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"Sturm": Kriegsverbrecher und ihre Ankläger

von Jochen Thielmann

17.11.2012

Szene aus dem Film "Sturm"

Anamaria Marinca und Kerry Fox in "Sturm". Fotograf: Bogumil Godfrejow (filmstill), © 23/5

Am Freitag hob das UN-Tribunal die Urteile gegen zwei kroatische Ex-Generäle auf. Die Richter sahen keine hinreichenden Beweise dafür, dass sie für die vorgeworfenen Taten verantwortlich sind. Es waren nur zwei von über 100 laufenden und abgeschlossenen Verfahren in Den Haag. Der deutsche Filmregisseur Schmid wagte sich 2009 mit "Sturm" an das ebenso aktuelle wie heikle Thema.

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Im Dezember 1994 nahm der internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien im niederländischen Den Haag seine Arbeit auf. Das Tribunal beschäftigt sich ausschließlich mit den seit 1991 begangenen Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien. Vor allem die Prozesse gegen Slobodan Milosevic, der 2006 noch vor einem Urteilsspruch starb, und Radovan Karadzic, gegen den ein Urteil wohl erst 2014 gesprochen wird, wurden auch in Deutschland aufmerksam verfolgt.

Als Karadzic verhaftet wurde und die ersten Anhörungen in dem Verfahren im Fernsehen verfolgt werden konnte, hatten der deutsche Regisseur Hans-Christian Schmid und sein Co-Autoren Bernd Lange bereits seit zehn Jahren an einem Drehbuch über dieses Kapitel europäischer Geschichte gearbeitet und mit der Produktion begonnen. Heraus kam der Film "Sturm", eine deutsch-holländisch-dänische Co-Produktion, die in englischer Sprache mit einer internationalen Besetzung realisiert wurde.

Auch in Den Haag wird gedealt

Der Film verfolgt den Weg einer Staatsanwältin in Den Haag (dargestellt von Kerry Fox), die 2008 kurzfristig das Verfahren gegen einen serbischen General wegen Kriegsverbrechen übernimmt. Die Angaben des Hauptbelastungszeugen erweisen sich als falsch, woraufhin dieser Suizid begeht. Um das Verfahren zu retten, versucht die Anklägerin, die Schwester (Anamaria Marinca) des Zeugen zu einer Aussage zu bewegen, weil diese offenbar mehr weiß, als sie zu sagen bereit ist. Doch auch als die Schwester sich schließlich dazu bereit erklärt, gegen den General auszusagen, ist damit der Prozess noch lange nicht entschieden.

Die Grundkonstellation der Geschichte ist banal und bereits dutzendfach verfilmt worden. Es ist das altbekannte Thema der entscheidenden Belastungszeugin, die den Verbrecher zur Strecke bringen kann und deshalb von allen Seiten unter Druck gesetzt wird. Schmid gelingt es jedoch, dieser Konstellation neue Facetten abzugewinnen, indem er die latente Bedrohungssituation nicht allzu sehr betont und sich mehr auf die Geschehnisse im Justizapparat konzentriert.

Der Zuschauer erlebt Spannungen innerhalb der Anklagebehörde und zwischen Anklägern und Gerichtspräsident. Der Film spricht offen die Probleme des Tribunals an: die lange Dauer der einzelnen Verfahren (im Film liegen zwischen der Festnahme des Generals und dem Prozessbeginn drei Jahre), die daraus folgenden finanziellen Probleme des Gerichtshofs (die Vereinten Nationen drohen, das Geld zu streichen), und den Deals, die auch in Den Haag zulasten der ganzen Wahrheit vereinbart werden.

Große Emotionen in emotionsloser Umgebung

Der Film beginnt unbeschwert: Ein Mann albert mit seinen beiden Töchtern an einem Badestrand herum. Diese heile Welt besteht jedoch nur scheinbar. Der Mann ist ein Flüchtiger, der kurz darauf von der Polizei als vermeintlicher Kriegsverbrecher festgenommen wird. Im weiteren Verlauf des Films taucht diese Unbeschwertheit nicht mehr auf. Es bleibt ein sehr ernster, erwachsener Film, der endet, wie er begann, nur dass es diesmal die Zeugin ist, die am Strand sitzt und auf das Meer hinausschaut. Wie ihre Zukunft aussieht, ist unklar.

Die Komplexität der Verfahren wird im Film auf die Aussagen einer Augenzeugin reduziert. Das ist einerseits oberflächlich, andererseits aber dramaturgisch notwendig, um ein solch anspruchsvolles Thema in 100 Minuten massenkompatibel präsentieren zu können. Schmid gibt sich dabei große Mühe, allen Figuren gerecht zu werden, seien es Staatsanwälte, Verteidiger, Richter, Zeugen und ihre Familien, Zeugenbetreuer oder im Hintergrund agierende Politiker. Alle haben ihren Standpunkt, alle haben gute Argumente, aber es passt nicht alles zueinander. Schmid erkennt dies und macht sich selbst nicht zum Richter. Nur der Angeklagte gehört nicht in diese Aufzählung, denn der Film lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass er tatsächlich der Kriegsverbrechen schuldig ist, die ihm vorgeworfen werden.

"Sturm" ist ein Film über sehr große Emotionen in einer emotionslosen Umgebung. Aufgabe eines Gerichtsverfahrens ist es, mit kühlem Kopf die Wahrheit über den Anklagevorwurf zu ermitteln. Überbordende Gefühle können dieses Ziel gefährden. Eine solche Atmosphäre ist zwangsläufig äußerst schwierig für Zeugen, die unsäglich unter den Geschehnissen gelitten haben. Der Sturm tobt im Innern der Charaktere. Die Kameraführung gibt mit einer verwackelten Handkamera, die nie zur Ruhe kommt, optisch wieder, dass auch in den Hauptfiguren niemals das innere Gleichgewicht einkehrt.

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Ein Film, der nachwirkt

Uraufgeführt wurde "Sturm" bei der Berlinale 2009 und wurde danach noch auf vielen anderen Festivals gezeigt – auch im ehemaligen Jugoslawien. Der Film kam in Deutschland bei den Kritikern sehr gut an und wurde mit dem Bernhard-Wicki-Filmpreis ausgezeichnet.

"Sturm" stellte – wie sehr viele gute Filme – viel mehr Fragen, als er beantwortet. Aber die Fragen sind wichtig und führen dazu, dass sich der Zuschauer anschließend noch lange Gedanken macht: Wie kann das Gericht mit traumatisierten Zeugen umgehen? Ist es akzeptabel, in einem Kriegsverbrecherprozess einen Deal auszuhandeln? Können damit Deal wirklich alle Seiten zufrieden sein? Wie unabhängig ist die Justiz bei solchen länderübergreifenden Strafverfahren? Ist es legitim, einen Kriegsverbrecher mit falschen Zeugenaussagen seiner gerechten Strafe zukommen zu lassen? Macht es für Zeugen Sinn, viele Jahre später die Vergangenheit im Gerichtssaal aufleben zu lassen, wenn dadurch die neue Familie und die gemeinsame Zukunft gefährdet wird?

Schmid kann diese Fragen nicht beantwortet, er behandelt sie aber in einer Art und Weise, die vom Zuschauer fordert, sich mit dem Thema zu befassen. Sich dem Film zu entziehen, wird einem nicht leicht fallen.

Der Autor Jochen Thielmann ist Fachanwalt für Strafrecht im "Strafverteidigerbüro Wuppertal".

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"Sturm": . In: Legal Tribune Online, 17.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7572 (abgerufen am: 18.05.2026 )

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