Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 07:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-praesidentin-interview-kameras-gericht-justiz-oeffentlichkeit-medien-persoenlichkeitsrechte-limperg
Fenster schließen
Artikel drucken
22790

BGH-Präsidentin zu Kameras vor Gericht: "Es wäre blau­äugig, zu glauben, dass das alles ist“

von Pia Lorenz

29.04.2017

Fernsehkamera

© maxcam - Fotolia.com

Bettina Limperg ist zum Gesicht derer geworden, die den Gesetzentwurf zu Kameras bei Bundesgerichten ablehnen. Im Gespräch klingt die BGH-Präsidentin differenzierter. Und doch fürchtet sie Videos von weinenden Opfern im Netz. 

Anzeige

LTO: Frau Limperg, zwei Tage vor der Anhörung im Rechtsausschuss  zum Thema EMöGG (Anm. d. Red: Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte) haben Sie einen wenig amüsierten Brief an die Ausschussvorsitzende Renate Künast geschrieben. Sein Inhalt im Wesentlichen: ‚Wieso fragt zu dem Thema eigentlich niemand uns Präsidenten der Bundesgerichte?‘.

Limperg: Ich habe – in Absprache mit den anderen Präsidenten der Bundesgerichte – in meinem Brief noch einmal darauf hingewiesen, dass wir uns gefreut hätten, bei der mündlichen Anhörung anwesend zu sein und bestimmte Dinge zu dem Gesetzentwurf anmerken zu dürfen. Wir haben ausführliche Stellungnahmen gegenüber unseren Ressort-Ministern abgegeben, diese werden aber üblicherweise nicht in den politischen Prozess transferiert.

LTO: Beim 22. Deutschen Richter- und Staatsanwältetag wurde deutlich, dass die Richter aus den Instanzen fürchten, dass künftig im deutschen Fernsehen zusammenbrechende Angeklagte oder weinende Opferzeugen zu sehen sein werden. Auch Sie und andere Gegner des Gesetzentwurfs argumentieren mit solchen Szenarien. Dabei sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte aufgezeichnet werden dürfen. Wieso wird innerhalb der Justiz in einer fast unseriösen Form Panik vor etwas geschürt, das gar nicht vorgesehen ist?

Limperg: In der Gesetzesbegründung zum EMÖGG finden sich einige Hinweise darauf, dass die jetzt geplanten Schritte nur ein Einstieg sind. Das deckt sich auch mit der politischen Forderung. So klang bei der Justizministerkonferenz an, dass man die Medien unmittelbarer in den Gerichten zulassen will – und dabei mit den obersten Bundesgerichten anfangen möchte. Danach soll es eine Evaluierung geben und nach weiteren Möglichkeiten geschaut werden.

"Es ist blauäugig, zu glauben, dass das jetzt alles ist"

LTO: Dennoch argumentieren Sie mit dem Dammbruch-Argument gegen etwas, das gar nicht eingeführt werden soll. Und das mit einer Vehemenz, die, die Diskussionen beim Deutschen Richtertag einmal als ansatzweise repräsentativ unterstellt, offenbar innerhalb der Justiz einen meines Erachtens falschen Zungenschlag in die Diskussion bringt.

Limperg: Es ist doch blauäugig, zu glauben, dass das jetzt alles ist. Die Kameras kommen ja noch von einer anderen Seite - wir führen im Rahmen der StPO-Reform intensive Debatten zum Beispiel über die audiovisuelle Aufnahme im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren. Und zunehmend wird gefragt, wieso denn eigentlich nicht - wo doch Urteile im Namen des Volkes ergehen und es den Öffentlichkeitsgrundsatz gibt.

Die Saalöffentlichkeit wird schon jetzt allgemein mit der Medienöffentlichkeit gleichgesetzt – dabei sind das vollkommen unterschiedliche Öffentlichkeiten. Und noch einmal: Die Tendenzen zu weiterer Öffentlichkeit sind in der Gesetzesbegründung angelegt und von einzelnen Landesjustizministern, öffentlich zum Beispiel von Herrn Kutschaty (Anm. der Red: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty), explizit gewünscht – selbstverständlich ohne Rechte zu verletzen.

"Etwas völlig anderes als Twitter"

LTO: Aber warum reicht Ihnen denn nicht genau diese Beschränkung - es gäbe doch relativ bald eine Grenze. Nämlich bei den Persönlichkeitsrechten der Verfahrensbeteiligten, die ja - zu Recht - groß geschrieben werden.

