Druckversion
Freitag, 14.11.2025, 11:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/afd-parteiverbot-dimr-menschenrechte-rechtsextremismus
Fenster schließen
Artikel drucken
51930

Diskussion um Parteienverbot nach DIMR-Studie: "Die AfD ist eine ver­fas­sungs­feind­liche Orga­ni­sa­tion"

von Joschka Buchholz und Hasso Suliak

07.06.2023

AfD-Parteitag

"Wehret den Anfängen" prägt nach Auffassung des DIMR das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG - deshalb bestehe im Fall der AfD jetzt Handlungsbedarf. Foto: picture alliance/dpa | Michael Reichel

Laut Menschenrechtsinstitut will die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen und die Menschenwürde abschaffen. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien erfüllt. Abgeordnete warnen indes vor einem Verfahren.

Anzeige

Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 konstatieren Beobachter bei der Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend eine Radikalisierung von einer vermeintlich wirtschaftsliberalen und rechtskonservativen Haltung hin zum rechtsextremen Milieu. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang sieht die Partei auf dem Weg "nach rechts außen", die Beobachtung durch das BfV ist inzwischen auch gerichtlich bestätigt. 

Doch könnte die AfD als Partei wirklich verboten werden? Dieser Frage ist das Deutsche Insitut für Menschenrechte (DIMR) in einer Analyse nachgegangen und zu einem klaren Ergebnis gekommen: "Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Art. 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verboten werden könnte", so das Institut. Die Partei ziele auf die Abschaffung der in Art. 1 Abs.1 GG verbrieften Garantie der Menschenwürde ab.

Seit einem 2017 abermals gescheiterten NPD-Parteiverbotsverfahren gibt es für ein Parteiverbot durch das BVerfG einigermaßen gesicherte Anforderungen, der maßgebliche Art. 21 Abs. 2 GG wurde insoweit im Vergleich zu älterer Rechtsprechung nochmals neu konkretisiert: Die Formulierung "darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen [...]" bedeutet aus Sicht des Zweiten Senats über verfassungsfeindliche Ansichten, Bestrebungen und Ziele hinaus, dass konkrete Anhaltspunkte für ein mögliches Erreichen dieser Ziele bestehen müssen.

Dieses Kriterium der "Potentialität" bei der NPD haben die Bundesverfassungsrichterinnen und -richter damals unter anderem wegen mangelnder Wahlerfolge verneint, selbiges ergäbe sich möglicherweiser auch für rechtsextreme Splitterparteien wie "Der III. Weg". Derzeit sehen Umfragen die AfD im Rahmen der "Sonntagsfrage" allerdings bei etwa 18 Prozent und damit nahezu gleichauf mit der SPD.

Das DIMR betont hinischtlich solcher Zustimmungswerte, dass ein Parteiverbot umso schwieriger werde, desto stärker eine Partei in der Gunst der Wähler steht. Setze sich die fortschreitende Normalisierung der AfD von kommunaler Ebene auch auf Landes- und Bundesebene fort, werde die Durchsetzung eines Parteiverbots zusehends erschwert, meint das DIMR. Aus Sicht des Instituts zielt Art. 21 Abs. 2 GG gerade darauf ab, die Maxime "Wehret den Anfängen" umzusetzen und möglichst frühzeitig verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten.

Menschenbild der AfD: "Wir" und "Die"

In der am Mittwoch vorgelegten Studie kommt das DIMR zum Ergebnis, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen will. In ihrer Programmatik zeichne sich die Partei durch "rassistische und rechtsextreme Positionen" aus. In ihren Wahlprogrammen propagiere die AfD eine "geschlossene und homogene Gesellschaft", wobei Menschen "unter Bezugnahme auf das Kriterium der Kultur in ein 'uns' und 'die anderen' unterteilt und hierarchisiert" würden.

