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Rechtsmedizin: Die Fälle des Pro­fessor Tsokos

von Martin Rath

15.06.2017

Tsokos im Untersuchungssaal

(c) Sat 1 / Andre Kowalski

In der vergangenen Woche startete eine neue Rechtsmediziner-Sendung im Boulevard-Fernsehen. Sie ist ein zweifelhaftes Unterfangen für Freunde der gepflegten Information wie der ungepflegten Unterhaltung, findet Martin Rath.

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Das Schlimmste, was man einer populärwissenschaftlichen Sendung antun kann, haben die Sender-Verantwortlichen zwar unterlassen, formal und inhaltlich erfreulich ist das neue Format "Dem Tod auf der Spur – Die Fälle des Prof. Tsokos" aber gleichwohl eher nicht.

Auf das denkbar Schlimmste kommen wir zum Schluss, beginnen wir also sachlich.

Der in Berlin tätige Rechtsmediziner Michael Tsokos (1967–) präsentiert seit dem 7. Juni 2017 in einem auf seine Person zugeschnittenen Format Fälle aus seiner Praxis. Den Anfang machte in der ersten Folge ein Leichenfund, bei dem zunächst nur der Leibesrumpf vorlag – der Kopf und weitere Körperteile konnten erst später zusammengetragen werden.

Formal ist das ziemlich furchtbar

Wesentliche Untersuchungs- und Ermittlungsschritte wurden zu diesem ersten Fall von Tsokos sowie vom Berliner Polizeihauptkommissar Volker Hertzberg erklärt. Im Fall der ihrer Extremitäten beraubten Leiche galt die Aufmerksamkeit der Ermittler einigen Tätowierungen, anhand derer in den Berliner Nadelstecher-Kreisen erfolgreich die Identität des Getöteten festgestellt werden konnte.

Vorgetragen wird dies von Tsokos und Hertzberg in einer eigentümlichen Mischung rhetorischer und sprachpragmatischer Mittel: Tsokos wechselt vom rechtsmedizinischen Fachvokabular in eine etwas verkrampft wirkende Dramatisierung der Vorgänge, Kommissar Hertzberg vom polizeilich-bürokratischen Jargon in ein bemühtes Alltagsdeutsch, insbesondere wenn er etwa die emotionalen Einlassungen von Zeugen wiederzugeben versucht.

Zwar könnten diese Brüche, die sich aus dem augen- und ohrenscheinlich begrenzten erzählerischen Vermögen der Kamera-Neulinge ergeben, wohl durchaus den Reiz der Authentizität erzeugen, doch wird dies von Bemühungen Tsokos' wie des verantwortlichen TV-Senders konterkariert, Spannung zu behaupten statt sie durch den Gegenstand entstehen zu lassen.

Im Fall der kopflosen Leiche soll etwa wieder einmal "ganz Berlin" vor Spannung den Atem angehalten haben. Übertreibungen dieser Art müssten inzwischen noch vom dümmsten Boulevard-Journalisten vermieden werden – als ob die Kanzlerin beim Regieren stockte oder die Salatmamsell in der Bundestagskantine über toten den Kopflosen in Rage geriete, nur weil sich ein Professor Tsokos an einer entsprechenden Leiche zu schaffen macht.

Schon formal ist das so furchtbar, dass man – jenseits aller anderen moralischen Erwägungen – in Berlin lieber nicht Täter oder Leiche werden möchte: So wie darüber erzählt wird, käme man aus dem Aufstöhnen gar nicht mehr heraus.

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Die Kunst, dem Zuschauer etwas nahe zu bringen

Die Wissenschaften in ihrer ganzen Majestät so populär zu präsentieren, dass sie vielleicht nicht dem allerbeschränktesten, aber doch dem beschränkten Untertanenverstand  zugänglich werden, ist eine anstrengende Übung, bei der Feinheiten zu beachten sind.

Für die Rechtswissenschaft hat beispielsweise Thomas Fischer, Bundesrichter a.D., einmal im Rundfunk angemerkt, dass bereits ein feiner Unterschied zu machen sei, zwischen einer schulischen Rechtskunde und echtem Unterricht vom Recht – vermutlich zu ziehen zwischen einer gefühligen Lehre für künftige Endverbraucher und einer um Abstraktion, Witz und Argumentation bemühten Herangehensweise.

Mit kluger Abstraktion von der Gefühligkeit ist im hier referierten TV-Format natürlich nicht zu rechnen. Die ProSiebenSat.1 Media SE ist nicht die BBC, für den Witz der manchmal genialen Moderatoren im britischen Staatsfernsehen fehlt Tsokos sichtlich die Übung. Ein Blick in die rechtswissenschaftliche Literatur zeigt immerhin, dass Michael Tsokos durchaus etwas zu erzählen hat.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Neues TV-Format über Rechtsmediziner

  • Seite 2:

    Tsokos' Fälle in der wissenschaftlichen Literatur

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Martin Rath, Rechtsmedizin: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23188 (abgerufen am: 13.07.2026 )

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