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18817

Staatsanwaltschaft ermittelt: Immunität von Volker Beck auf­ge­hoben

17.03.2016

Volker Beck, 2010

Bild: Thomas Vogt, Wikimedia Commons, CC BY 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der Bundestag hat die Immunität von Volker Beck aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hat nun ihre Ermittlungen gegen den Grünen-Politiker aufgenommen. Bei ihm war eine Substanz gefunden worden, bei der es sich um Crystal Meth handeln soll.

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Der Bundestag hat die Immunität des Grünen-Bundestagsabgeordneten aufgehoben. Man habe nun Ermittlungen aufgenommen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte das Immunitätsverfahren zunächst auf Eis gelegt, weil das Schreiben der Staatsanwaltschaft nicht den formellen Voraussetzungen genügt hatte. Dem nachgebesserten Antrag der Staatsanwaltschaft hat er nun aber nicht mehr widersprochen.

In der Regel kann gegen einen Abgeordneten nach 48 Stunden ermittelt werden, wenn der Bundestag einer entsprechenden Mitteilung über die Ermittlungsabsicht der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht.

Die Polizei hatte Beck Anfang März bei einer Kontrolle mit 0,6 Gramm eines verbotenen Rauschmittels erwischt. Nach Medienberichten soll es sich um die synthetische Droge Crystal Meth gehandelt haben. 

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte Beck seine Ämter als innen- und religionspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion und als Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe niedergelegt. Sein Bundestagsmandat hat er behalten.

dpa/tap/LTO-Redaktion

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Staatsanwaltschaft ermittelt: Immunität von Volker Beck aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 17.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18817/ (abgerufen am: 01.07.2022 )

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