Der Kinderbeauftragte eines Münchner Bezirksausschusses klagt gegen seine Abberufung. Er hatte zu einer Weihnachtsfeier mit Kindern eine Stripperin eingeladen, war dafür kritisiert und letztlich abberufen worden.
Ein bayerischer Freie-Wähler-Politiker will auch nach der Aufregung um den Auftritt einer Stripperin bei einer Weihnachtsfeier Kinderbeauftragter im Bezirksausschuss eines Münchner Stadtbezirks bleiben. Beim Verwaltungsgericht (VG) München reichte er Klage gegen seine Abberufung von dem Ehrenamt ein, das er bis zum Bekanntwerden des Vorfalls im Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg innehatte. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch.
Der Kommunalpolitiker war in die Kritik geraten, weil er als Vorstand des Matrosenchors im Stadtteil Obermenzing für eine Weihnachtsfeier im Dezember vergangenen Jahres eine Stripperin organisiert hatte. Das Problem: Bei der Feier sollen auch Kinder anwesend gewesen sein. Der Münchner Freie-Wähler-Vorsitzende Michael Piazolo, der auch bayerischer Kultusminister ist, legte seinem Parteifreund daraufhin den politischen Rückzug nahe.
Der Bezirksausschuss berief Neuberger Ende Januar in seiner Funktion als Kinderbeauftragter ab. Am Dienstag sollte ein Nachfolger gewählt werden - doch dazu kam es wegen der Klage des Mannes nicht. Er ist nach Angaben des Gerichtssprechers also zunächst noch im Amt, bis in der Hauptsache über die Klage entschieden worden ist. Das werde aber nicht mehr vor der Kommunalwahl am 15. März der Fall sein.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Kinderbeauftragter klagt gegen seine Abberufung: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40265 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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