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BGH-"Dieselsenat" macht Weg für Mercedes-Käufer frei: Klausel im Kre­dit­ver­trag mit der Mer­cedes-Benz Bank unwirksam

24.04.2023

Mehrere Autos von Mercedes

Wer einen Mercedes mit einer vom Dieselskandel betroffenen Abschalteinrichtung kaufte, hatte bisher keine guten Aussichten auf Schadensersatz. Das könnte sich nun ändern. Foto: aapsky/stock.adobe.com

Tausende Dieselkläger fordern Schadensersatz von Mercedes. Wer sein Auto über die Mercedes-Benz Bank finanziert hat, tritt allerdings laut einer Klausel des Kredits alle Forderungen an die Bank ab. Dazu hat nun der BGH entschieden.

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Haben Käufer:innen eines Mercedes-Diesel mit dem Abschluss ihres Autokredits auf sämtliche Schadensersatzforderungen verzichtet? Eine Klausel der Mercedes-Benz Bank könnte so ausgelegt werden – ist laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam (Urt. v. 24.04.2023, Az. VIa ZR 1517/22).

Der in dem Fall klagende Mann hatte sein Auto - wie viele andere Käufer:innen auch - über die Mercedes-Benz Bank finanziert. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass Darlehensnehmer:innen als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtreten - und zwar "gleich aus welchem Rechtsgrund".

Später verlangte der klagende Mann Schadensersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt.

BGH verweist an OLG zurück

Laut Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) handelt es sich bei der Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), die Bestandteil des Vertrages geworden sei. Wegen der Klausel war das OLG der Ansicht, dass der Mann nicht mehr berechtigt sei, Mercedes-Benz auf Schadensersatz zu verklagen. Dass der Karlsruher "Dieselsenat", der auch im überaus umfangreichen VW-Komplex bis heute noch immer diverse Konstelleationen entscheidet, dies nun anders sehen würde, zeichnete sich bereits vor einigen Wochen ab: In der Verhandlung Mitte März hatte die Vorsitzende Richterin Eva Menges angedeutet, dass die Klausel möglicherweise unwirksam sein könnte, weil sie die Verbraucher:innen unangemessen benachteilige.

Diese Ansicht bestätigte das Gericht in seiner Entscheidung vom Montag nun. Nach umfangreicher Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensvertrages nach §§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1, 134, 361 Abs. 2 S. 1, 355 Abs. 3 S. 1, 358 Abs. 4 S. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellte der BGH klar, dass die Klausel zur Sicherungsabtretung von Ansprüchen der Käufer:innen und Darlehensnehmer:innen gegen Mercedes als Verkäufer und Hersteller "gleich aus welchem Rechtsgrund" zu weit gefasst sei. Es werde dadurch zum Nachteil der Verbraucher:innen von zwingenden gesetzlichen Vorgaben ohne Wertungsmöglichkeit abgewichen, nämlich von den gesetzlichen Vorgaben zur Rückabwicklung verbundener Verträge nach Widerruf.

Der klagende Käufer des Mercedes könne daher mögliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Mercedes geltend machen. Denn dabei handele es sich zwar nicht um einen Anspruch aus dem Rückgewährschuldverhältnis. Würde die Klausel aber für andere als diese Ansprüche aufrechterhalten, liefe das auf eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion der Klausel hinaus. Deshalb sei die Klausel insgesamt unwirksam. Der BGH verwies die Sacher daher an das OLG zurück, dass nun klären müsse, ob Mercedes aus unerlaubter Handlung hafte.

Mercedes und der Dieselskandal

Bisher hatten sich Dieselkläger:innen in Sachen Schadensersatz an Mercedes eher die Zähne ausgebissen. Denn anders im VW-Komplex und dem Skandalmotor EA189 war Mercedes und anderen Autobauern keine Betrugsabsicht nachzuweisen. Laut BGH scheiden Schadensersatzansprüche damit aus. Hierzu läuft auch eine Musterklage der Verbraucherzentralen.

Eine kürzlich verkündete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH v. 21.3.2023, Az. Az. C-100/21) könnte das aber möglicherweise grundlegend ändern. Die Luxemburger Richter:innen setzetn die Hürden für Schadensersatz nämlich viel niedriger an. Demnach müssten Autokäufer:innen auch dann schon entschädigt werden, wenn der Hersteller fahrlässigerweise eine unzulässige Abgastechnik eingesetzt hat. Die große Frage ist jetzt, was der BGH für die deutsche Rechtsprechung daraus macht. Der "Dieselsenat" will sich in einer Verhandlung am 8. Mai mit dem Thema befassen. Dann soll es auch um einen Mercedes-Diesel gehen.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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BGH-"Dieselsenat" macht Weg für Mercedes-Käufer frei: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51613 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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