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Maßnahmenpaket für deutsches Asylrecht: Scharfe Leis­tung­s­ein­schrän­kungen für Flücht­linge geplant

von Marcel Schneider

18.09.2015

Flüchtlingspolitik (Symbolbild)

© Marco2811 - Fotolia.com

Seit Donnerstag ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung bekannt, mit dem die große Koalition auf die Flüchtlingskrise reagieren will. Für das knapp 130-seitige Papier hagelt es keine 24 Stunden später teils heftigste Kritik.

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Am gestrigen Donnerstag ist der Entwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze" publik geworden. Er befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und enthält ein Maßnahmenpaket, mit dem die Politik auf die sich zuspitzende Flüchtlingskrise reagieren will. Nach der letzten Prognose werden von Jahresbgeinn bis Ende 2015 rund 800.000 Menschen Asyl in Deutschland beantragt haben.

Der Entwurf setzt im Wesentlichen an zwei Drehschrauben an: Zum einen sollen diejenigen Asylsuchenden, "die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben", besser und vor allem schneller in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert werden. So sollen auch Asylbewerber, deren Verfahren noch laufen, sowie Geduldete früher Zugang zu Integrationskursen erhalten. Ebenso ist geplant, das Leiharbeitsverbot für diese Personengruppen schon nach drei Monaten entfallen zu lassen.

Zum anderen enthält das Maßnahmenpaket Bestimmungen zum Umgang mit nicht schutzbedürftigen Personen. Da diese die Mehrheit der Asylbewerber ausmachen, knüpft der größere Teil der Maßnahmen daran an, "für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards" abweichen zu dürfen. Zudem bedarf es laut des Entwurfs auch genereller unbefristeter Neuerungen. So sollen etwa Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsländer deklariert werden, da die Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern ohnehin schon nur in Einzelfällen Erfolg hätten. Damit einher geht auch die permanente Residenzpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen für diese Menschen, bis ihr persönliches Verfahren zu einem Ergebnis gekommen ist.

Einzelne Maßnahme besonders stark kritisiert

Eine besonders einschneidende Bestimmung stößt auf heftige Kritik. So plane man die "schärfsten Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge, die es in der Bundesrepublik je gab", heißt es bei der Süddeutschen Zeitung. Gemeint ist das Vorhaben im Entwurf, auf die Dublin-Verordnung zu beharren. Hiernach sollen Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen sind, keine Ansprüche aus dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und stattdessen mit Proviant und einem Ticket für den Rückweg in den zuerst betretenen EU-Mitgliedstaat zurückgeschickt werden.

Dahinter stecke die Vermutung, dass die Bundesregierung das derzeit kaum beachtete Dublin-System wieder stabilisieren wolle. Hiernach ist immer der EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren und die Aufnahme zuständig, den die asylsuchende Person zuerst betritt. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl spricht davon, dass die "Flüchtlinge ausgehungert werden sollen."

Etwas anders beurteilt man das bedingte Aussetzen des Asylbewerberleistungsgesetzes bei der TAZ. Eine so offensichtlich drastische Maßnahme stehe möglicherweise nur deshalb im Entwurf, um sie später zu streichen und so den Eindruck eines "gemäßigten Gesamtspakets" zu erwecken. Denn einig sei man sich innerhalb der großen Koalition noch nicht. So lehne Andrea Nahles (SPD) diese Regelung des Entwurfs ab.

Viele weitere Einschränkungen enthalten

Neben dieser besonders kritisierten Absicht sieht der Entwurf noch zahlreiche weitere Änderungen zum bisherigen Asylecht vor. So wird die heiß diskutierte Kürzung des Taschengelds für Asylbewerber wieder aufgegriffen. Anhand des ermittelten Bedarfs sollen dem Entwurf nach vermehrt Sachleistungen statt frei verwendbares "Taschengeld" erbracht werden, um "Fehlanreize für Asylbewerber" zu verringern.

Ebenso ist geplant, die Abschiebung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Selbstausreise soll in Zukunft nicht mehr der genaue Abschiebetermin angekündigt werden, um ein Abtauchen der abgelehnten Asylbewerber zu vermeiden. Ebenso soll die Höchstdauer der Aussetzung der Abschiebung durch die Länder von sechs auf drei Monate verkürzt werden.

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Marcel Schneider, Maßnahmenpaket für deutsches Asylrecht: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16945 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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