Anzahl der Klausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung

Übersicht nach Bundesländern

Am Ende des Referendariats steht die zweite juristische Staatsprüfung, ehemals als zweites Staatsexamen bezeichnet. Je nach Bundesland schreiben die Referendare zwischen sieben und elf Klausuren. Etwa vier Monate nach der Klausurphase gehen sie in die mündliche Prüfung.

Neben dem materiellen Stoff umfasst diese Assessorenprüfung auch das Prozessrecht und sie legt mehr Wert auf aktuelle Rechtsprechung. Die Prüflinge verfassen im Rahmen der Klausuren der zweiten Staatsprüfung Urteile oder andere richterliche Entscheidungen oder bearbeiten einen Sachverhalt aus anwaltlicher Perspektive.

Unsere Übersicht zeigt die genaue Zahl der Klausuren pro Fach und Bundesland.

Bundesland

Klausuren
2. Prüfung

Zivilrecht

Strafrecht

Öffentliches
Recht

Wahlfach

Baden-Württemberg 8422
Bayern 11524
Berlin 72221
Brandenburg 72221
Bremen 8422
Hamburg 8422
Hessen 8422
Mecklenburg-­Vorpommern 8422
Niedersachsen 84121
Nordrhein-Westfalen 8422
Rheinland-Pfalz 8422
Saarland 73121
Sachsen 8422
Sachsen-Anhalt 82222
Schleswig-Holstein 8422
Thüringen 83221

Stand: Mai 2019

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