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BMJ-Gesetzentwurf zu Hinweisgebern: So sollen Whist­le­b­lower besser geschützt werden

von Dr. Markus Sehl

06.04.2022

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, aufgenommen im Justizministerium bei einem Interview mit der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH.

BMJ-Gesetzentwurf zu Hinweisgebern. picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Wer auf Korruption oder Umweltverstöße im eigenen Unternehmen hinweist, soll besser vor einer Kündigung geschützt werden. Das BMJ hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, er geht über die Vorgaben des EU-Rechts hinaus.

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Eine Berliner Altenpflegerin zeigt ihren Arbeitgeber wegen Missständen an und wird dafür gekündigt. Eine Frau aus der Fleischindustrie will auspacken und findet kein Gehör. An solche Hinweisgeberinnen denkt man beim Thema "Whistleblowing" vielleicht nicht als erstes. Sie haben kein Terabyte-großes Datenleak im Gepäck, sie decken keine Staatsgeheimnisse oder Steueroasen auf. Aber Tag für Tag bemerken Menschen auf ihrer Arbeit, dass etwas schiefläuft, und dass es vielleicht sogar für andere gefährlich werden kann. Wer Missstände in seinem Unternehmen oder in seiner Behörde meldet, soll künftig besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines rund 100-seitigen Gesetzentwurfs, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag an die anderen Ministerien geschickt hat und der LTO vorliegt.

Der Anstoß für das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kam ursprünglich aus Brüssel. Die EU-Richtlinie 2019/1937 nimmt die Mitgliedstaaten in die Pflicht, es Hinweisgebern einfacher zu machen. Die EU-Mitglieder müssen die Vorgaben umsetzen und eigenen Regeln schaffen. Die Richtlinie zielte allerdings nur auf Hinweise zu Verstößen gegen EU-Recht, denn nur das darf der europäische Gesetzgeber regeln. 

Vor Gericht soll eine Beweislastumkehr Whistleblowern helfen

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) erweitert den Anwendungsbereich für den Schutz von Whistleblowern, er umfasst auch die Meldung von Verstößen gegen deutsche Gesetze, etwa bei Informationen zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, aber auch bei Verstößen gegen den Umweltschutz oder die Produktsicherheit. Die 42 Paragraphen des Entwurfs sollen für Angestellte wie für Beamte gelten. Wer als Whistleblower nach den Regeln des Gesetzes vorgeht, wird vor Kündigungen, Versetzungen oder Disziplinarmaßnahmen geschützt. Landet der Fall vor Gericht, soll eine im Entwurf vorgesehene Beweislastumkehr helfen. Wer nach einem Hinweis Repressalien erleidet, zu dessen Gunsten wird vermutet, dass seine Kündigung als Reaktion auf seinen Hinweis gesehen werden muss. Der Entwurf enthält auch Regeln zugunsten von Arbeitgebern, um mit missbräuchlichen Hinweisen umzugehen, etwa Schadensersatzansprüche bei grob fahrlässigen Falschmeldungen.

Der Gesetzentwurf will das Whistleblowertum und seine Hinweise auf Missstände in geregelte Bahnen lenken. Dafür steht ein Meldesystem im Zentrum. Alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen ein internes Meldesystem einrichten. Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten haben dafür Zeit bis zum 17. Dezember 2023, die anderen müssten sofort handeln. Außerdem können Unternehmen auch Dritte, also etwa Rechtsanwaltskanzleien, beauftragen. die Aufgaben der "internen" Meldestelle wahrzunehmen.  

Nur im Notfall Hinweise direkt an die Öffentlichkeit 

Daneben bekommt das Bundesamt für Justiz eine wichtige Rolle im neuen Hinweisgebersystem, es soll dafür rund 30 Stellen erhalten. Die Beamten sollen als eine Art Auffangmeldestelle arbeiten für den Falls, dass eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber nicht über ein internes System einen vertrauenswürdigen Weg findet. Nur als äußerste Möglichkeit schützt das Gesetz Hinweise an die Öffentlichkeit, also etwa über Soziale Medien. Nur dann also, wenn eine Gefahr droht und auch eine externe Meldestelle auf den Hinweis hin keine Maßnahmen ergriffen hat.

Welchen Weg – intern oder extern – die Whistleblower gehen, bleibt ihnen überlassen. Hinweise, die bei einer internen Meldestelle eingehen, werden dort auf Stichhaltigkeit geprüft, die Stelle hält Kontakt mit dem Hinweisgeber und kann etwa eine interne Untersuchung in Gang bringen. Die Idee dahinter: Hinweise auf Missstände sollen erst einmal im besten Fall konstruktiv im Unternehmen selbst gelöst werden. Im Whistleblower steckt nach der Vorstellung des Entwurfs auch eine Optimierungschance für Unternehmen.

Um die Meldestellen einzurichten, rechnet das BMJ laut Entwurf mit einmaligen Kosten für die Wirtschaft in Höhe von 190 Millionen Euro, sowie einem jährlichen laufenden Aufwand von rund 200 Millionen Euro. Für größere Unternehmen ist Hinweisgeberschutz schon länger ein Thema, spätestens die EU-Richtlinie mit ihrem Umsetzungsdruck hat es zu einem dringenden gemacht. In der Begründung zum Gesetzentwurf schätzen die BMJ-Beamtinnen und -Beamten, dass rund 44.000 Unternehmen von den rund 90.000 Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, bereits ein Hinweisgebersystem eingeführt haben. Für diese Unternehmen, wird zu prüfen sein, ob sich die bereits eingerichteten Systeme mit den gesetzlichen Anforderungen decken. In der Verwaltung werden einmalig Kosten von rund 70 Millionen Euro erwartet und laufend knapp 220 Millionen Euro pro Jahr.

Umsetzungsfrist lief schon 2021 ab

Eigentlich hätte es ein Hinweisgeberschutzgesetz längt geben können und müssen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode stellte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht einen Entwurf vor, am Ende konnte sich die SPD aber nicht mit der Union über das Gesetz einigen. Das Vorhaben blieb liegen. Dabei hatte die Richtlinie eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2021 vorgeschrieben. Das BMJ bringt die Arbeit jetzt zu Ende. Mit den Koalitionspartnern in der Ampel dürften die Erfolgsaussichten vielversprechend sein. Wie man im Berliner Politikbetrieb hören kann, ist das Vorhaben mit dem Arbeitsministerium bereits abgestimmt. Wichtig wird noch die Phase der Verbände- und der Länderbeteiligung. Zum einen dürfte den Verbänden bei der Einführung und Kommunikation der Meldesysteme eine wichtige Rolle zukommen. Zum anderen handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, es braucht also eine Mehrheit im Bundesrat. Wenn der Gesetzgebungsprozess planmäßig durchlaufen werden kann, soll das Gesetz im Laufe dieses Jahr verkündet werden.

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BMJ-Gesetzentwurf zu Hinweisgebern: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48074 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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