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Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2017: Lex NPD / Kein Geld für Implan­tate / Fahn­dung nach VW-Mit­ar­bei­tern

23.06.2017

Die juristische Presseschau

Bundestag reformiert Parteienfinanzierung. Schafft er damit eine Lex NPD? Außerdem in der Presseschau: BGH verweigert Entschädigung für schadhafte Brustimplantate, US-Ermittler verschärfen Gangart gegenüber VW und Zeh geht verloren.

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Thema des Tages

Reform der Parteienfinanzierung: Gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, durch die verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden. Der neu formulierte Artikel 21 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt als Voraussetzung, dass Ziele der Partei oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Art. 21 Abs. 4 GG n.F. überträgt die Entscheidung über den Ausschluss dem Bundesverfassungsgericht, erläutert lto.de. Berichte bringen auch taz (Konrad Litschko) und zeit.de (Tilman Steffen). Experten bemängelten, dass die Hürden für eine verfassungsgerichtliche Entscheidung ähnlich hoch wie bei einem Parteiverbot seien. Vorschläge für eine Befristung hätten sich jedoch nicht durchsetzen können.

Im Leitartikel erinnert Reinhard Müller (FAZ) an die Gründe für die gescheiterten Verfahren zum Verbot der NPD. Sicherlich würde "jeder spontan zustimmen", dass die Partei keine finanzielle staatliche Förderung verdiene. Hier gesetzlich vorzugehen, beweise jedoch mangelndes Verständnis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die wehrhaft sein dürfe, aber Widersprüche aushalten müsse.

Rechtspolitik

Staatstrojaner: Den vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Einführung sogenannter Staatstrojaner – Programme, durch die auf die Inhalte von Rechnern, Smartphones und Tablet-PCs zugegriffen werden kann – widmet die SZ (Hakan Tanriverdi) einen vertieften Überblick, der auch ausführlich auf Kritik eingeht. In einem Interview mit dem Hbl (Dana Heide/Thomas Siegmund) wirbt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für die Neuerungen: Es könne nicht sein, dass Ermittler bei schweren Straftaten die Überwachung davon abhängig machen müssten, ob Verdächtige per SMS oder WhatsApp kommunizierten. Verschlüsselte Kommunikation sei wichtig, dürfe aber kein "Freibrief für Straftäter" sein. Weitere Themen des Gesprächs sind die Sicherheitslage vor dem G20-Treffen und die Position des Ministers zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. In einem Kommentar bemängelt Heribert Prantl (SZ) die offenbar am Bedarf der Ermittlungsbehörden orientierten Eingriffsbefugnisse. Dass hierdurch zwangsläufig auch die Daten von Nicht-Beschuldigten betroffen werden, sei "keine lässliche Sünde", vielmehr "eine Sünde wider den Geist des Rechtsstaats" und "vorsätzlicher legislativer Murks".

Wohnungseinbruchsdiebstahl: In einem Kommentar macht Anna Biselli (netzpolitik.org) darauf aufmerksam, dass durch die gestern in erster Lesung beratene Anhebung des Strafrahmens für den Wohnungseinbruchsdiebstahl das Delikt nicht nur zum Verbrechen hochgestuft würde. Hierdurch erlangten Ermittler auch die Befugnis zum Einsatz von Vorratsdaten. Es scheine "absurd", dass dieser Eingriff in die Privatsphäre mit dem Schutz privater Aufenthaltsräume gerechtfertigt werde.

Meldepflicht: Die von der EU-Kommission vorgesehene Meldepflicht für Anwälte und Steuerberater bei "potentiell aggressiven" Steuersparmodellen mit grenzüberschreitendem Bezug wurde in "letzter Sekunde" dahingehend abgeschwächt, dass nun auch nationale Ausnahmen für Berufe mit Verschwiegenheitspflicht möglich sein sollen, schreibt die FAZ (Marcus Jung). Kritik von Experten erfahre die Idee weiterhin. Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, halte etwa den Vorschlag für das Ergebnis eines "überbordenden gesetzgeberischen Willens" beim Schließen von Steuerschlupflöchern.

DNA-Spuren: Auf der Justizministerkonferenz wurde eine grundsätzliche Übereinkunft zur Erweiterung von DNA-Tests erzielt. Spurensicherungen anhand sogenannter phänotypischer Merkmale seien keine Frage des Ob, sondern nur noch des Wie, gibt die Welt (Philip Kuhn) den Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums wieder.

Entschädigung Homosexueller: Der Bundestag hat einstimmig eine Entschädigungsregelung für Homosexuelle, die nach dem früheren § 175 Strafgesetzbuch verurteilt wurden, verabschiedet. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrats gelte als sicher, meldet zeit.de.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Reform der Parteienfinanzierung, Bundestrojaner, Kritik an Meldepflicht

  • Seite 2:

    Justiz: BGH zu Brustimplantaten, OVG NRW zu Vorratsdatenspeicherung, Top-Anwälte

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Polizeigewalt in Italien, Fahndung nach VW-Managern, Herero-Entschädigung

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Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2017: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23261 (abgerufen am: 09.05.2026 )

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