchsuchten Mails.

Einen positiven Nachweis der persönlichen Betroffenheit haben die Gerichte auch in der Vergangenheit nicht verlangt. So musste das BVerfG die strategische Telekommunikationsüberwachung des BND 1999 schon einmal überprüfen (Urt. v. 14.07.1999, Az. 1 BvR 2226/94). Geklagt hatten damals unter anderem zwei Journalisten mit Wohnsitz im Ausland. Die Verfassungsrichter verlangten nicht, dass die Beschwerdeführer konkret vortrügen, wann und wie sie durch den BND überwacht würden. Beide konnten allerdings darlegen, dass sie auf Gebieten recherchieren und publizieren, die der geheimdienstlichen Überwachung grundsätzlich unterfallen. Das kann Härting nicht.

Unterschiedslose Überwachung von Anwälten

Der Anwalt hofft trotzdem, dass die Leipziger Richter seiner Klage stattgeben und feststellen werden, dass die Überwachung durch den BND rechtswidrig war. Härting selbst hält sie schon von Grund auf für ungeeignet. Denn verschlüsselte Nachrichten könnten nicht wirksam durchsucht werden – von der Möglichkeit der Verschlüsselung würden im Zweifel aber gerade Terroristen und ähnliche Gestalten Gebrauch machen, während der Normalbürger davon absieht. Von der Maßnahme würden also in der Regel die Falschen getroffen, was sich auch an der extrem niedrigen Erfolgsquote zeige.

Eine anlass- und verdachtslose Überwachung aller Telekommunikationsverkehrsdaten sei außerdem ein schwerwiegender Eingriff, weil sie ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorrufen könne. Sie erlaube tiefe Einblicke in Geschäftsgeheimnisse und Privatleben. Schon die drohende Möglichkeit, überwacht zu werden, könne zu einem befangenen Kommunikationsverhalten, zu Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen kommen, etwa der Vermeidung bestimmter Gesprächsinhalte und Begriffe.

Dass der Umfang der Überwachung in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, hält Härting nicht für ausreichend. Er zweifelt ganz grundsätzlich an der Maßnahme. Der BND sei schließlich nur für die Auslandskommunikation zuständig: "Wie kann man aber überhaupt zwischen Ausland- und Inlandskommunikation unterscheiden? Auch E-Mails zwischen zwei Personen, die sich im Inland aufhalten, werden unter Umständen über einen ausländischen Knotenpunkt verschickt. Um festzustellen, ob es sich tatsächlich um eine ausländische Kommunikation handelt, muss man die E-Mail ja lesen."

Härting kritisiert auch, dass die Überwachung ein schwerwiegender Eingriff in das Mandatsgeheimnis sei, da E-Mails von Anwälten trotz der Verschwiegenheitspflicht ebenfalls durchsucht würden.

Anzeige

Kritik an BND-Überwachung auch vor dem NSA-Ausschuss

Eigentlich nutzt der Anwalt die Verhandlung in Leipzig am Mittwoch aber nur als notwendigen Schritt auf dem Weg nach Karlsruhe. 1999 hat das BVerfG den Gesetzgeber aufgefordert, die Ermächtigung für die strategische Telekommunikationsüberwachung nachzubessern, soweit es um die Bekämpfung von Geldfälschungen geht. Die rot-grüne Koalition nutzte das 2001 zu einer umfangreichen Neufassung. Härting hält das aktuelle G 10 daher für ein völlig neues Gesetz, das verfassungsrechtlich bisher noch nicht überprüft worden sei.

Alternative, verfassungskonforme Überwachungsmaßnahmen vorzuschlagen hält er dagegen nicht für seine Aufgabe.

Mit seiner verfassungsrechtlichen Kritik steht Härting nicht alleine da. Auch der Juniorprofessor Matthias Bäcker aus Mannheim zweifelte am Donnerstag als Sachverständiger im NSA-Untersuchungsausschuss an der Verfassungsmäßigkeit des G10. Seit dem Urteil des BVerfG hätten sich die rechtlichen und technischen Umstände erheblich geändert. In seiner derzeitigen Form lasse das Gesetz eine annähernd vollständige Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zu.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Klage vor dem BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12099 (abgerufen am: 12.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Anwaltsberuf
    • Bundesnachrichtendienst
    • Internet
    • Telekommunikation
    • Überwachung
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Ein Richterhammer, daneben unser Kommentator Tom Braegelmann 31.07.2026
Strafprozess

Ordnungsgeld für unbequeme Strafverteidiger:

Rechts­po­li­ti­sche Rosinen aus den USA

Eine Buße für Anwälte, die Strafverfahren "sabotieren", soll Prozesse beschleunigen. Tom Braegelmann meint: Dieses Legal Transplant nach dem Vorbild des amerikanischen "Contempt of Court" wird hierzulande ordentlich fehlschlagen.

Artikel lesen
Frau tippt auf einem Apple iPhone eine Whatsapp-Nachricht ein (Symbolbild) 30.07.2026
Datenschutz

BGH verhandelt Rechtsstreit unter ehemaligen Freundinnen:

Kann pri­vates Petzen ein DSGVO-Ver­stoß sein?

Eine Frau gab private WhatsApp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberumfeld weiter. Die verlor daraufhin ihren Job. Jetzt verhandelte der Bundesgerichtshof über den Fall: War die Weiterleitung rechtswidrig?

Artikel lesen
Verschiende Social-Media-Chat-Anbieter 18.07.2026
Meinung

Israel-Leugnung strafbar? / Tierschutzvideos / Leihmutterschaft und Jens Spahn / Chatkontrolle:

"Nach der Logik der Chat­kon­trolle ließe sich auch die Durch­su­chung aller Woh­nungen recht­fer­tigen."

Ist das Leugnen des Existenzrechts Israels bald strafbar? Dürfen Tierschutzaktivisten Schlachthofvideos verbreiten? Wie weit darf die Chatkontrolle gehen? Jens Spahn und die Leihmutterschaft. All das in Folge 64 der LTO-Rechtslage.

Artikel lesen
Junge Frau sitzt konzentriert am Laptop 14.07.2026
Psychologie

Selbstdisziplin im juristischen Alltag:

Eine Frage der Moti­va­tion, nicht des Cha­rak­ters

Wer im Beruf konsequent das Richtige tut, gilt schnell als überdurchschnittlich diszipliniert. Dabei zeigt die Forschung: Selbstdisziplin ist kein Charaktermerkmal, sondern lässt sich trainieren. Dörthe Dehe erklärt, wie das gelingen kann.

Artikel lesen
Rückseite vom BND-Gebäude in Berlin 13.07.2026
Geheimdienste

Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts:

Mehr Befug­nisse, weniger Kon­trolle für die Geheim­di­enste

Sollte der BMI-Entwurf Wirklichkeit werden, erfüllen sich so gut wie alle Wünsche der Geheimdienstler. Die sollen neue Eingriffsrechte erhalten, Datenschutzkontrolle stark eingeschränkt werden. Verfassungsbeschwerden garantiert, meint Niko Härting. 

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent an der Ostsee: Bau- und Architektenrecht 2026

19.08.2026, Lübeck

Personenschaden: Vermehrte Bedürfnisse – Heimpflegekosten, Haushaltsführung und Vergleich 2026

19.08.2026

Nachfolgegestaltungen mittels Stiftungen

19.08.2026

Online-Seminar: Die Notarfachausbildung gelungen gestalten

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH