Druckversion
Freitag, 7.08.2026, 09:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/x-twitter-musk-eu-digital-service-act-gesetz-online-plattformen-regeln-gegen-illegale-inhalte
Fenster schließen
Artikel drucken
52958

Wegen Digital Services Act: Erwägt Musk Rückzug von X aus der EU?

19.10.2023

Elon Musk

Elon Musk möchte seinen Online-Nachrichtendienst X nicht den Regeln des Digital Service Acts unterwerfen. Droht nun das Ende des Dienstes in der EU? Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michel Euler

In der EU gelten für Online-Medien strenge Vorgaben zum Umgang mit illegalen Inhalten. Laut einem Bericht will sich Twitter/X diesen Regeln nicht unterwerfen und zieht das Ende der Plattform in der EU in Betracht. Musk aber dementiert.

Anzeige

Elon Musk erwägt, seinen Online-Nachrichtendienst X/Twitter aus der EU abzuziehen. Auslöser sei die Unzufriedenheit mit dem im November 2022 verabschiedeten Digital Services Act (DSA), schrieb der Business Insider in der Nacht zum Donnerstag unter Berufung auf eine mit dem Unternehmen vertraute Person.

Der DSA verpflichtet große Online-Plattformen, konsequent und schnell unter anderem gegen Hassrede vorzugehen und illegale Inhalte zu löschen. So müssen Nutzer beispielsweise gemäß Art. 20 Abs. 1-3 DSA die "leicht zugänglich und nutzerfreundliche" Möglichkeit haben, sich beim Plattformbetreiber über unzulässige Inhalte zu beschweren. Der Betreiber ist gemäß Abs. 3 und 4 der Norm verpflichtet, die Beschwerden "zeitnah" zu bearbeiten und die Entscheidung dem sich beschwerenden Nutzer "unverzüglich" mitzuteilen. Bei Verstößen drohen sowohl verwaltungsrechtliche Sanktionen (Geldbußen) als auch privatrechtliche (Schadensersatz). Deren Ausgestaltung obliegt gemäß Art. 52 DSA den EU-Mitgliedstaaten. Was die Höhe von Bußgeldern angeht, dürfen die Staaten bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Plattformbetreibers veranschlagen.

X bekam jüngst einen Fragenkatalog der EU-Kommission, die mehr darüber wissen will, wie der Dienst seinen Verpflichtungen nachkommt. Grund waren Hinweise auf die Verbreitung von Gewaltaufrufen und Falschinformationen nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel. EU-Kommissar Thierry Breton verwies unter anderem auf Berichte über manipulierte Bilder und Mitschnitte von Videospielen, die für echte Aufnahmen ausgegeben worden seien.

Vertreibt der DSA Online-Nachrichtendienste aus der EU?

Die Frist zur Beantwortung der Fragen lief am Mittwoch ab. Statt zu kooperieren, sendete Musk nun aber ein anderes Signal: Er erwägt, X vom Plattformmarkt der EU zu nehmen, um sich den Regeln zu entziehen. Musk hatte die Plattform im Mai bereits aus der europäischen Selbstverpflichtung zum Kampf gegen Falschinformationen austreten lassen. Breton schrieb damals unter Verweis auf den DSA, man könne zwar weglaufen, aber sich nicht verstecken.

Business Insider zufolge beriet Musk nun darüber, X nicht mehr in der EU verfügbar zu machen oder den Zugang für Nutzer in der Region zu blockieren. Praktisch umgesetzt: Die App könnte aus den Download-Plattformen in der Region entfernt werden, der Zugang zum Dienst könnte anhand von GPS-Daten oder IP-Adressen blockiert werden.

Der mögliche Rückzug von X wäre nicht der einzige Fall, in dem die EU-Regelungen Plattformen abschrecken: Auch der Facebook-Konzern Meta lässt seinen in diesem Jahr gestarteten Konkurrenzdienst Threads bisher nicht in der Region nutzen – unter Verweis auf die EU-Digitalgesetze. Im Fall von Threads mutmaßen Beobachter allerdings, dass es einen anderen Grund geben könnte: die Beschränkungen für das Zusammenlegen von Daten aus verschiedenen Diensten unter dem Dach eines Konzerns. Die Regeln verankern, dass dafür die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer notwendig ist.

Musk weist Spekulationen zurück

Musk hatte nach dem Kauf von Twitter für rund 44 Milliarden Dollar mehr als die Hälfte der Belegschaft entlassen. Stark davon betroffen waren auch die für Inhalte-Kontrolle zuständigen Teams. Der US-Milliardär, der politische Ansichten der amerikanischen Rechten vertritt, behauptete, vor der Übernahme habe Twitter die Redefreiheit zu stark eingeschränkt. Musk habe schon nach der Übernahme vorgeschlagen, den Dienst nur auf die USA zu reduzieren, um Kosten zu sparen, schrieb Business Insider.

Für ein Statement stand Musk laut dem Bericht zunächst nicht zur Verfügung. Inzwischen äußerte sich Musk jedoch auf X und widersprach dem Medienbericht mit klaren Worten; dieser sei "völlig falsch".

dpa/lmb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Wegen Digital Services Act: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52958 (abgerufen am: 09.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Fake News
    • Online-Services
    • Social Media
    • Soziale Medien
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Ein Dackel auf dem Arm seines Frauchens (Symbolbild) 04.08.2026
Tiere

Dackel frisst Schädlingsgift und muss in die Klinik:

Frau­chens scharfe Restau­rant­kritik auf Ins­ta­gram ist erlaubt

Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants – und ein Dackel schnappt zu: Weil ihr Tier danach behandelt werden musste, machte Frauchen ihrem Ärger Luft auf Instagram. Das OLG Frankfurt sieht darin zulässige, wenn auch zugespitzte Kritik.

Artikel lesen
Frau tippt auf einem Apple iPhone eine Whatsapp-Nachricht ein (Symbolbild) 30.07.2026
Datenschutz

BGH verhandelt Rechtsstreit unter ehemaligen Freundinnen:

Kann pri­vates Petzen ein DSGVO-Ver­stoß sein?

Eine Frau gab private WhatsApp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberumfeld weiter. Die verlor daraufhin ihren Job. Jetzt verhandelte der Bundesgerichtshof über den Fall: War die Weiterleitung rechtswidrig?

Artikel lesen
Dr. Ingo Bott gibt ein Interview 27.07.2026
Christina Block

Block-Prozess:

Wenn ein Straf­ver­fahren zum Medie­ner­eignis wird

Der Block-Prozess läuft derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Jakob Hoffmann analysiert, welche Rolle die Presse für das Verfahren bisher gespielt hat. Auch die Angeklagten und ihre Verteidiger haben dazu eine Meinung.

Artikel lesen
Richter von Aleman, fotografiert von hinten mit Richterrobe, wie er an einem Tisch sitzt 27.07.2026
Richter

Berliner Verwaltungsrichter bedroht:

"Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.

Artikel lesen
Google-Suche 23.07.2026
Google

Verstöße gegen den Digital Markets Act:

EU-Kom­mis­sion ver­hängt Geld­bußen gegen Google

Was steht oben, wenn Nutzer bei Google nach Sportereignissen, Hotels oder Routen suchen? Meist eigene Angebote des Unternehmens, so die EU-Kommission. Nach den nun verhängten Geldbußen droht wieder Ärger mit Donald Trump.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH
In­hou­se-Ju­rist/Le­gal Coun­sel (m/w/d)

FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH, Ne­u­müns­ter

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Ham­burg

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Se­nior Con­sul­tant (m/w/d) DA­TEV und Kanz­lei­di­gi­ta­li­sie­rung

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH