Druckversion
Freitag, 6.03.2026, 19:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/x-twitter-musk-eu-digital-service-act-gesetz-online-plattformen-regeln-gegen-illegale-inhalte
Fenster schließen
Artikel drucken
52958

Wegen Digital Services Act: Erwägt Musk Rückzug von X aus der EU?

19.10.2023

Elon Musk

Elon Musk möchte seinen Online-Nachrichtendienst X nicht den Regeln des Digital Service Acts unterwerfen. Droht nun das Ende des Dienstes in der EU? Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michel Euler

In der EU gelten für Online-Medien strenge Vorgaben zum Umgang mit illegalen Inhalten. Laut einem Bericht will sich Twitter/X diesen Regeln nicht unterwerfen und zieht das Ende der Plattform in der EU in Betracht. Musk aber dementiert.

Anzeige

Elon Musk erwägt, seinen Online-Nachrichtendienst X/Twitter aus der EU abzuziehen. Auslöser sei die Unzufriedenheit mit dem im November 2022 verabschiedeten Digital Services Act (DSA), schrieb der Business Insider in der Nacht zum Donnerstag unter Berufung auf eine mit dem Unternehmen vertraute Person.

Der DSA verpflichtet große Online-Plattformen, konsequent und schnell unter anderem gegen Hassrede vorzugehen und illegale Inhalte zu löschen. So müssen Nutzer beispielsweise gemäß Art. 20 Abs. 1-3 DSA die "leicht zugänglich und nutzerfreundliche" Möglichkeit haben, sich beim Plattformbetreiber über unzulässige Inhalte zu beschweren. Der Betreiber ist gemäß Abs. 3 und 4 der Norm verpflichtet, die Beschwerden "zeitnah" zu bearbeiten und die Entscheidung dem sich beschwerenden Nutzer "unverzüglich" mitzuteilen. Bei Verstößen drohen sowohl verwaltungsrechtliche Sanktionen (Geldbußen) als auch privatrechtliche (Schadensersatz). Deren Ausgestaltung obliegt gemäß Art. 52 DSA den EU-Mitgliedstaaten. Was die Höhe von Bußgeldern angeht, dürfen die Staaten bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Plattformbetreibers veranschlagen.

X bekam jüngst einen Fragenkatalog der EU-Kommission, die mehr darüber wissen will, wie der Dienst seinen Verpflichtungen nachkommt. Grund waren Hinweise auf die Verbreitung von Gewaltaufrufen und Falschinformationen nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel. EU-Kommissar Thierry Breton verwies unter anderem auf Berichte über manipulierte Bilder und Mitschnitte von Videospielen, die für echte Aufnahmen ausgegeben worden seien.

Vertreibt der DSA Online-Nachrichtendienste aus der EU?

Die Frist zur Beantwortung der Fragen lief am Mittwoch ab. Statt zu kooperieren, sendete Musk nun aber ein anderes Signal: Er erwägt, X vom Plattformmarkt der EU zu nehmen, um sich den Regeln zu entziehen. Musk hatte die Plattform im Mai bereits aus der europäischen Selbstverpflichtung zum Kampf gegen Falschinformationen austreten lassen. Breton schrieb damals unter Verweis auf den DSA, man könne zwar weglaufen, aber sich nicht verstecken.

Business Insider zufolge beriet Musk nun darüber, X nicht mehr in der EU verfügbar zu machen oder den Zugang für Nutzer in der Region zu blockieren. Praktisch umgesetzt: Die App könnte aus den Download-Plattformen in der Region entfernt werden, der Zugang zum Dienst könnte anhand von GPS-Daten oder IP-Adressen blockiert werden.

Der mögliche Rückzug von X wäre nicht der einzige Fall, in dem die EU-Regelungen Plattformen abschrecken: Auch der Facebook-Konzern Meta lässt seinen in diesem Jahr gestarteten Konkurrenzdienst Threads bisher nicht in der Region nutzen – unter Verweis auf die EU-Digitalgesetze. Im Fall von Threads mutmaßen Beobachter allerdings, dass es einen anderen Grund geben könnte: die Beschränkungen für das Zusammenlegen von Daten aus verschiedenen Diensten unter dem Dach eines Konzerns. Die Regeln verankern, dass dafür die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer notwendig ist.

