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VG München zum Untersagungsbescheid: Gefährdet Lasertag die Jugend?

20.03.2019

Lasertag (Symbolbild)

© Семен Саливанчук - stock.adobe.com

Die Frage, ob und bis zu welchem Alter das Lasertag-Spielen schädliche Auswirkungen haben kann, beschäftigt gerade das VG München. Ist es nun Kriegsspiel oder einfach ein Spaß für die ganze Familie?

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Keine laute Musik, kein Wettkampf um den Sieg und kein martialisches Auftreten: So soll der Jugendschutz gewahrt werden, wenn sich Kinder unter 14 Jahren mit Laserstrahlen aus Plastikwaffen beschießen - beim sogenannten Lasertag. Darin sind sich das Münchner Verwaltungsgericht (VG), die Stadt Ingolstadt und der Betreiber einer Lasertag-Arena einig. Die Richter ließen bei der Verhandlung am Mittwoch trotzdem durchblicken, dass sie einen Bescheid des Jugendamts gegen den Lasertag-Anbieter aufheben werden (Az. M 18 K 17.3701). Die Behörde hatte untersagt, dass Kinder unter 14 Jahren in seiner Arena Lasertag spielen dürfen - aus Jugendschutzgründen. 

Das Gerichte betonte zwar, dass die Behörden bei Lasertag auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen achten müssen. "Es gibt hier sicherlich etwas zu regeln", sagte die Vorsitzende Richterin. Das Jugendamt sei aber falsch vorgegangen: Die Verwaltung dürfe nämlich nur gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen. Das Urteil soll am Donnerstag veröffentlicht werden.

Der Anwalt des Betreibers übergab dem Gericht ein mehrseitiges Dokument mit Beschreibungen der angebotenen Spiele. Innerhalb einer Woche werde er die Erklärungen zusammen mit Altersgrenzen für die jeweiligen Angebote an das Jugendamt schicken. Mit diesen konkreten Angaben soll die Behörde dann arbeiten, erklärte die Richterin. Die einzelnen Spiele dürften dann per Bescheid für gewisse Altersgruppen untersagt werden. Genau diese konkreten Angaben hätten bislang gefehlt. 

Betreiber: "Familien sind die Hauptzielgruppe"

Der Bescheid gegen den Betreiber wird damit voraussichtlich aufgehoben. Ob sein Wunsch, dass auch Kinder unter 14 Jahren in seiner Arena spielen dürfen, in Erfüllung geht, hängt von der neuen Prüfung des Jugendamtes und einem neuen Bescheid ab. 

Vor zwei Jahren hatte der Betreiber seine Videothek geschlossen und stattdessen eine Lasertag-Arena eröffnet. "Das ist kein Ballerspiel", betont er. "Sondern Sport, Spiel, Spannung. Gerade bei Kindern ist das kein Kriegsspiel." Es sei doch viel besser, wenn Kinder sich bewegen und nicht nur auf dem Sofa sitzen "und am Handy oder Tablet rumfummeln". Beim Lasertag treten meist zwei Teams gegeneinander an. Ziel ist es, mit dem Laserstrahl Sensoren auf speziellen Westen zu treffen, die die Spieler tragen.

Seit der Betreiber vom Jugendamt den Bescheid bekam, dass Kinder unter 14 bei ihm nicht spielen dürfen, sei sein Umsatz erheblich eingebrochen. "Familien sind die Hauptzielgruppe", sagt er. "Gerade die Mütter waren begeistert darüber, wie die Kinder sich dabei freuen - und wie erschöpft sie waren." Alle fänden es toll - "nur das Jugendamt nicht".

Keine spezielle Regelung im Jugendschutzgesetz

Nach Angaben des bayerischen Landesjugendamtes gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zum Lasertag im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Allerdings können die Behörden Gewerbebetrieben Anordnungen zu Altersbegrenzungen erteilen, wenn sie das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr sehen.

"Der Jugendschutz hat in Bayern einen hohen Stellenwert", betont eine Sprecherin. Es bestehe "weitestgehend Konsens, dass diese Anlagen allein durch ihr Konzept des spielerischen bewaffneten Konflikts die Entwicklung von dort spielenden Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können". Seit dem 1. September 2016 gilt eine Leitlinie, wonach Laserspiele im Regelfall für Kinder und Jugendliche unter 16 nicht freigegeben werden. "Hat das Laserspiel einen evident militaristischen Charakter, so sollte allen Minderjährigen der Zutritt verwehrt werden."

Der klagende Betreiber darf inzwischen zwar sogar spezielle Spiele für Kinder ab zwölf Jahren anbieten - aber dabei dürfen die Kinder nicht aufeinander schießen, sondern nur auf Sonderziele. "Das ist ja, als wenn man Kindern Wasserpistolen für eine Wasserschlacht in die Hand gibt und ihnen dann sagt, dass sie nur auf den Boden schießen dürfen. Das ist doch bescheuert." Ihn stört vor allem, dass es keine einheitliche Regelung gebe. "Jeder Landkreis, jedes Jugendamt entscheidet da anders", sagt er. "Und in anderen Bundesländern ist das längst nicht so streng wie in Bayern."

Verschiedene Gerichte untersagten bereits Lasertag

So sieht das auch Stefan Dickhäuser. Er ist der erste Vorsitzende des 2016 gegründeten Lasertagverbandes Deutschland, der rund 30 Mitgliedsbetriebe vertritt. "Bayern gilt als besonders streng", sagt er und verweist auf ein Urteil des VG Würzburg aus dem Jahr 2016. Darin hieß es, von dem fraglichen Spiel gehe "eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus". Diese Entscheidung habe viel Beachtung gefunden und so auch Einfluss auf die nun in Bayern geltende Regelung gehabt. 

Grundsätzlich entscheiden die jeweiligen Jugendämter immer im Einzelfall. "Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Stadt zu Stadt verschieden", sagt Dickhäuser. Nach Angaben des Landesjugendamtes gab es 2015 insgesamt 24 Lasertag-Anlagen in Bayern, aktuellere Zahlen gibt es nicht. Deutschlandweit sind es nach Angaben Dickhäusers derzeit rund 240 - und etwa 600 Teams und Spielgemeinschaften, die "regelmäßig Lasertag als Sport ausführen". Seine Forderung: "Kinder sollten Lasertag spielen dürfen. Im kompletten europäischen Ausland ist das kein Problem."

dpa/mam/LTO-Redaktion

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VG München zum Untersagungsbescheid: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34487 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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