Dieses Menschenbild beschränkt sich nach Auffassung des DIMR auch nicht lediglich auf den "Flügel" innerhalb der AfD, einer nach Überzeugung des BfV "gesichert rechtsextremen" Teilorganisation um Björn Höcke, sondern umfasse die gesamte Partei. Die AfD negiere das Konzept der Menschenwürde, den damit verbundenen Achtungsanspruch des Einzelnen sowie die damit verbundenen Gleichheitsgarantien des Art. 3 Abs. 3 GG. Stattdessen solle ein national-völkisches Menschenbild gelten, welches anhand rassistischer Kriterien Menschen in ihrer Wertigkeit unterscheide und damit dem Grundgesetz "diametral entgegenläuft", so die Analyse. 

Neben der Parteiprogrammatik sei dieses Menschenbild auch in zahlreichen Aussagen verschiedener Parteifunktionäre und -mitglieder erkennbar, beispielsweise durch Verbreitung der rechtsextremen Verschwörungstheorie eines vermeintlich geplanten "Bevölkerungsaustauschs". Auch das Verhältnis zum Nationalsozialismus sei einerseits von einer Bagatellisierung der Verbrechen der der NS-Zeit sowie neonazistischer Gewaltverbrechen geprägt, andererseits gebe es zugleich auch immer wieder offene Bekenntnissen zu dieser Ideologie.

Aussagen von Höcke ließen erkennen, dass der AfD ein immer größeres Gewaltpotential zukomme, um ihre ideologischen Vorstellungen wie beispielsweise im Bereich der Migrationspolitik durchzusetzen. Soweit die AfD kontinuierlich um eine Diskursverschiebung bemüht sei, sich permanent als legitime Widerstandsbewegung inszeniere und sich mit anderen rechtsextremen Kräften vernetze, sei auch das in Art. 21 Abs. 2 GG enthaltene Tatbestandsmerkmal des "darauf ausgehen" erfüllt.

FDP: Verbotsantrag wäre "falsches Signal"

Doch tragen die Argumente des DIMR, die Politik von der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu überzeugen? Konkret fordert das Menschenrechtsinstitut ein solches Verbotsverfahren nicht. "Das Verbot einer Partei obliegt dem Bundesverfassungsgericht, das nur tätig werden kann, wenn die Antragsberechtigen – der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung – einen Verbotsantrag stellen", heißt es. Die Entscheidung, ob die Antragsberechtigten ein Verbot anstreben, könne von vielen Überlegungen – auch politischen – abhängen.

Unterdessen erscheint für einige Vertreter der Bundestagsfraktionen die Anrufung des BVerfG zwecks Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens nicht opportun. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle lehnt ein solches Vorgehen im Gespräch mit LTO ab: "Angesichts des derzeitigen Umfragehochs der AfD einen Verbotsantrag ins Spiel zu bringen, ist ein falsches Signal. Ein Verbotsverfahren würde Jahre dauern und der Ausgang wäre völlig offen. Während das Verfahren läuft, kann sich die AfD als Opfer stilisieren und dadurch noch mehr Wählerinnen und Wähler gewinnen. Das müssen wir verhindern."

Kuhle zufolge ist es Aufgabe aller demokratischen Parteien, durch ihre Programmatik und Kommunikation Wählerinnen und Wähler der AfD zurückzugewinnen. "Dabei muss aber klar sein: Wähler der AfD kann man nicht um jeden Preis zurückgewinnen. Denn sonst versündigt man sich an der demokratischen und gesellschaftlichen Mitte. Genau hier muss die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus stattfinden. Der Staat alleine wird es nicht schaffen."

SPD: "AfD in sich immer schneller drehender Radikalisierungsspirale"

Auch die SPD bevorzugt, die Partei "in erster Linie poltisch zu bekämpfen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird", wie der innenpoltische Sprecher der Bundestfraktion Sebastian Hartmann gegenüber LTO erklärte. "Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Organisation. Die Anforderungen an ein Parteiverbot sind aber hoch, denn es ist zu belegen, dass die Partei eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und diese in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzt", so Hartmann. Richtig sei, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet werde. Dem SPD-MdB zufolge befindet sich die Partei "in einer sich immer schneller drehenden Radikalisierungsspirale".