Limperg: Da bin ich mir gar nicht so sicher. Es gibt doch schon jetzt die entwürdigenden Bilder vom Einzug in den Saal, auf denen die Angeklagten, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sich mit Mappen vor den Kameras schützen müssen. Und schon jetzt kommen manche Beteiligte – so sie die Wahl haben – nicht zu Verfahren, aus Angst vor den Kameras und dem Blitzlichtgewitter.

LTO: Und schon jetzt berichten Journalisten online quasi live aus dem Gerichtssaal, zum Beispiel über Twitter. Wie kann man demgegenüber noch die Aufrechterhaltung des Verbots von Kamera-Aufzeichnungen rechtfertigen? Schließlich muss man ein Verbot rechtfertigen und nicht die Erteilung einer Erlaubnis.

Limperg: Das ist aus meiner Sicht etwas völlig anderes. Getwittert werden in der Regel Worte, nicht Bilder. Twitter ist ja nur eine schnellere Technik des Schreibens.

Anzeige
Seite 1/3
  • Seite 1:

    "Blauäugig, zu glauben, dass das jetzt alles ist"

  • Seite 2:

    Court-TV à la BGH: "Wenn schon, dann lieber selbst machen"

  • Seite 3:

    "Löst kein Problem, schafft aber viele neue"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, BGH-Präsidentin zu Kameras vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22790 (abgerufen am: 11.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gerichte
    • Justiz
    • Medien
    • Verfahren
    • Verfahrensgrundsätze
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Harald Frießner (Preisträger), Matthias Burghardt (Preisträger), Michael Frederic Fischbaum, Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. 08.07.2026
Nationalsozialismus

Justizunrecht in der NS-Zeit:

For­schung­s­pro­jekt am Land­ge­richt Bay­reuth aus­ge­zeichnet

Fünf Jahre Forschung zur NS-Justiz in Bayreuth: Für die Aufarbeitung des Unrechts, welches das Sondergericht und später der Volksgerichtshof gesprochen haben, erhält Landgerichtspräsident Matthias Burghardt den Fritz-Neuland-Gedächtnispreis.

Artikel lesen
Eine der hochumstrittenen Aktionen der "Letzten Generation" im Hafen von Neustadt, Holstein 08.07.2026
Gerichte

Verwaltungsgericht zwingt Landgericht:

"Letzte-Gene­ra­tion"-Beschluss ist trotz Sorge vor Straf­ver­fol­gung her­aus­zu­geben

Das LG Flensburg wollte aus Sorge, dass sich seine Sprecher oder Mitarbeiter strafbar machen könnten, einen Beschluss nicht veröffentlichen. Das muss es aber, entschied das örtliche VG. Es sieht das Zitierverbot für Medien kritisch.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
Björn Höcke und Ben Berndt im Podcast "ben unscripted" 06.07.2026
Medien

"Ben Unscripted" und die Landesmedienanstalt NRW:

Wann wird Schweigen im Pod­cast zum Sorg­faltspf­licht­pro­blem?

Die Medienanstalt NRW hat den Podcaster Ben Berndt nach seinem Interview mit Björn Höcke angeschrieben. Der spricht von Zensur und meint, er sei kein Journalist. Beides klar falsch. Warum der Fall trotzdem spannend ist, erklärt Wolfgang Schulz.

Artikel lesen
Ein politischer Redner mit Fokus auf die AfD und deren Kontroversen im Kontext gesellschaftlicher Debatten. 05.07.2026
Meinung

AfD-Verbot / Social Media ab 13 / Ulmen vs. Spiegel:

Die AfD ver­bieten, weil sie poli­ti­schen Geg­nern mit Straf­ver­fol­gung droht?

Überzeugt das Gutachten der GFF zum AfD-Verbot? Sollte man Kindern unter 13 Jahren soziale Medien verbieten? Geht das überhaupt? Außerdem im LTO-Podcast: Der Fall Christian Ulmen und was die Niederlage für den Spiegel bedeutet.

Artikel lesen
Oldtimer 04.07.2026
Medien

Teste Dein Jura-Wissen:

Kannst Du den „Daniel-Gün­ther-Fall“ recht­lich lösen?

Kann ein Online-Medium vom Land Unterlassung verlangen, wenn der Ministerpräsident es im Fernsehen scharf kritisiert – oder spricht er dort als Parteipolitiker? Ein Fall, der auch im Examen kommen könnte. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy & In­fra­struc­tu­re

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (Wahl­sta­ti­on) (w/m/d) Kar­tell­recht und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 3 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH