Referendariat in Nordrhein-Westfalen

Allgemeines

Nordrhein-Westfalen stellt nicht nach Examensnoten ein, sondern allein nach Datum der Antrags beim jeweiligen OLG. Das Referendariat kann zu jedem Monats­ersten begonnen werden - mit Ausnahmen: am Ober­landes­gericht Düsseldorf kommt es zu Warte­zeiten von ca. 6 und in Hamm von 3 Monaten. Das OLG Köln macht derzeit keine Angaben zu Wartezeiten.

Zeitplan

 1.Zivilstation 5Monate
 3.Strafrechtsstation3Monate
 2.Verwaltung3Monate
 4.Anwaltsstation9Monate
 5.Schriftliche Prüfungen8Klausuren
 6.Wahlstation3Monate
 7.Mündliche Prüfung

Stand: April 2019

Referendariat in Zahlen

  Oberlandesgerichte:
  Landgerichte:19 
  Neueinstellungen pro Jahr:ca. 1.630 
  Einstellungstermine:monatlich 
  Vergütung (monatlich):1190,17 € 
  Wartezeiten:
  OLG Düsseldorf5 - 6 Monate 
  OLG Hamm3 Monate 
  OLG Kölnk.A. 

Stand: April 2019

Im Kurzcheck

  • Jährlich über 1.500 Neueinstellungen
  • Für Bewerbungen ist allein der Tag des Eingang maßgeblich, die Examensnote spielt keine Rolle
  • Anteil an Prädikatsexamina in der zweiten juristischen Prüfung im Bundesdurchschnitt

Zweite juristische Staatsprüfung

Über 2.200 Rechts­referendare legen jährlich in Nordrhein-Westfalen die zweite Staatsprüfung ab. Die Ergebnisse liegen mit  ca. 16 % Durchfallern und 18% Prädikatsexamen etwa im Bundes­durchschnitt.

Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus folgenden Leistungen:

Art der Leistung Anteil Gesamtnote
8 Klausuren60%
mündliche Prüfung (Aktenvortrag)10%
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)30%

Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)

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