Nicht kategorisch ausschließen wollen dagegen die Grünen ein Parteiverbotsverfahren. "Den Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis. Wir sind überzeugt, dass die über die Jahre stetig vorangeschrittene rechtsextreme Radikalisierung der AfD kritisch betrachtet werden muss. Wissenschaftliche Analysen zum Umgang mit dieser Radikalisierung sind deshalb enorm wichtig und hilfreich", erklärte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic gegenüber LTO. Ob ein Parteiverbot verhängt wird, so die Abgeordnete, entscheide aber allein das BVerfG.

Linke gegen Verbotsverfahren

Die Fraktion Die Linke würde ein Parteiverbotsverfahren indes nicht unterstützen. Ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Jan Korte sagte zu LTO: "Die Debatte über ein Parteiverbot lenkt vom eigentlichen Problem ab. Die AfD muss politisch bekämpft werden. Und da steht die Bundesregierung in der Verantwortung." Der Treibstoff für die AfD sei die soziale Unsicherheit durch steigende Preise und Abstiegsängste, das sehe man an den Umfragewerten der letzten Jahre.

"Die beste Sofortmaßnahme gegen die AfD wäre ein starker Sozialstaat, der den Leuten die Angst vor dem Abstieg nimmt und ihnen Sicherheit für die Zukunft gibt", so Korte. Dass die AfD derzeit in Umfragen so gut dasteht, dafür trägt nach Ansicht des Linken-Poltikers die Ampel-Regierung eine Mitverantwortung, z.B. wegen ihrer aktuellen Asylpolitik: "Es hat die AfD immer stark gemacht, dass große Parteien wie die Union AfD-Vokabular übernommen haben. Jetzt ist Außenministerin Baerbock sogar im Begriff, das Programm von AfD und Horst Seehofer auf EU-Ebene umzusetzen."

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Andrea Lindholz, sagte gegenüber LTO, dass der Zeitpunkt der Debatte unglücklich sei: "Ich halte eine AfD-Verbotsdiskussion gerade jetzt, wo die Partei in Umfragen zugelegt hat, für schädlich. Sie gibt der Partei die Möglichkeit, sich weiter als Opfer zu inszenieren und den Eindruck zu erwecken, die übrigen Parteien wüssten sich nicht mehr anders zu helfen." Dabei habe sie "keinen Zweifel" daran, "dass die AfD in Teilen rechtsextremistisch ist." Aber um wirksam zu verhindern, dass die AfD mehr Einfluss gewinnt, "müssen wir uns mit ihr politisch auseinandersetzen und ihr mit guten Politikangeboten die Unterstützung entziehen."

AfD empört über "staatlich alimentierten Verein"

Mit Empörung reagierte man unterdessen in der AfD auf die Studie des DIMR: "Die Behauptung des Vereins 'Institut für Menschenrechte', es gebe Argumente für ein Verbot der AfD, entbehren jeder Grundlage und sind mit Blick auf die seit Wochen steigenden Umfragewerte der AfD und der anstehenden Landtagswahlen im Herbst in Bayern und Hessen eindeutig parteipolitisch motiviert", sagte ein Parteisprecher. Bei dem DIMR handele es sich um keine unabhängige Institution, sondern um eine Organisation, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werde und somit vom Wohlwollen der Regierungsmehrheit im Parlament abhängig sei.

Ähnlich reagierte auch die Bundestagsfraktion: "Die Diffamierung der Opposition gehört definitiv nicht zu den Aufgaben einer steuergeldfinanzierten Organisation mit einer Vielzahl offenbar krass unterbeschäftigter Mitarbeiter", so AfD-Rechtspoltiker Stephan Brandner.  Die AfD habe "wegen der offensichtlichen Entbehrlichkeit des DIMR" vor einiger Zeit einen Gesetzentwurf erarbeitet, der dem Institut seine Rechte und somit seine üppige Finanzierung entziehen wolle. "Offenbar ist die aktuelle Ausarbeitung eine billige Retourkutsche auf unser Ansinnen", so Brandner.

