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Nach jahrelangem Streit um Entgeltgleichheit: Birte Meier ver­g­leicht sich mit ZDF

von Tanja Podolski

29.08.2023

Birte Meier möchte den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen.

Die Journalistin Meier schließt einen Vergleich mit dem ZDF. Fotos: (links) picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann, (rechts) Muffbutze - CC BY-SA 4.0/commons.wikimedia.

Birte Meier klagte jahrelang gegen das ZDF wegen Entgeltgleichheit. Sie hatte erfahren, dass sie weniger Geld bekam als ihre männlichen Kollegen. Nun endete der Streit mit einem Vergleich.  

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Achteinhalb Jahre nach ihrer ersten Klage hat sich die ehemalige ZDF-Reporterin Birte Meier mit dem ZDF verglichen. Die Journalistin hatte das ZDF verklagt, nachdem sie herausgefunden hatte, dass sie jahrelang weniger Gehalt bekommen hatte als ihre männlichen Kollegen. Das ZDF wird der Journalistin nun einen unbekannten Betrag bezahlen, damit finden die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ein Ende. 

"Gut, dass Birte Meier dieses Kapitel endlich abschließen kann. Es bleibt jedoch ein Skandal, dass sie so viele Jahre kämpfen musste, um endlich Geld zu sehen. Mit ihrer Hartnäckigkeit konnte sie viel für Frauen in Deutschland erreichen. Ihr Grundsatzurteil von 2020 hat mit dem von Susanne Dumas in diesem Jahr erstrittenen Urteil Meilensteine gesetzt: Künftig werden Frauen es wesentlich leichter haben, gleiche Bezahlung einzufordern", sagt Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die GFF unterstütze Meier nach der ersten abweisenden Entscheidung. 

Vom ArbG bis zum ArbG 

Das Verfahren lag zuletzt wieder da, wo im Jahr 2015 alles angefangen hatte – vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Berlin. Bis es dahin kam, war es eine gerichtliche Odyssee.  

Birte Meier klagte zunächst vor dem ArbG Berlin auf Auskunft über die Gehälter und auf Zahlung der Differenz, sie verlor diese Klage (Urt. v. 01.02.2017, Az. 56 Ca 5356/15). Auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin Brandenburg wies die Klage der Journalistin ab (LAG Berlin Brandenburg, Urt. v. 05.02.2019, Az. 16 Sa 983/18). Die Richter:innen dort stellten darauf ab, dass Meier zu keiner Zeit als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin beschäftigt wurde. Zwar sei ihre Tätigkeit durchaus vergleichbar mit sowohl den anderen freien als auch den festangestellten Mitarbeitern. Indizien für eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bei der Vergütung konnte das LAG aber nicht erkennen. Die Journalistin habe dazu laut LAG keine ausreichenden tatsächlichen Hinweise vorgetragen -sie müsse nachweisen, dass Lohnunterschiede am Geschlecht liegen.  

Das LAG war zudem der Ansicht, der Journalistin stehe als freier Mitarbeiterin kein Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) zu. Über diese Norm können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, was andere Beschäftigte mit der gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit an Entgelt erhalten. Diesbezüglich ließ das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zu. 

Journalistin schrieb Rechtsgeschichte 

Und dort schrieb die ehemalige Frontal-21-Redakteurin dann Rechtsgeschichte: Arbeitnehmerähnliche Personen – und damit freie Mitarbeiter wie Birte Meier selbst - fallen unter das EntgTranspG, beschloss das BAG (Beschl. v. 25.06.2020, Az. 8 AZR 145/19). Damit musste das ZDF teilweise Auskunft erteilen über den Median der Gehälter der Kollegen.  

Im Übrigen verwies es den Rechtsstreit an das LAG zurück mit dem Hinweis, dass das EntgTranspG auch auf die Reporterin als arbeitnehmerähnliche Mitarbeiterin anwendbar sei. In Bezug auf den nicht zur Revision zugelassenen Teil, nämlich die gescheiterte Klage auf Gehaltsanpassung, erhob Meier Nichtzulassungsbeschwerde, die ein anderer Senat am BAG als unzulässig verwarf.  

Die Journalistin erhob darüber Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte diese jedoch für unzulässig: Es bestehe vor den Fachgerichten die Möglichkeit, ausreichenden Rechtsschutz zu erlangen, so das Gericht in Karlsruhe (Beschl. v. 01.06.2022, Az. 1 BvR 75/20). Mit diesem begründeten Nichtannahmebeschluss stand Meier nun wieder in Berlin vor dem ArbG als erste Instanz – und klagte auf Zahlung der Gehaltsdifferenz. Zu einer Entscheidung kommt es nun wegen des Vergleichs nicht mehr.  

"Frauen werden es einfacher haben" 

Die Arbeit der GFF beendet das nicht: Bei der Abstimmung zur neuen, noch einmal verschärften EU-Richtlinie zur Lohntransparenz im April dieses Jahres habe sich die Ampel-Regierung enthalten, teilt der Verein mit. Sarah Lincoln: "Dass sich eine deutsche Regierung im 21. Jahrhundert immer noch dagegen sträubt, die notwendigen Schritte für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen anzugehen, ist eigentlich unfassbar. Doch trotz Enthaltung ist die Bundesrepublik nun verpflichtet, die Vorgaben konsequent in nationales Recht zu gießen. Und das darf nicht noch einmal Jahrzehnte dauern." 

Und Birte Meier teilt LTO mit: "Nach acht Jahren hat das ZDF endlich überwiesen. Ich bin sehr froh, dass das Klagen nun ein Ende hat. Künftig werden Frauen es Dank des von mir erstrittenen Urteils vor dem Bundesarbeitsgericht und weiterer Grundsatzurteile der letzten Jahre einfacher haben, ihren Equal-Pay-Anspruch durchzusetzen". 

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Nach jahrelangem Streit um Entgeltgleichheit: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52586 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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