Nach zähen Verhandlungen war nach Beginn des Musterfeststellungsverfahrens ein außergerichtlicher Vergleich mit VW erzielt worden. Mittlerweile hat sich ein Großteil der Teilnehmer für die Entschädigungen von bis zu 6.257 Euro gemeldet.
Das Interesse an einem schnellen Vergleich mit Volkswagen im Dieselskandal ist für viele Teilnehmer der Musterklage weiter groß. Bisher hätten sich schon 231.000 der 262.000 berechtigten Kunden bei Volkswagen registriert, knapp jeder fünfte Fall sei bereits überprüft, sagte ein VW-Sprecher am Sonntag. Für die Registrierung war eine Internetplattform eingerichtet worden.
Die Überprüfung soll bis zum 20. April 2020 abgeschlossen sein. Erste Entschädigungen aus dem mühsam errungenen außergerichtlichen Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen vom 5. Mai 2020 an fließen. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Die mögliche Gesamtentschädigungssumme wird mit 830 Millionen Euro beziffert.
Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als bei Tests im Labor.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Großes Interesse am Diesel-Vergleich: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41226 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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