Musk weist Spekulationen zurück

Musk hatte nach dem Kauf von Twitter für rund 44 Milliarden Dollar mehr als die Hälfte der Belegschaft entlassen. Stark davon betroffen waren auch die für Inhalte-Kontrolle zuständigen Teams. Der US-Milliardär, der politische Ansichten der amerikanischen Rechten vertritt, behauptete, vor der Übernahme habe Twitter die Redefreiheit zu stark eingeschränkt. Musk habe schon nach der Übernahme vorgeschlagen, den Dienst nur auf die USA zu reduzieren, um Kosten zu sparen, schrieb Business Insider.

Für ein Statement stand Musk laut dem Bericht zunächst nicht zur Verfügung. Inzwischen äußerte sich Musk jedoch auf X und widersprach dem Medienbericht mit klaren Worten; dieser sei "völlig falsch".

dpa/lmb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Wegen Digital Services Act: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52958 (abgerufen am: 07.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Fake News
    • Online-Services
    • Social Media
    • Soziale Medien
Screenshot der Facebook-Startseite mit der Funktion "Find Friends" 24.02.2026
Facebook

Landgericht Berlin II:

Freunde-Finder-Funk­tion von Face­book rechts­widrig

Die Verbraucherzentrale hat vor dem LG Berlin erstritten: Facebook darf nicht auf Kontaktdaten von Nichtmitgliedern zugreifen und diese speichern. Was das Urteil für Nutzer, Nichtnutzer und andere Plattformen bedeutet. 

Artikel lesen
Jan Böhmermann am 25.09.2025 18.02.2026
Böhmermann

Wenn sogar die "Parodie" ein Fake ist:

X muss Böh­m­er­mann-"Parodie"-Account löschen

Nur weil "Parody" im Namen eines X-Accounts steht, ist es nicht auch eine. Nach einem Beschluss des LG Köln muss X einen Account löschen, der den Eindruck erweckte, von Jan Böhmermann betrieben zu werden.

Artikel lesen
Handybildschirm mit verschiedenen Social-Media-Apps, darunter Tiktok, Instagram und Facebook 16.02.2026
Nachrichten

SPD und CDU debattieren über Jugendschutz:

Wie lässt sich die Social-Media-Nut­zung beschränken?

Nachdem die SPD einen entsprechenden Vorstoß gemacht hat, debattiert am Wochenende auch die CDU über mögliche Social-Media-Beschränkungen. Wie lässt sich so etwas sinnvoll regeln? Der Blick geht nach Australien.

Artikel lesen
Eine Computermaus vor einem zensierten Computerbildschirm 13.02.2026
Pornografie

VG Neustadt zu Porno-Verbot:

Sperren gegen Porno-Platt­formen rechts­widrig

Sperrverfügungen gegen Pornoplattformen aufgehoben: Das VG Neustadt verweist auf EU-Recht. Dieses sei gegenüber nationalen Regeln zum Jugendschutz vorrangig anwendbar. Zudem greife das Herkunftslandprinzip.

Artikel lesen
Ein Smartphone mit Tiktok auf dem Bildschirm vor einer verschwommenen EU-Flagge. 06.02.2026
Soziale Medien

EU-Kommission stellt fest:

Warum Tiktok süchtig macht und wie es jetzt wei­ter­geht

Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Videoplattform gegen EU-Recht, weil sie süchtig mache. Das Verfahren läuft nach dem Digital Services Act, der jetzt zeigen wird, ob er wirksam oder nur ein Papiertiger ist.

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

orka Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich Com­mer­cial / In­ter­na­tio­na­les Ver­trags- und...

orka Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Pa­tent­an­wäl­tin/Pa­ten­t­an­walt (w/m/d) im Be­reich Pa­tent Li­ti­ga­ti­on...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Sexual- und Beziehungsdelikte (5 Zeitstunden)

07.03.2026

Logo von e-fellows.net  GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

21.03.2026, München

Betriebliche Verschonungsreglungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer

09.03.2026

Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess

09.03.2026

Alkohol & Cannabis im Arbeitsverhältnis

10.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH