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VG Trier zur Bissigkeit eines Tieres: Auch kleine Hunde können gefähr­lich sein

11.10.2019

Das sieht für die Redaktion wie ein Maltesermischling aus (Symbolbild); aber Vorsicht: Versuchen Sie mal in einer Stockfotodatenbank die richtige Hunderasse zu finden.

© nozomin - stock.adobe.com

Ein kleiner Maltesermischling jagte zwei Kinder und biss einem von ihnen in die Wade. Nun braucht er einen Maulkorb: Denn bloß weil ein Hund klein ist, ist er noch lange nicht ungefährlich, entschied das VG Trier.

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Ob ein Hund gefährlich ist und einen Maulkorb tragen muss oder nicht, hängt nicht von seiner Größe ab. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Trier hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde. Hintergrund ist der Antrag einer Hundehalterin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (Beschl. v. 02.10.2019, Az. 8 L 4009/19.TR).

Der Entscheidung war folgendes Ereignis vorausgegangen: Die damals nicht angeleinte Hündin der Frau, ein Maltesermischling, sei im Juni 2018 zwei spielenden Kinder hintergelaufen und habe eines von ihnen in die Wade gebissen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Daraufhin habe die Verbandsgemeinde das Tier als gefährlich eingestuft.

Damit ging nicht nur eine Leinen- und Maulkorbpflicht einher. Die Gemeinde forderte zudem von der Hundehalterin den Nachweis über eine abgelegte Sachkundeprüfung, die Vorlage eines Nachweises einer Haftpflichtversicherung - und verfügte letztlich ebenso die Kennzeichnungspflicht des Hundes mittels Chip.

VG: Auf die Größe eines Tieres kommt es nicht an

Die Hundehalterin legte Widerspruch ein. Sie argumentierte, dass der Biss provoziert worden sein müsse. Außerdem stelle ihr kleine Hündin keine erhebliche Gefahr dar.

Die 8. Kammer des VG Trier sah das anders. Im konkreten Fall hätten die Kinder die Hündin nicht gereizt, sondern seien aus Angst vor ihr weggelaufen. Die Halterin selbst hatte den Vorfall offenbar auch gar nicht beobachtet, nur die Großeltern eines der Kinder hatten den Hergang schildern können, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Ein Hund, so das VG weiter, der sich ohne Provokation als bissig erweist, gelte grundsätzlich als gefährlich. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass er klein sei. Denn gerade dieser Vorfall zeige ja, dass auch ein kleiner Hund bissig und damit gefährlich sein könne, so die Richter.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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VG Trier zur Bissigkeit eines Tieres: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38131 (abgerufen am: 17.06.2025 )

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