Unterdessen befasst sich das DIMR regelmäßig mit dem Thema Rechtsextremismus und auch mit der AfD. Im vergangenen Jahr präsentierte das Institut eine Studie, in der es zum Ergebnis kam, dass jemand, der für die AfD eintritt, in aller Regel nicht länger als Beamter oder Richter tätig sein dürfe.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Diskussion um Parteienverbot nach DIMR-Studie: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51930 (abgerufen am: 16.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Öffentliches Recht
    • AfD
    • Parteien
    • Parteiverbot
    • Rechtsextremismus
Ein Schild „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“ steht vor dem Gebäude auf dem Gelände der Ortenburg 10.11.2025
Referendariat

Sächsisches OVG verpflichtet Freistaat:

Bewerber mit rechts­ex­t­remer Ver­gan­gen­heit darf Jurist werden

Das sächsische OVG hat entschieden, dass ein Bewerber trotz früherer Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen vorläufig zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden muss. Ohne strafbares Verhalten kein Ausschluss.

Artikel lesen
Das rechtsextreme Compact-Magazin in einer Verkaufsstelle im Stuttgarter Bahnhof, andere Magazine sind digital unscharf gestellt 05.11.2025
Vereinsverbot

Urteilsgründe zum Compact-Verbot:

BVerwG lässt wenig Raum für ver­eins­recht­liche Medi­en­ver­bote

Im Juni hob das BVerwG das Compact-Verbot auf. Die nun vorliegenden Urteilsgründe zeigen Sensibilität für das Problem, das Vereinsrecht für Medienverbote einzusetzen, analysiert Paula Rhein-Fischer. Auch die AfD muss ihre Lehren ziehen.

Artikel lesen
Schild Justizzentrum Erfurt 04.11.2025
Konkurrentenklage

ArbG Erfurt zur Verfassungstreue:

Zu viel AfD für den Job?

Ein AfD-Kreistags- und Parteimitglied wollte einen Job beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Doch das Innenministerium intervenierte vor der Stellenbesetzung. Nun klagt der Mann die Stelle ein und will Geld aus Verzug und c.i.c.

Artikel lesen
Wahlplakat von Ulrich Oehme 31.10.2025
Bundestag

VG zu Sicherheitsbedenken wegen Russland-Kontakten:

Kein Bun­des­tags­aus­weis für Ex-AfD-Abge­ord­neten

Die Bundestagsverwaltung verweigerte drei Mitarbeitern von AfD-Politikern den Parlamentshausausweis. Einer von ihnen, Ulrich Oehme, ging per Eilantrag dagegen vor und scheiterte nun: Seine engen Kontakte zu Russland seien zu bedenklich.

Artikel lesen
Elsässer im BVerwG 29.10.2025
Vereinsverbot

Teste Dein Wissen:

Kannst Du den Com­pact-Fall des BVerwG lösen?

Wenn die Regierung ein Medium verbietet, schrillen alle Alarmglocken der Pressefreiheit. Und so kam es, dass auch politisch links stehende Personen das Compact-Verbot kritisieren. Wie und mit welcher Argumentation entschied das BVerwG?

Artikel lesen
Björn Höcke 28.10.2025
AfD

Thüringer Justiz-Ausschüsse tagen trotz AfD-Blockade:

Neue Richter auf Lebens­zeit – und auf Risiko?

Die AfD blockiert im Thüringer Landtag die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte. Nun haben die Ausschüsse in alter Besetzung ihre Arbeit gemacht. Eine gerechtfertigte Notlösung oder ein heikler Schritt?

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Herbert Smith Freehills Kramer LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A mit dem Schwer­punkt ESG...

Herbert Smith Freehills Kramer LLP , Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Bird & Bird LLP
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (Ver­ga­be­recht)

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist / Voll­ju­ris­tin (m/w/d)

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Rechts­an­wält*in im Be­reich Öf­f­ent­li­ches...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Füh­rungs­kräf­te im Team @fi­nan­zenBW

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg , Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Köln - Die Winteredition

25.11.2025, Köln

15. Europas größte IP-Konferenz und Fachmesse

24.11.2025, München

NomosWebinar: Praktisch cybersicher – NIS-2 im Unternehmen

01.12.2025

4. Digital Justice Summit

24.11.2025, Berlin

Online-Seminar! § 15 FAO - Fahrzeugrennen und der technische Nachweis dieser sowie die juristischen

24.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH