Die Anwälte des Vaters von Tim K. fordern nach Medieninformationen eine "vollständige Aufhebung des Urteils" und haben beim BGH Revision eingelegt.
Nach Berichten des Magazins "Focus" war das Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht (LG) aus Sicht der Anwälte insgesamt nicht fair. Sie werfen den Stuttgarter Richtern Verfahrensfehler in vier Punkten vor. Den Ärzten und Therapeuten der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Weinsberg, wo Tim K. wenige Wochen vor seinem Amoklauf untersucht worden war, wollen die Anwälte eine Mitschuld nachweisen. Während des Prozesses hatten die Verteidiger verlangt, dass der Abschlussbericht über die Behandlung von Tim verlesen wird. Dies lehnte das Gericht ab.
Das LG hatte den 52-jährigen Unternehmer am 10. Februar der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Vater seinem Sohn Zugriff auf eine Schusswaffe sowie Munition ermöglicht. Tim K. tötete damit im März 2009 bei seinem Amoklauf 15 Menschen und richtete sich anschliessend selbst.
Focus/age/LTO-Redaktion
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Winnenden: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3656 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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